Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 279793 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Stadtwerke München
« Antwort #375 am: 09. Februar 2007, 13:54:02 »
@superhaase

Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/,zl4/muenchen/artikel/446/101345/


Gaspreise sinken deutlich
Stadtwerke geben nach

Die Stadtwerke verkünden eine "neue Marktstrategie" gegen die Billigkonkurrenz und sinkende Preise. Damit soll man bis zu 13,6 Prozent sparen können.
Von Doris Näger  

...

Künftig bieten die SWM wie beim Strom nicht nur die Grundversorgung, sondern auch einen Vertrag an. Einzige Bedingung: eine Einzugsermächtigung.

...
"Warum nicht schon eher?"

Folge der neuen Preisstruktur ist, dass die Stadt mehr als eine Million Euro aus der Konzessionsabgabe verliert, bestätigt Felix Gertkemper, Sprecher der Kämmerei. Hintergrund: Für Kunden der Grundversorgung bezahlen die SWM 0,4 Cent pro Kilowattstunde Gas an die Stadt, für Vertragskunden lediglich 0,03 Cent.
...


Anmerkung:

Ginge es bei den Gaspreisen um die Einnahmen der Gemeinden, so hätte man eine Regelung wie § 2 Abs. 7 KAV, die eine Gleichstellung fingiert, auch für den Gasbereich geschaffen. Die Gemeinden würden dann weiter sicher die deutlich höhere KA kassieren, egal wer das Erdgas an Haushalte liefert.

Im Gegenzug wäre der Druck genommen, entsprechende Einnahmen für die Stadtkasse über hohe Gewinne der Stadtwerke zu realisieren.

Die sicheren Einnahmen für die Gemeinden aus der KA wären also unbhängiger als die aus den Stadtwerke- Gewinnen, die davon abhängen,  wie sich die Stadtwerke im Vertriebs- Wettbewerb schlagen.

Weiter sicher sind die Gewinne aus dem Netzgeschäft, da diese nach der GasNEV garantiert sind....

Allein durch die Umstellung der Verträge mit Haushaltskunden in München von der Grundversorgung auf die Vertragsbelieferung sinken die Kosten aus der Konzessionsabgabe von 0,40 ct/ kWh (netto) auf 0,03 ct/ kWh (netto), um 0,37 ct/ kWh (netto), was sich in ebensolchen Preissenkungen wieder finden muss.

Unberührt davon müsste es weitere Preissenkungen aufgrund gefallener Heizölpreise geben. Allein durch gefallene Heizölpreise müsste es nach Angaben der Stadtwerke Neuwied, Bonn, Esslingen, RheinEnergie Köln u. a. zu Preissenkungen um weitere 0,5 ct/ kWh (netto) kommen.

Demnach könnten die SWM bei einer Umstellung auf Vertragsbelieferungen (Sonderverträge) die Preise zum 01.04.2007 um 0,87 ct/ kWh (netto) senken.

Die angekündigten Preissenkungen bleiben deutlich dahinter zurück !!!

Nichts anderes gilt aber auch für E.



Zugleich wird deutlich, dass auch und gerade das Angebot der E zumeist zu Lasten der Konzessionsabgaben der Kommunen kalkuliert sein dürfte. Mit dem Preisangebot wird noch nicht einmal die günstigere KA vollständig an die Kunden weitergegeben.



"Hintergrund: Für Kunden der Grundversorgung bezahlen die SWM 0,4 Cent pro Kilowattstunde Gas an die Stadt, für Vertragskunden lediglich 0,03 Cent."



Das dürfte nun ganz klar geworden sein.

Wechselt der Berliner oder Hamburger bisher grundversorgte Koch- Gaskunde, spart E zu Lasten der Stadkasse 0,90 ct/ kWh (netto) Konzessionsabgabe. Der Verbraucher sparte nur 0,24 ct/ kWh und ist betroffen, weil die Konzessionsabgaben in der Stadtkasse fehlen, die Gewinne des Lieferanten auch andernorts versteuert werden.

Alles keine Argumente pro E.

Offline elad

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #376 am: 10. Februar 2007, 14:13:06 »
Grüß Gott zusammen,

ich habe heute meine Jahresrechnung Gas bekommen und mich erstmal gefreut, weil ich eine Rückzahlung trotz selbst gesenkter Abschlagszahlung bekomme.

