Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 280049 mal)

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Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #315 am: 25. Oktober 2006, 10:42:31 »
@kplaczek:
Diese Drohungen der SWM sind doch nur heiße Luft.
Um gegenüber einem §315-Einwender den Zahlungsanspruch durchzusetzen, müsste erst vor Gericht ein billiger Preis bestimmt werden. Vorher besteht überhaupt kein Zahlungsanspruch!
Dazu müsste die SWM die Kalkulation offenlegen und dann evtl. klagen. Es ist momentan nicht zu erkennen, dass die SWM dies vorhat. Oder kennt jemand einen Fall, bei dem die SWM schon einen Verbraucher verklagt hat?
Cool bleiben :cool:
ciao,
sh
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Offline cun

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Stadtwerke München
« Antwort #316 am: 25. Oktober 2006, 12:25:27 »
@superhase

Zitat von: \"superhaase\"
also die 660 € ist die Rückzahlung nach Abzug der alten Forderungen (Mahngebühren und Rechnungsbetrag)?
Na dann würde ich mal abwarten, bzw. Nachfragen, wann denn das Geld kommen soll. Hat die SWM eine Kontonummer von Dir?


Habe die Abrechnung geprüft. Die Mahngebühren für 2006 (25,-Euro) sind verrechnet worden, die ausstehenden 660 Euro nicht überwiesen. Weitere Forderungen sind nicht offen. Bankkonto ist zwar bekannt, aber unten in der Rechnung steht, daß ich eine angeben soll, sonst wird das Geld mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.
Danke für den Tip. Dann schreibe ich einfach nochmal.

Auf Grund der Umstellung habe ich für 2 Monate den alten zu hohen Abschlag weitergezahlt. Kann ich den zuviel bezahlten Abschlag verrechnen innerhalb der Abrechnungsperiode?

Der neue Abschlag ist aufs Jahr gerechnet ca. 100 Euro höher als der Verbrauch (MWST schon mitgerechnet) ohnen die Verbrauchsprognose offenzulegen. Kann ich den Abschlag auf Basis des letztjährigen Verbrauchs kürzen? Die Vermieter haben eine moderne Brennwertanlage eingebaut, deshalb wird der Verbrauch eher sinken.

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #317 am: 25. Oktober 2006, 12:45:54 »
@cun:
Ich würde erst den hohen Abschlag weiter zahlen, bis Dein Geld gekommen ist. Wenn Du vorher kürzt, verrechnen die das gleich wieder mit Deiner Rückzahlung.
Wenns Geld da ist, dann berechne einen neuen Abschlag (alles brutto natürlich):

(vorrauss. Jahressumme - bisher geleistete Abschläge) / (restl. Abschlagstermine + 1)

Diese Berechnung den SWM schriftl. mitteilen.
Dabei kannst Du vielleicht schon Deinen Verbrauch hochrechnen und der SWM mitteilen, warum Du heuer weniger verbrauchen wirst.
Es empfiehlt sich, vor dem letzten Abschlag nochmal zu kontrollieren, ob Du mit diesem nicht in die Überzahlung kommst.
ciao,
sh
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Offline bärlicom

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Stadtwerke München
« Antwort #318 am: 25. Oktober 2006, 13:06:16 »
Zitat von: \"kplaczek\"
Hallo in die Runde,

