Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
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superhaase:
Das Leseverständnis von PLUS ist bekanntermaßen nicht so sonderlich präzise ...
PLUS:
--- Zitat von: khh am 04. September 2013, 21:20:36 ---Wenn Sie etwas sachdienliches zum Thema beitragen wollen, werden die betroffenen Verbraucher das sicherlich begrüßen!
--- Ende Zitat ---
Sorry, war mein Fehler, sich zu diesem "genossenschaftlichen" Tohuwabohu überhaupt zu äußern. @kkh, ich verzichte! "Sachdienliches" liefert Ihnen "wie immer" User Superhaase mit seinem "präzisen Leseverständnis":
--- Zitat von: superhaase am 05. September 2013, 07:40:08 ---Das Leseverständnis von PLUS ist bekanntermaßen nicht so sonderlich präzise ...
--- Ende Zitat ---
PS: Delderado "Heilloses Durcheinander!"
masterflok:
--- Zitat von: Christian Guhl am 04. September 2013, 16:54:57 ---
--- Zitat von: masterflok am 04. September 2013, 14:11:21 ---Aber nun eine Frage an Sie: Halten Sie es für klug eine korrekte und "fällige" Forderung nicht zu bedienen, mit dem Argument, Ihnen steht möglicherweise in unbekannter Zukunft noch eine Schadensersatzzahlung zu, dessen Höhe jedoch zum gewertigen Zeitpunkt unbekannt ist? Wenn ich Ihre Erzählung richtig interpretieren, haben Sie ihren Kunden nicht zu einem solchen Handeln geraten, richtig?
--- Ende Zitat ---
Falsch ! Auch dieses mal haben Sie nicht richtig interpretiert ! Erstmal habe ich nirgends gesagt, dass korrekte und fällige Forderungen nicht bedient werden sollen (die EGNW hat nur keine "korrekte" Forderung) und zum Zweiten rate ich anderen Kunden nicht, wie Sie handeln sollen. Das muss jeder selbst entscheiden. Ich kann nur sagen, wie ich reagieren würde.
--- Ende Zitat ---
Sie haben meinen Beitrag offensichtlich nicht richtig gelesen. Andernfalls hätte Ihre Antwort, kurz und knapp, "Richtig" gelautet!
--- Zitat von: Energietourist am 04. September 2013, 16:36:25 ---Alle hier verstehen es, nur @masterflok nicht. Und aus den von ihnen dargelegten Gründen, wird die EGNW auch niemals klagen
--- Ende Zitat ---
Es wird sich zeigen, wer mit seiner Sichtweise richtig lag. Spätestens wenn die ersten Urteile zu diesen Fällen ausgesprochen sind.
khh:
--- Zitat von: masterflok am 05. September 2013, 13:13:22 ---[...]
--- Zitat von: Energietourist am 04. September 2013, 16:36:25 ---Alle hier verstehen es, nur @masterflok nicht. Und aus den von ihnen dargelegten Gründen, wird die EGNW auch niemals klagen.
--- Ende Zitat ---
Es wird sich zeigen, wer mit seiner Sichtweise richtig lag. Spätestens wenn die ersten Urteile zu diesen Fällen ausgesprochen sind.
--- Ende Zitat ---
Richtig, wenn die EGNW klagt, dann werden die Gerichtsurteile sicherlich zeigen, mit welcher Genossenschaft in 2010/2011 Verträge bestanden.
Aufschlussreich ist dazu ein Schreiben der EGNW vom 08.11.2011 an die Mitglieder – Auszug:
--- Zitat ---Große Sorgen macht uns auch die Preisentwicklung am Strommarkt. Durchweg alle Anbieter haben die Preise erheblich erhöht.
Ursache sind die durch die Energiewende verursachten höheren Strombeschaffungskosten. Die Beschaffungspreise stiegen um ca. 20%. ...
Leider können wir deshalb den derzeitigen Arbeitspreis von 17,82 Cent/kWh nicht halten, so dass wir ihn zum 01.01.2012 auf 21,50 Cent/kWh erhöhen müssen. Der Grundpreis erhöht sich dabei geringfügig von 6,50 €/Monat auf 8,90€/Monat.
Der Vorstand richtet den Appell an Sie, nicht über uns herzufallen, wenn wir deshalb unseren Preis angepasst haben, um die Genossenschaft nicht vor die Wand zu fahren. Sie sind durch Ihren Beitrag Mitunternehmer in der EGNW. Wir werden auch weiterhin zu den günstigsten Anbietern in Deutschland zählen. ...
--- Ende Zitat ---
Das ist eindeutig eine Preisänderungsmitteilung und nicht eine Vertragsbestätigung für den behaupteten Stromversorgerwechsel ab 01.01.2012 von der EnerGenSüd zur EGNW. Aus früheren Beiträgen hier im Forum schließe ich, dass es für die Gasversorgung ein ähnliches Schreiben der EGNW in der ersten Hälfte August 2011 gegeben haben dürfte.
Das zitierte Schreiben vom 08.11.2011 ist - neben der in meiner vorstehenden Antwort #22 angesprochenen Kündigungen der Lieferverhältnisse allein gegenüber dem ‚Kooperations-Partner’ bzw. Partner der ‚Einkaufsgemeinschaft’ sowie diverse schriftliche Erklärungen der EGNW wie bspw. „EnerGenSüd in unserem Namen und unseren Auftrag“ - ein weiteres Indiz dafür, dass die EnerGenSüd zu keinem Zeitpunkt für eigene Rechnung sondern „nur“ als Dienstleister für die EGNW geliefert hat.