Dann habe ich mir das Ganze genauer angeschaut und festgestellt, dass der von mir akzeptierte Nettopreis von 45,64 Ct/m3 von den Stadtwerken immer noch ignoriert wird. Deren Berechnung liegen die hohen Preise von 56,25 und 60,99 Ct/m3 zugrunde.

Der einzige Grund, warum ich eine Rückzahlung bekomme, ist der niedrigere Verbrauch.

Wie ist jetzt mein weiteres Vorgehen?

Ich lege wieder Widerspruch ein, verweise darauf, dass ich auch an der Sammelklage teilnehme und kürze wieder meine Überweisungen, oder?

Kann ich das, was mir die SWM nicht zurückerstattet haben, dann auf die Abschlagszahlungen umlegen, oder habe ich jetzt das Nachsehen, weil der Winter so mild war?

Es geht um ca. 100€ "Guthaben", d.h. ich müsste dann 3-4 Monate gar keine Abschlagszahlung leisten. Kann mir das dann als Grund zum Absperren ausgelegt werden?

Vielen Dank
elad

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Stadtwerke München
« Antwort #377 am: 11. Februar 2007, 12:07:52 »
@elad,

schlecht für Sie, dass Sie ein Guthaben haben.:cry:

Daraus resultiert, dass die Abschläge zu hoch waren.

Sie können nicht verrechnen.



Künftig:

Sie haben bisher noch keinen Widerspruch eingelegt.

Also, Widerspruch einlegen, Abschlagshöhe minimieren, so dass am Ende auf alle Fälle eine Nachzahlung rauskommt.  Dann eigene Jahresrechnung erstellen und nur auf diese die Nachzahlung leisten
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline elad

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #378 am: 11. Februar 2007, 12:19:25 »
@ Cremer: Doch ich habe Anfang 2006 schon Widerspruch eingelegt und meine Abschlagszahlungen reduziert. Habe dafür auch schon genügend Mahnungen kassiert.

Es konnte nur keiner wissen, dass der Verbrauch so gering werden würde in diesem Winter.

Hätte ich jede Woche den Zähler ablesen müssen und dann nur diesen Verbrauch zahlen müssen?

Gruß
elad

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Stadtwerke München
« Antwort #379 am: 11. Februar 2007, 12:30:35 »
@elad,

Sie hätten im vorletzten Monat vor der Jahresrechnung den Zähler ablesen sollen und eine Hochrechnung erstellen. Dann hätten Sie feststellen können, habe ich eine Überzahlung, wenn ja, teilen Sie dem Versorger mit, dass Sie den letzten Abschlag nicht leisten werden wegen Überzahlung.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline elad

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #380 am: 11. Februar 2007, 12:41:30 »
Na super, dann hätte ich mir den ganzen Ärger ja sparen können.

Ich bin gespannt, wer hier seinen Zähler rechtzeitig abgelesen hat. Von der Tatsache, dass der Verbrauch dieses Jahr viel geringer ist als letztes Jahr, dürfte ja jeder betroffen sein.

Da scheint also den Stadtwerken das warme Wetter gerade richtig gekommen zu sein.

Und deswegen haben wir dann das Nachsehen? Gibt es da wirklich keine Lösung?

Gruß
elad

Offline hollmoor

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 434
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #381 am: 11. Februar 2007, 13:06:45 »
Zitat von: \"elad\"
Na super, dann hätte ich mir den ganzen Ärger ja sparen können.

Ich bin gespannt, wer hier seinen Zähler rechtzeitig abgelesen hat. Von der Tatsache, dass der Verbrauch dieses Jahr viel geringer ist als letztes Jahr, dürfte ja jeder betroffen sein.

Da scheint also den Stadtwerken das warme Wetter gerade richtig gekommen zu sein.

Und deswegen haben wir dann das Nachsehen? Gibt es da wirklich keine Lösung?