nachdem ich einige Zeit keine Schreiben und Zahlungsaufforderungen von den SWM erhalten habe, werden nunmehr wieder die offenen Forderungen/einbehaltenen Beträge unter Beifügung eines Kontoauszuges angemahnt.
Hierbei mußte ich abermals feststellen - obwohl ich in der Vergangenheit wiederholt einer Verrechnung meiner Zahlungen mit einbehaltenen Beträgen widersprochen habe und die von mir geleisteten Zahlungen/Abschlagszahlungen genau bestimmt waren -, dass die von mir geleisteten Zahlungen mit den ältesten Forderungen und mit Mahngebühren von SWM verrechnet worden sind.
Abermals habe ich SWM schriftlich auf das Aufrechnungsverbot hingewiesen, die von den beiden letzten Jahresabrechnungen einbehaltenen Beträge aufgeschlüsselt, die von mir gekürzt geleisteten Abschlagszahlungen beziffert und darauf hingewiesen, dass die belasteten Mahngebühren zu stornieren seien, da wegen des fehlenden Nachweises der Angemessenheit der berechneten Gaspreise somit die Forderungen der SWM nicht fällig seien und somit auch keine Mahngebühren angefallen sein können.
SWM antwortete prompt und erklärt mir, wie die angeforderten Abschlagszahlungen kalkuliert worden sind und dass sie eine Senkung der Abschlagszahlungen nicht vornehmen können. Weiter schreibt SWM: "Den Ihnen zugesandten Schreiben, Gutachten und Unterlagen ist von unserer Seite nichts mehr hinzuzufügen, da sich weder unsere noch Ihre Argumente geändert haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf weitere Anfragen von Ihnen bezüglich dieser Angelegenheit nicht mehr reagieren werden. Wir fordern Sie auf, die vertraglich geschuldeten Zahlungen und Abschlagszahlungen unverzüglich und in voller Höhe zu bezahlen. Zur Durchsetzung unseres Zahlungsanspruchs werden wir ansonsten alle notwendigen Schritte einleiten.....Hochachtungsvoll".

Diese und ähnliche Formulierungen haben die SWM mehrmals verwendet. Neu ist das "Hochachtungsvoll". Jedoch ist in diesem Schreiben abermals nicht auf die von mir angeprangerte Aufrechnung eingegangen worden.

Da ich mich der Sammelklage angeschlossen habe, die vermutlich am 18.09.2006 eingereicht worden ist, hoffe ich, dass diese vor der von SWM angekündigten/angedrohten Durchsetzung des Zahlungsanspruchs greifen wird.

Also abwarten und Gas verbrauchen.



Hallo,
ich habe ebenfalls schon x-mal bei den SWM angerufen und mich über die Verbuchung der Abschl.Zlg. auf meine "Rückstände"beschwert. Laut deren tel. Auskünften ist es nicht möglich, die mtl. Abschlagszlg. dahin zu buchen wo sie hingehören.
Frage an unsere Experten: Wie kann ich dauerhaft verhindern, daß die SWM Zahlungen falsch buchen?
mfg
Toni L. München

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #319 am: 26. Oktober 2006, 10:00:38 »
Zitat von: \"bärlicom\"
Frage an unsere Experten: Wie kann ich dauerhaft verhindern, daß die SWM Zahlungen falsch buchen?
mfg
Toni L. München


Das kannst Du gar nicht verhindern. Die SWM wolllen entweder nicht (Verwirrungsstrategie), oder sind zu doof (zumindest manche Leute dort), oder haben wirklich ein so miserables Buchungssystem.

Die einzige Möglichkeit: Schenke der SWM ein besseres Buchungsprogramm ;)

Nee, im Ernst: Du musst eh jedes Jahr selbst abrechnen, und dann kann Dir ja egal sein, was auf der SWM-Rechnung steht - ist dann deren Problem.

ciao,
sh
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Offline bärlicom

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Stadtwerke München
« Antwort #320 am: 26. Oktober 2006, 14:38:11 »
Zitat von: \"superhaase\"
Nee, im Ernst: Du musst eh jedes Jahr selbst abrechnen, und dann kann Dir ja egal sein, was auf der SWM-Rechnung steht - ist dann deren Problem.

ciao,
sh


Hallo sh,
das Problem ist nur, daß die Brüderschaft SWM meine Abschl.Zlg. 2006 auf die Nachforderungen 2005 und 2006 bucht. Dann dauerts nicht lange und die alten Sachen sind getilgt und die laufenden Zahlungen offen. Dann brauchen die freundlichen Herrschaft nicht gegen mich klagen und nix nachweisen. So einfach geht das bei denen. Für mich heißt das jedes Monat: Einspruch gegen die Verbuchung usw. Irgendwan bin ich mürbe und häng mich tot. Hat schon mal jemand versucht dort einen verantwortlichen persönlich anzutreffen? Wäre interessant, ein Gespräch mit Mühlhäuser und Consorten....
Falls jemand noch einen Tipp für mich hat: bitte schreiben, schreiben.....
Grüße aus Neuhausen
Toni L.

