Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

Nächstes Schreiben Näke&Petersen

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Help1:
Am Samstag erhielten wir das 2. Schreiben von Kanzlei Näke &Petersen.
( Nachdem ein halbes Jahr Ruhe war und auf unsere Stellungnahme keine Reaktion erfolgte.
Weder seitens EGNW Fr. Hoinkes noch der Kanzlei.)

Sie seien beauftragt die ausstehenden Forderungen gerichtlich durchzusetzen.
Frist diesen Unannehmlichkeiten zu entgehen bei Zahlung bis 7.9.13

Wer hat noch so ein Schreiben erhalten und wie reagiert ihr darauf ? Was können wir noch gemeinsam unternehmen ?

uli07:
Habe deinen ersten Beitrag auch gerade gelesen.
Ich würde da ganz ruhig bei bleiben und abwarten. Was soll schon passieren? Solange die Zählerstände und die Abrechnung fehlt oder falsch sind wird der Richter die wohl auch nicht korrigieren.

Gruß  Uli07

masterflok:
Haben Sie sich denn die korrekten Zählerstände zu den besagten Zeitpunkten notiert? Wenn ja, dann kann ich nur empfehlen sich mit dem zuständigen Netzbetreiber in Verbindung zu setzen (bei E.ON z.B. geht das hervorragend telefonisch) und denen die tatsächlichen Zählerstände mitzuteilen. Anschließend werden die betroffenen Lieferanten informiert und erstellen aufgrund dessen eine korrigierte Schlussrechnung.

Im Zeitraum 01.06.11 - 30.09.11 wurden Sie von der EnergenSüd versorgt. Diese hat vor einem knappen Jahr die Schlussrechnungen versandt inkl. dem Hinweis, wie ein mögliches Guthaben geltend zu machen ist. Da Sie vor dem 30.09.2011, mit Ausnahme des gezeichneten Anteils und Aufnahmegebühr, weder Zahlungen an die EGNW geleistet haben noch von dieser beliefert wurden, besteht auch kein Anspruch auf eine Schlussrechnung bzw. Auszahlung eine Guthabens in diesem Zeitraum.
Mehr dazu erfährt man hier: http://www.energensued.de/index2.html

Christian Guhl:

--- Zitat von: masterflok am 03. September 2013, 11:46:37 ---Im Zeitraum 01.06.11 - 30.09.11 wurden Sie von der EnergenSüd versorgt. Diese hat vor einem knappen Jahr die Schlussrechnungen versandt inkl. dem Hinweis, wie ein mögliches Guthaben geltend zu machen ist. Da Sie vor dem 30.09.2011, mit Ausnahme des gezeichneten Anteils und Aufnahmegebühr, weder Zahlungen an die EGNW geleistet haben noch von dieser beliefert wurden, besteht auch kein Anspruch auf eine Schlussrechnung bzw. Auszahlung eine Guthabens in diesem Zeitraum.

--- Ende Zitat ---
Sie vergessen zu erwähnen, dass die Belieferung durch die EGS im Auftrag der EGNW stattfand. Dies wurde vom damaligen Vorstand der EGNW den Kunden so bestätigt. Auch die Abbuchungen
durch die EGS fanden im Auftrag der EGNW statt. Sie hat sich damit die Zahlungen anrechnen zu lassen. Man sollte nicht versäumen, die Gerichte ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass man einem Vertragsverhältnis mit der EGS niemals zugestimmt hat und nur durch die Versicherung der EGNW, die EGS handele in ihrem Namen, Zahlungen vorgenommen hat. Falls jemand das entsprechende Schreiben der EGNW nicht mehr vorliegen hat, kann ich gerne aushelfen.

masterflok:
Falls die betroffenen Leute es tatsächlich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen wollen, was zwangsläufig passieren wird wenn keine der Seiten vom derzeitigen Standpunkt abrückt, so rate ich ausdrücklich sich möglichst kompetente anwaltliche Hilfe zu suchen. Die EGNW hat nämlich mit dem Herrn Petersen einen Rechtsanwalt, der sich im Energiebereich vorbildlich auskennt und dieses Wissen gnadenlos ausspielt. Außerdem sollte man sich im Vorfeld informieren, wie hoch der Preis ist, wenn das Verfahren verloren wird. Das Risiko ist nämlich nicht zu unterschätzen.


--- Zitat von: Christian Guhl am 03. September 2013, 12:04:30 ---Auch die Abbuchungen durch die EGS fanden im Auftrag der EGNW statt.

--- Ende Zitat ---
Woraus nehmen Sie diese Schlussfolgerung? Weder aus der Auftragsbestätigung noch den Konto-Einzügen ist ersichtlich, dass im Auftrag der EGNW abgebucht wurde. Die EnergenSüd hat ausnahmslos immer im eigenen Namen gehandelt, sowohl bei der Belieferung als auch der Forderungsstellung.
Sie können das Argument gerne vor Gericht bringen, wundern Sie sich aber nicht, wenn sie damit der Gegenseite möglicherweise eine Steilvorlage liefern.

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