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Stadtwerke München

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RR-E-ft:
@kplaczek

Es ist vollkommen untunlich, über Korrespondenz, die man mit seinem eigenen Anwalt führt, in einem öffentlichen Forum zu berichten, in welchem auch der zukünftige Prozessgegner mitliest.

Dies gilt auch für Zeitrahmen aus Gründen, die ich hier nicht vertiefen möchte.

Haben Sie irgendwo im Netz schon gelesen, wie sich die SWM mit ihren Anwälten in einem erwarteten Prozess aufstellen wird?

Wenn nicht, fragen Sie sich einfach, warum das wohl so ist.

Dass die genannte kritische Bemerkung zum Gutachten wohl in dem Verfahren eine Rolle spielen kann und deshalb - in Ihrem ureigensten Interesse - auch nicht ins Netz gestellt wird, sollte ggf. auch klar sein.

Wenn man klagen und im juristischen Sinne einen Angriff führen möchte, dann sollte man den anderen darauf gespannt warten lassen.

Man kann vielleicht froh sein, dass Sie keinen Klageentwurf bekommen haben, um diesen hier auch noch online zu stellen mit dem Hinweis auf den Zeitpunkt der Klageeinreichung.  

Es ist ja auch sonst nichts aus der Geschichte bekannt, dass ein Angriff um so erfolgreicher gewesen wäre, je detaillierter und länger er zuvor angekündigt war. :oops:

@Claus

Man kann immer weiter gegenseitig Argumente austauschen, muss es jedoch nicht.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Claus:
@Thomas Fricke
Danke für diese Information.
Kurz und klar.
Es ist immer wieder aufschlußreich, Ihre Schreiben zu lesen.
An dieser Stelle einmal ein DANKE für Ihre Mühe!!
Claus

elad:
Hallo allerseits!

Ich habe heute wieder eine Mahnung der SWM bekommen.

Man muss sich allerdings fragen, wer diese Mahnungen schreibt und ob die rechte Hand weiß, was die linke tut.

Meine Mahnung bezieht sich auf zwei Monate, im Juni ist eine ausstehende Summe genannt, die ich absolut nicht nachvollziehen kann und für den Juli mahnen sie jetzt die komplett ausstehende Abschlagszahlung an, obwohl ich ca. 2/3 davon regelmäßig zahle. (Auf diesen Wert komme ich, wenn ich den Preis entsprechend nach Stand Sept. 04 bei gleichbleibendem Verbrauch zugrundelege.)

Von früheren ausstehenden Beträgen ist gar nicht mehr die Rede, obwohl ich ja schon im April meine Jahresrechnung vom Februar zurückgeholt und gekürzt hatte. Dafür sind jetzt zweimal Mahngebühren drauf.

Da fragt man sich schon...

Viele Grüße
elad

PS Ich nehme auch an der Sammelklage teil und habe alles unserem RA übergeben.

no_limitz:
@ Claus: Habe auch so ein Schreiben erhalten

Hallo Zusammen,
ich bin erst seit 1.1.2006 Gaskunde bei den SWM. Bei meiner Anmeldung bei den SWM im Januar habe ich mir die derzeitige Preisliste und die Geschäftsbedingungen AVBGasV schriftlich zukommen lassen. Soweit so gut.

Von der Gaspreiserhöhung zum 1.4.06 habe ich jedoch keine schriftliche Information der SWM erhalten.
All meine Abschlagszahlungen habe ich jedoch von Begin an nur unter Vorbehalt bezahlt, um auf Nummer sicher zu gehen.

Nun habe ich die Jahresabrechnung erhalten. Auf dieser war dann natürlich die Gaspreiserhöhung zu finden. Ausserdem wurde mit meine Abschlagszahlung um fast 50% erhöht.

Ich habe dann Einspruch auf die Jahresrechnung eingelegt. Zum einen gegen die Gaspreiserhöhung, da ich in den AVBGasV keine Preiserhöhungsklausel vorgefunden habe (Eine Preiserhöhung ist nur möglich, wenn dies vertraglich geregelt ist [Stimmt diese Aussage ?]).

Zum anderen gegen den zu hohen Abschlag. Ich habe den Abschlag selbst mit der Gewichtungtabelle nachgerechnet (mit dem alten Gaspreis) und habe einen wesentlich kleineren Betrag erhalten.

Als Reaktion erhielt ich ein Schreiben mit den 2 Deloitte Gutachten und folgendem Inhal des Begleitschreibens:

Seite_1
Seite_2
Seite_3

Muss und wie kann ich nun auf dieses Schreiben reagieren?

Gruss
No_limitz

Elch:
@ no_limitz
@ Claus

lesen Sie bitte die vielen Seiten vorher im Forum. Jeder "Verweigerer" hat dieses "Gutachten" bekommen.
Aus meiner und der Sicht vieler anderer ist das Gutachten höchst zweifelhaft. Ich diesem Zusammenhang seinen nur mal die Netzentgelte sowie der Gasbezug von einem verbundenen Unternehmen (die Bayerngas gehörte 2005 noch zu 50% den Stadtwerken, jetzt nur noch zu 40%) genannt

Elch

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