Mal sehen, wie Gerichte das bewerten, wenn es die EGNW darauf ankommen lassen möchte ! :)
Nachtrag: Zu ‚Kooperation’ und ‚Einkaufsgemeinschaft’ siehe hier:
--- Zitat von: heidot am 02. März 2011, 12:54:27 ---Die Energiegenossenschaft NW und die Energiegenossenschaft Süd arbeiten in Kooperation zusammen.
Der Grund ist folgender:
Um auch kleinen Genossenschaften akzeptable Einkaufsmöglichkeiten zubieten, muss eine Genossenschaft eine entsprechende Marktgröße haben.
Wie kann man das erreichen?
In dem man sich in eine Einkaufsgemeinschaft zusammenfindet. Die Kooperation der beiden Genossenschaften ist ein erster Ansatz in diese Richtung.
Zum anderen kann man bei dieser Gelegenheiten viele Arbeiten zusammenfassen. D.h. auch dadurch kann ein günstiger Energiepreis ermöglicht werden.
Heinz-Dieter Otterstedt
Vorsitzender des Aufsichtsrates der EGNW
--- Ende Zitat ---
Abschließend noch eine Frage an @masterflok oder an die mitlesenden Funktionsträger der EGNW :
Bis Ende 2011 kann ich nirgendwo eine Aussage der Genossenschaft finden wie „Wir vermitteln an die EnerGenSüd“ - können SIE mir vielleicht helfen ?
khh:
--- Zitat von: masterflok am 05. September 2013, 13:13:22 ---
--- Zitat von: Christian Guhl am 04. September 2013, 16:54:57 ---
--- Zitat von: masterflok am 04. September 2013, 14:11:21 ---Aber nun eine Frage an Sie: Halten Sie es für klug eine korrekte und "fällige" Forderung nicht zu bedienen, mit dem Argument, Ihnen steht möglicherweise in unbekannter Zukunft noch eine Schadensersatzzahlung zu, dessen Höhe jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt unbekannt ist? Wenn ich Ihre Erzählung richtig interpretieren, haben Sie ihren Kunden nicht zu einem solchen Handeln geraten, richtig?
--- Ende Zitat ---
Falsch ! Auch dieses mal haben Sie nicht richtig interpretiert ! Erstmal habe ich nirgends gesagt, dass korrekte und fällige Forderungen nicht bedient werden sollen (die EGNW hat nur keine "korrekte" Forderung) und zum Zweiten rate ich anderen Kunden nicht, wie Sie handeln sollen. Das muss jeder selbst entscheiden. Ich kann nur sagen, wie ich reagieren würde.
--- Ende Zitat ---
Sie haben meinen Beitrag offensichtlich nicht richtig gelesen. Andernfalls hätte Ihre Antwort, kurz und knapp, "Richtig" gelautet!
--- Ende Zitat ---
Ach masterflok,
Sie erwarten wirklich, dass Christian Guhl auf Ihre infantile Suggestivfrage „korrekte und ‚fällige’ Forderung“ hereinfällt und diese mit „Richtig“ beantwortet ? ::)
Und Ihr wiederholtes Geschwurbel „Schadensersatz in unbekannter Zukunft und unbekannter Höhe“ ist doch längst mehrfach beantwortet worden - bspw. hier :) :
--- Zitat von: Christian Guhl am 04. September 2013, 12:11:04 ---[…]
--- Zitat von: masterflok am 04. September 2013, 11:17:57 ---Eine Aufrechnung eines möglichen Schadensersatzes aus einem verlorenen Guthaben bei der EnergenSüd ist hingegen nicht zulässig, weil die Forderung nicht "fällig" ist. Ein entsprechendes Verfahren wird auch erst dann möglich sein, wenn überhaupt klar ist, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Dazu muss das Insolvenzverfahren abgeschlossen sein.
--- Ende Zitat ---
So langsam müsste es eigentlich jeder kapiert haben: Wenn die Aussagen von Mücke und Redeker stimmen (und davon muss der Kunde ausgehen) hat die EGS nur stellvertretend als Dienstleister geliefert und abgebucht. Wenn die EGNW die abgebuchten Beträge nicht in Sicherheit gebracht hat und diese nun durch die Insolvenz verloren sind, ist das ein Problem der EGNW ! ...
--- Ende Zitat ---
Dazu möchte ich noch ergänzen: Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Herren Mücke und Redeker sowie andere seinerzeit Verantwortliche es stillschweigend hinnehmen, wenn ihnen jetzt unterstellt würde, mit ihren hier teilweise schon zitierten Erklärungen die Unwahrheit verbreitet und damit die EGNW-Kunden womöglich arglistig getäuscht zu haben.
Weitere Aussagen der EGNW-Verantwortlichen aus der Zeit vor der EGS-Insolvenz, die ebenso auf eine reine Dienstleisterfunktion von EnerGenSüd schließen lassen, füge ich gerne hinzu, falls die Genossenschaftler heute "Erinnerungslücken" haben sollten. Die Verfasser der damaligen Info's könnten vielleicht auch geeignete Zeugen vor Gericht sein, sofern die EGNW jetzt tatsächlich klagt.
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