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #321 am: 26. Oktober 2006, 14:44:36 »
@bärlicom:
Dann würde ich alle Zahlungen ganz einstellen. Siehe Diskussion hier an anderer Stelle im Forum. Schließlich ist nach Billigkeitseinrede erst mal gar nichts fällig. Zumindest kannst Du der SWM damit drohen, oder Ihnen schreiben, dass Du alle weiteren Zahlungen erst mal einstellst, bis die SWM Deine Zahlungen richtig verbucht. Vielleicht wachen die Brüder dann mal auf. Wenn sie das nächstes Jahr bei mir auch so machen, dann werde ich jedenfalls meine Zahlungen ganz einstellen.
ciao,
sh
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Offline Elektriker

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Stadtwerke München
« Antwort #322 am: 27. Oktober 2006, 09:53:21 »
oder Stadtrat Offman einschalten:
http://www.stadtwerke-beschwerden.de/

Gruß  Elektriker

Offline baj

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Stadtwerke München
« Antwort #323 am: 30. Oktober 2006, 10:49:38 »
Hallo,

nachdem ich meiner letzten Mahnung wieder einmal widersprochen habe,
erhielt ich nun ein Schreiben von SWM mit einem Gutachten von Deloitte über die Gaspreiserhöhungen und einem weiteren Gutachten von Deloitte über die Ermittlung der Rohmarge aus dem Gastarifkundengeschäft.
Damit verbunden ist die Behauptung, dass damit die Berechnungsgrundlagen "mehr als ausreichend dargelegt" seien.
Lt. Gutachten sei die Rohmarge am Beispiel eines 22.000 kWh/Jahr-Haushalts in
2004 ca 4,3%
2005 ca -1,2%
2006 ca -0,2%
hoch gewesen.

Ist dieses Gutachten bereits bekannt?
Ist damit die Billigkeit des Gastarifs nachgewiesen?

Gruß und Dank für interessante Beiträge!

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #324 am: 30. Oktober 2006, 11:04:29 »
Hallo baj,

ja, die Gutachten sind bekannt,
nein, die Gutachten reichen nicht aus, sind fürn Arsch...  :twisted:

Selbst in den Gutachten steht, dass die Beurteilung des Gasgesamtpreises und der Billigkeit des Gaspreises nicht Gegenstand des Gutachtens ist. Das sagt alles!

Die SWM müssten die gesamte Kalkulation nachvollziehbar offenlegen, haben sie nicht gemacht. Nach §315 wird im Zweifelsfall die Billigkeit durch Urteil bestimmt, also vor Gericht. Warum geht die SWM nicht vor Gericht, um einmal (ein Präzedenzfall würde zur Überzeugung ja genügen) die Billigkeit ihrer Gaspreise bestätigen zu lassen und dann ein für allemal Ruhe vor den Protestlern zu haben? Na? Klingelts? Antwort ist evident!  :idea:

Vor allem ist zu bedenken, dass die SWM an der Erdgas Südbayern massiv beteiligt ist, und deren Zwischenhandelspreise schon nicht der Billigkeit entsprechen. Ich denke, dass die SWM den Gewinn am Gasgeschäft dorthin verschiebt, um dann solche lächerlichen Gutachten präsentieren zu können. Es ist also eigentlich auch eine Kalkulationsoffenlegung der Erdgas Südbayern erforderlich, bzw. die SWM hätte selbst die Unbilligkeit der Gaspreise der Erdgas Südbayern zu rügen und dagegen vorzugehen.

