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Stadtwerke München

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kplaczek:
Ich streite mich seit der Jahresrechnung 2004/2005 über die Angemessenheit der Gaspreise. Habe zwei Jahresrechnungen gekürzt auf eine aus meiner Sicht angemessenen Erhöhung von 2 %. Auch die Abschlagszahlungen habe ich auf dieser Basis gekürzt geleistet. Habe zwischenzeitlich 4 Gutachten erhalten, die die SWM als Monopolist beauftragt haben, die angeblich die gesunkenen Rohmargen nachweisen sollen. Auf meine Begründungen und Vorwürfe ist mit keinem Wort eingegangen worden.Im bundesweiten Gaspreisvergleich liegen die SWM bei einem in den Gutachten angenommenen Gasverbrauch auf Platz 1.040 = 29,2 % über dem günstigsten Anbieter. Wo bleibt da die Preistransparenz?

Cremer:
@kplaczek,

Ruhig abwarten und die Sache ausssitzen.

Alle Versorger nehmen für sich in Anspruch "der günstigste Versorger" oder " günstiger als namhafte große Anbieter" zu sein

Wenn die so sicher sind, dann sollen die doch mal den erste Schritt (klagen) tun

manfred:
Hallo,
Ich habe gehört das in München eine Sammelklage zusammen kommt, Ich habe einen Privatrechtschutz, kann ich mit diesem auch an der Sammelklage teilnehmen.
Gruß Manfred

Cremer:
@manfred,

klären Sie das mit Ihrer Rechtsachutz ab, ob dieser Fall übernnommen wird.

Eine Einzelklage wird normalerweise übernommen.

uwes:

--- Zitat von: \"manfred\" ---...Ich habe einen Privatrechtschutz, kann ich mit diesem auch an der Sammelklage teilnehmen.
--- Ende Zitat ---


Man kann sicher -  Aber: niemand sollte eine Klage nur vom Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung abhängig machen. Das zeigt doch nur auf, dass ihm die Sache nicht wichtig genug ist, um auch ohne Rechtsschutz für sein Recht zu kämpfen und einzutreten.

Und um es mal deutlich zu sagen:

Trittbrettfahrer haben wir in diesen modernen Zeiten doch genug - oder?

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