Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
Christian Guhl:
Ein freundliches Gesicht machen und das Geld abschreiben ?
Nein, im Ernst - die einzige Möglichkeit den zuviel bezahlten Betrag wiederzu-
bekommen, ist, den letzten Abschlagzahlungen zu widersprechen und die Lastschriften von der Bank zurückbuchen zu lassen. Das geht auch nach den vielzitierten 6 Wochen Rückgabefrist noch. Ich selbst habe erlebt, daß Kunden die Abschlagzahlungen von Mai und Juni noch im Oktober zurückbuchen ließen. Ohne Probleme. Wenn Sie diesen Weg wählen, sollten Sie ihrem EVU mitteilen, daß Sie den Abschlagzahlungen der Monate X+X widersprochen haben und ein Betrag von X zurückgebucht wurde.Begründung : "Es hat sich nach Ihrer Rechnung ein Guthaben ergeben.Dieses wurde nicht vom Versorger zurückgezahlt." Da sich keine Teilbeträge zurückbuchen lassen, muß ein eventueller Differenzbetrag nachüberwiesen werden.
cun:
Hallo,
ich habe die Beiträge selbst per Dauerauftrag überwiesen. Ist es möglich auch hier von der Bank zurückbuchen zu lassen? Oder kann ich das Guthaben mit zukünftigen Abschlagszahlungen verrechnen, so wie im Musterbrief unter http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/
energiepreise_runter/site__1703/
"Download Antwort auf Jahresrechnung" beschrieben? Welches Vorgehen ist rechtlich gesichert?
Christian
superhaase:
@cun:
weder das eine noch das andere! (Aufrechnungsverbot!, nutze mal die Suchfunktion, da würdest Du Dich auf sehr dünnes Eis begeben)
Du solltest das unter Lehrgeld verbuchen und in Zukunft die Abschläge so berechnen, dass am Ende zur Jahresabrechnung nach "Deinem Tarif" eine Nachzahlung etwa in Höhe von 1/12 des Jahresrechnung bleibt. Dann kann Dir die SWM nicht ans Bein pinkeln (die wollen ja immer 1/11 als Abschlag, was ne Frechheit ist) und Du läufst nicht Gefahr, wegen eines etwas milderen Winters wieder in Überzahlung zu kommen.
ciao,
sh
Elch:
Die Antwort zu meinem jüngsten Wiederspruch gegen die Erhöhung des Gaspreises zum 1.10.2006 ist höchst einsilbig gworden.
Man hat mein Schreiben zur Kenntnis genommen, und möchte (mal wieder) mangels neuer Argumente nicht mehr mit mir kortrespondieren. Außerdem ist man von den "freundlichen Grüßen" zum "Hochachtungsvoll" übergegengen.
RR-E-ft:
@Elch
Dann zeichnen Sie doch demnächst:
"Mit der Ihnen gebührenden vorzüglichsten Hochachtung"
Das kann nicht schaden.
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