Ich hab mir mal die Mühe gemacht, und nur die Gaspreise der SWM seit 2004 mit den Gasimportpreisen (sog. Grenzübertrittspreise) laut statistischem Bundesamt verglichen. Ergebnis: Die Importpreise stiegen um ca. 0,34 ct/kWh, und die SWM-Gaspreise im gleichen Zeitraum um 1,79 ct/kWh.  Die Förderung des Gases u.a. in Russland und der Transport über tausende von Kilometern ergibt einen Gasimportpreis von derzeit irgendwo bei 1,4 ct/kWh. Die Weiterverteilung in Deutschland bis zum Endkunden in München macht daraus dann 5,5 ct/kWh (alles netto versteht sich). Das ist nicht nachvollziehbar. Wo das Geld hängen bleibt, darf geraten werden (EON-Ruhrgas, Erdgas Südbayern, SWM. sonst noch wer?).

ciao,
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Offline Elch

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Stadtwerke München
« Antwort #325 am: 30. Oktober 2006, 14:24:06 »
Zitat von: \"superhaase\"
Hallo baj,

ja, die Gutachten sind bekannt,
nein, die Gutachten reichen nicht aus, sind fürn Arsch...  :twisted:

Selbst in den Gutachten steht, dass die Beurteilung des Gasgesamtpreises und der Billigkeit des Gaspreises nicht Gegenstand des Gutachtens ist. Das sagt alles!

Die SWM müssten die gesamte Kalkulation nachvollziehbar offenlegen, haben sie nicht gemacht. Nach §315 wird im Zweifelsfall die Billigkeit durch Urteil bestimmt, also vor Gericht. Warum geht die SWM nicht vor Gericht, um einmal (ein Präzedenzfall würde zur Überzeugung ja genügen) die Billigkeit ihrer Gaspreise bestätigen zu lassen und dann ein für allemal Ruhe vor den Protestlern zu haben? Na? Klingelts? Antwort ist evident!  :idea:

Vor allem ist zu bedenken, dass die SWM an der Erdgas Südbayern massiv beteiligt ist, und deren Zwischenhandelspreise schon nicht der Billigkeit entsprechen. Ich denke, dass die SWM den Gewinn am Gasgeschäft dorthin verschiebt, um dann solche lächerlichen Gutachten präsentieren zu können. Es ist also eigentlich auch eine Kalkulationsoffenlegung der Erdgas Südbayern erforderlich, bzw. die SWM hätte selbst die Unbilligkeit der Gaspreise der Erdgas Südbayern zu rügen und dagegen vorzugehen.

Ich hab mir mal die Mühe gemacht, und nur die Gaspreise der SWM seit 2004 mit den Gasimportpreisen (sog. Grenzübertrittspreise) laut statistischem Bundesamt verglichen. Ergebnis: Die Importpreise stiegen um ca. 0,34 ct/kWh, und die SWM-Gaspreise im gleichen Zeitraum um 1,79 ct/kWh.  Die Förderung des Gases u.a. in Russland und der Transport über tausende von Kilometern ergibt einen Gasimportpreis von derzeit irgendwo bei 1,4 ct/kWh. Die Weiterverteilung in Deutschland bis zum Endkunden in München macht daraus dann 5,5 ct/kWh (alles netto versteht sich). Das ist nicht nachvollziehbar. Wo das Geld hängen bleibt, darf geraten werden (EON-Ruhrgas, Erdgas Südbayern, SWM. sonst noch wer?).

ciao,
sh


Ich glaube Du hast die ESB (Erdgas Südbayern) mit der Bayerngas GmbH verwechselt. Die Baerngas ist Vorlieferanat für die ESB, SWM, SW Landshut, SW Augsburg uvm.

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #326 am: 30. Oktober 2006, 14:31:59 »
Zitat von: \"Elch\"
Ich glaube Du hast die ESB (Erdgas Südbayern) mit der Bayerngas GmbH verwechselt. Die Baerngas ist Vorlieferanat für die ESB, SWM, SW Landshut, SW Augsburg uvm.


Dat kann sein, sorry....
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Offline kplaczek

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« Antwort #327 am: 13. November 2006, 20:18:35 »
Hallo in die Runde,

nach umfangreichem Schriftwechsel ist es mir nunmehr gelungen, dass SWM meine Zahlungen den entsprechenden offenen Posten (Jahresrechnungen und den einzelnen angeforderten Abschlägen) zugeordnet hat. Auch sind die bisher belasteten Mahngebühren von SWM storniert worden (wenn Nachweis der Angemessenheit nicht erbracht wird, ist auch die Forderung der SWM nicht fällig, so dass Mahngebühren nicht anfallen können).

Die Sammelklage ist am 18.09.2006 beim Landgericht München eingegangen. Erster Termin wird am 08.02.2007 sein.

Ihr solltet weiterhin hartnäckig sein und entsprechend den hier im Forum hinterlegten Rechtshinweisen und Musterbriefen - sowohl hinsichtlich der Preiserhöhungen, Jahresrechnungen, angeforderten Abschlägen, Verrechnung von geleisteten Zahlungen, Mahngebühren und Drohungen der SWM - tätig werden.

Evtl. sollte der Versuch unternommen werden, sich der Sammelklage anzuschließen.

Offline Mona

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Stadtwerke München
« Antwort #328 am: 16. November 2006, 19:07:27 »
Ich hatte meine Jahresrechnung im Mai bekommen. Natürlich hab ich nur nach den alten Preis bezahlt.
Jetzt muß man ja monatlich die Abschläge zahlen. Ich bekam dann eine Mahnung nach ca. 3 Monaten nach meiner Jahresrechnung. Zuerst dachte ich, die haben meine laufenden Abschläge nicht richtig verbucht und denen geschrieben die solln doch mal detailiert eine Aufstellung machen. Die haben einfach die laufenden Abschläge mit der alten Forderung verrechnet und meinten in der Sache wäre schon genug geschrieben und sie schreiben mir hierzu nix mehr.
 
Nach dieser Mahnung hab ich jetzt nix mehr gehört, ist jetzt auch fast wieder 3 Monate her. Bei meinen Überweisungen gebe ich immer den Monat an, für welchen Zeitraum meine Abschlagszahlung gilt.

Jetzt warte ich einfach mal ab. Die Klage ist ja eingereicht, ich wollte zwar auch daran Teilnehmen und hatte mich "beworben", aber es wurden ja von 300 Interessenten nur 140 ausgesucht, weil wohl die Sichtung der einzelnen Fälle recht zeitaufwendig ist.

@ Superhaase
Ich denke allen, die aktiv an der Sammelklage jetzt teilnehmen ist es vermutlich untersagt, Informationen darüber auszutauschen.

Ich schau in regelmäßigen Abständen auf www.gaspreisrebellen.de
wobei die  Seite wohl nicht so aktuell ist; dass die Verhandlung schon einen Termin bekommen hat, steht nämlich nicht drinnen
Ist dieser Termin öffentlich?

Gruß
Mona

Offline kplaczek

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Stadtwerke München
« Antwort #329 am: 22. November 2006, 11:32:46 »
Die Sammelklage ist am 18.09.2006 beim Landgericht München eingegangen. Erster Termin wird am 08.02.2007 sein. Es handelt sich um einen Gütetermin, beim Scheitern erfolgt eine Verhandlung. Thema ist die Unangemessenheit der Gaspreise der SWM.

Was die Verrechnung der geleisteten Zahlungen mit den ältesten Einbehaltungen anbelangt, hartnäckig bleiben und schreiben, schreiben, schreiben..., auf die Rechtsgrundlagen verweisen. Hinweise hier im Forum können als Hilfe dienen.

 

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