Gruß
elad



In unzähligen Treads zu dem Thema wurde schon geschildert,wie man vorgehen muß,um eine Überzahlung zu vermeiden.
Monatlich den Zähler ablesen u.mal eine Hochrechnung machen,hätte gereicht.Macht eigentlich keine Mühe.
Oder wie Cremer schrieb:2 Monate vor der erwarteten Jahresrechnung mal einen Überschlag machen u.dann möglicherweise reduzieren bzw.keinen Abschlag mehr überweisen,wenns auf eine Überzahlung hindeutet.
Ich denke,viele halten es so!

Einige Widersprüchler zahlen sogar überhaupt nicht. :!:
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline elad

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #382 am: 11. Februar 2007, 13:29:32 »
Gut, dann noch eine Frage:

Worauf kann man begründen, dass man gar nicht zahlt? Bisher habe ich es immer so verstanden, dass man damit Grund zur Absperrung gibt und man eben gekürzte Abschläge zahlen soll.

Habe das jetzt nirgendwo finden können.

Und noch etwas:

Die Stadtwerke haben ihre Berechnungen bis zum 4.1. angestellt. Da ich aber einen Dauerauftrag hatte, ist Ende Januar noch ein Abschlag überwiesen worden. Kann ich den dann schon zu 2007 dazurechnen? Diese Zahlung fiel ja nicht in den Berechnungszeitraum für die Jahresrechnung, obwohl die SWM das miteinbezogen haben.

Dann könnte ich zumindest diesen Betrag verrechnen?

Gruß
elad

Offline hollmoor

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 434
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #383 am: 11. Februar 2007, 17:39:55 »
Zitat von: \"elad\"
Gut, dann noch eine Frage:

Worauf kann man begründen, dass man gar nicht zahlt? Bisher habe ich es immer so verstanden, dass man damit Grund zur Absperrung gibt und man eben gekürzte Abschläge zahlen soll.

Habe das jetzt nirgendwo finden können.

Und noch etwas:

Die Stadtwerke haben ihre Berechnungen bis zum 4.1. angestellt. Da ich aber einen Dauerauftrag hatte, ist Ende Januar noch ein Abschlag überwiesen worden. Kann ich den dann schon zu 2007 dazurechnen? Diese Zahlung fiel ja nicht in den Berechnungszeitraum für die Jahresrechnung, obwohl die SWM das miteinbezogen haben.

Dann könnte ich zumindest diesen Betrag verrechnen?

Gruß
elad



zu 1

Mal Treads von AKW NEE lesen oder RA Fricke lesen.
Zum Beispiel hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5542&start=15
oder hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=24096&highlight=#24096


Muß allerdings jeder für sich entscheiden.

zu 2
Geleistete Zahlungen,die nicht in den Berechnungszeitraum fallen,aber vom Versorger einberechnet wurden,würde ich persönlich mit neuem Abrechnungsjahr verrechnen.Auf den Zahlbelegen sollte aber schon der Monat vermerkt sein,für den der Abschlag sein soll.
Bei Daueraufträgen ist dies doch wohl nicht der Fall.
Ich zahle lieber selbst und habe somit alles unter Kontrolle.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline elad

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #384 am: 11. Februar 2007, 18:13:12 »
@ hollmoor: Vielen Dank.

Habe jetzt nochmals genauer meine Rechnung angeschaut und auf der Rückseite eine Aufstellung meiner angeblichen Zahlungen gefunden.

Außerdem habe ich im Juli den Stromversorger gewechselt und mir diese Aufstellung meiner Abschlagszahlungen angeschaut.

Eine Abschlagszahlung beim Strom wurde um unerklärliche 5,84€ reduziert.

Bei den Abschlagszahlungen Gas fehlen mir ganze 53€. Einmal wurde wohl Mahngebühr mit eingerechnet. Wahrscheinlich wurden die Forderungen 2005 auch noch mit abgezogen, ist aber nicht nachvollziehbar, da keine Einzeldifferenz diesem Betrag entspricht.

Kurz: mir wird weniger gezahlt zu haben bescheinigt als es tatsächlich und per Kontoauszug beweisbar ist.

Was mache ich damit? Schreiben an die SWM, dass ich erst weitere Abschlagszahlungen zahlen werde, wenn ich eine korrekte Rechnung habe?

Viele Grüße
elad

PS Den Abschlag vom Januar werde ich mit 2007 verrechnen.

