Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
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Energietourist:
@superhase
besser hätte ich es auch nicht erklären können! Alle hier verstehen es, nur @masterflok nicht. Und aus den von ihnen dargelegten Gründen, wird die EGNW auch niemals klagen, sondern versucht durch Drohbriefe die Leute zur Zahlung zu bewegen. Das Spielchen haben die schon vor Monaten gemacht und es ist keiner drauf rein gefallen. Ist mir micht ganz klar, warum sie das Gleiche nochmal versuchen, ziemlich plump, dumm und einfallslos.
khh:
@ Energietourist,
so ist es ...... und die EGNW sollte froh sein, wenn sich niemand meldet und die ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlungen zurück verlangt ! ;)
Christian Guhl:
--- Zitat von: masterflok am 04. September 2013, 14:11:21 ---Aber nun eine Frage an Sie: Halten Sie es für klug eine korrekte und "fällige" Forderung nicht zu bedienen, mit dem Argument, Ihnen steht möglicherweise in unbekannter Zukunft noch eine Schadensersatzzahlung zu, dessen Höhe jedoch zum gewertigen Zeitpunkt unbekannt ist? Wenn ich Ihre Erzählung richtig interpretieren, haben Sie ihren Kunden nicht zu einem solchen Handeln geraten, richtig?
--- Ende Zitat ---
Falsch ! Auch dieses mal haben Sie nicht richtig interpretiert ! Erstmal habe ich nirgends gesagt, dass korrekte und fällige Forderungen nicht bedient werden sollen (die EGNW hat nur keine "korrekte" Forderung) und zum Zweiten rate ich anderen Kunden nicht, wie Sie handeln sollen. Das muss jeder selbst entscheiden. Ich kann nur sagen, wie ich reagieren würde.
PLUS:
--- Zitat von: Energietourist am 04. September 2013, 16:36:25 ---@superhase
besser hätte ich es auch nicht erklären können! Alle hier verstehen es, nur @masterflok nicht. Und aus den von ihnen dargelegten Gründen, wird die EGNW auch niemals klagen, sondern versucht durch Drohbriefe die Leute zur Zahlung zu bewegen. Das Spielchen haben die schon vor Monaten gemacht und es ist keiner drauf rein gefallen. Ist mir micht ganz klar, warum sie das Gleiche nochmal versuchen, ziemlich plump, dumm und einfallslos.
--- Ende Zitat ---
Wie wurde die Idee am Anfang verkauft, mit den Idealen von Raiffeisen und Schulze-Delitzsch. Was hat man daraus nur gemacht!
Die Versorgung fiel ja nicht vom Himmel oder wurde verordnet. Irgendwo und irgendwann war man aktiv und hat Unterschriften auf Beitrittserklärungen mit Bedingungen und Inhalten geleistet. Wenn wirklich mit beiden Genossenschaften keine Beziehung und kein Vertrag bestand, kommt nach Klärung des Tohuwabohu vielleicht noch eine (zusätzliche ;)) Rechnung vom jeweils örtlichen Grundversorger. Wer weiß das schon? Dann ist auch noch nichts verjährt. Gem. § 17 StromGVV werden Rechnungen vom Grundversorger erst und frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.
khh:
--- Zitat von: PLUS am 04. September 2013, 20:45:28 ---Die Versorgung fiel ja nicht vom Himmel oder wurde verordnet. Irgendwo und irgendwann war man aktiv und hat Unterschriften auf Beitrittserklärungen mit Bedingungen und Inhalten geleistet. Wenn wirklich mit beiden Genossenschaften keine Beziehung und kein Vertrag bestand, kommt nach Klärung des Tohuwabohu vielleicht noch eine (zusätzliche ;)) Rechnung vom jeweils örtlichen Grundversorger. Wer weiß das schon? Dann ist auch noch nichts verjährt. ...
--- Ende Zitat ---
[Hervorhebungen durch khh]
Wann oder wo wurde derartiges behauptet? Wenn Sie etwas sachdienliches zum Thema beitragen wollen, werden die betroffenen Verbraucher das sicherlich begrüßen!
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