Offline hollmoor

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 434
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #385 am: 11. Februar 2007, 18:20:09 »
@elad

Wenn du meinst,Fehler in der Abrechnung gefunden zu haben,dann fordere eine neue Abrechnung.Bis dahin ist nichts fällig.
Deine Zahlungen kannst du ja wohl belegen.Kopier sie und füg sie bei,mit entsprechendem Anschreiben u.Begründung dem Versorger zukommen lassen.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline elad

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #386 am: 11. Februar 2007, 18:28:30 »
Tja, "wenn ich meine"... das hört sich sehr skeptisch an....

Ich habe 11 x 51 Euro für Gas an Abschlag gezahlt (bis Juni als Teil eines Komplettabschlags für Gas und Strom, wie sich das aufteilt, habe ich den SWM schriftlich mitgeteilt).

In der Rechnung finde ich nicht 11 x 51, sondern Beträge wie 78,-€ 66,16€, 11,84€ und Ähnliches. Dazu dann ab und zu die korrekten 51,-€

Gibt es Bgründungen, das nicht als falsch anzusehen?

Viele Grüße
elad

Offline hollmoor

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 434
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #387 am: 11. Februar 2007, 18:44:31 »
@elad

Ich kenn die Rechnung nicht,deshalb hab ich"meinst" geschrieben.

Wenn du den Preisen 2006 widersprochen hast,muß du doch eh deine
eigene Rechnung,zu den Preisen vor dem Widerspruch,den du bereit bist zu zahlen,aufstellen und dem Versorger zukommen lassen.
Der Versorger hat doch in der Jahresrechnung nach seinem gefordertem Preis abgerechnet.

Wie der jedoch auf andere eingehende Abschlags-Zahlungsbeträge kommt,kann ich dir auch nicht sagen.
Den Nachweis deiner Zahlungen u.die Höhe an sich hast du und DAS ist maßgebend.
Am Ende zählt eigentlich nur die richtige Endsumme.

Nun gehört der Tread aber schon bald in "Ich brauche Hilfe"
sonst gibts bald Ärger! :wink:
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Monaco

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 470
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #388 am: 12. Februar 2007, 07:56:39 »
@elad

Ein ähnliches Problem hatten/haben wir auch. Unser Versorger hatte in seiner letzten Jahresrechnung auch unsere stets eindeutig zweckgebundenen Abschläge eigenmächtig gekürzt. Daraufhin hatten wir ihm folgendes mitgeteilt:

Wegen Verstoß gegen §30 AVBGasV weisen wir die Rechnung jedoch zurück. In der Position „Abschlagszahlungen“ weisen Sie einen Betrag in Höhe von xxx,xx € aus, obwohl wir insgesamt xxx,xx € für Abschlagszahlungen entrichtet haben. Damit weist die Rechnung einen offensichtlichen Fehler auf, welcher verhindert, dass Sie hierauf eine wirksame Forderung begründen können.

Auf Grund des (auch von uns respektierten) Aufrechnungsverbots ist es Ihnen nicht gestattet, Forderungen der abgelaufenen Abrechnungsperiode (2004/05) mit neuen Forderungen zu saldieren. Da die hier offensichtlich verrechnete Rücklastgebühr (x,xx €) vom xx.xx.xxxx – wenn überhaupt - der Jahresrechnung 2004/05 zuzuordnen ist, steht Ihnen nicht das Recht zu, diesen Betrag eigenmächtig von den durch uns eindeutig bestimmten Abschlägen der neuen Abrechnungsperiode (2005/06) abzuziehen.

Wir bitten Sie daher, die Rechnung entsprechend zu korrigieren
.


Da sich unser Versorger derzeit weigert, die Rechnung zu korrigieren, bekommt er das, was ihm derzeit zusteht. Nämlich nichts.

Versuchen Sie doch einfach einmal, ähnlich zu argumentieren und warten Sie mit Spannung ab, was passiert.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline elad

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #389 am: 12. Februar 2007, 19:25:20 »
Hallo Monaco,

vielen Dank. Habe das jetzt auch so gemacht.

Ich bin gespannt, wie die Reaktion ausfällt.

Viele Grüße
elad

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz