Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Nächstes Schreiben Näke&Petersen
Christian Guhl:
--- Zitat von: masterflok am 03. September 2013, 16:21:42 ---Als die EnergenSüd Anfang 2012 den Insolvenzantrag stellte, waren gar keine EGNW-Genossen mehr bei dieser. Wie oben schon geschrieben, hat die EGNW seit dem 01.10.2011 ihre Genossen selbst mit Energie beliefert.
--- Ende Zitat ---
Ach ja ? Und aufgrund welcher Verträge ? Die ursprünglichen Verträge waren doch angeblich mit der EGS abgeschlossen. Wenn Ihre Version hier stimmen sollte, hat die EGNW niemals irgendwelche Kundenverträge gehabt. Denn Vollmachten der Kunden den Vertrag von der EGNW an die EGS oder von der EGS an die EGNW weiterzugeben gab es ja wohl unbestritten niemals.
Und wie es Lieferanten ergeht, die Kunden ohne Vertrag beliefern, erfährt gerade FirstCon vor zahlreichen Gerichten.
Energietourist:
Leute hört doch endlich auf mit @masterflok zu diskutieren! Es ist sinnlos, er versteht es eh nicht.
Die Schreiben von Näke&Petersen kann man getrost in den Papierkorb werfen, die sind völlig substanzlos.
Wer sich von so einem Geschreibsel einschüchtern lässt, dem ist eh nicht mehr zu helfen.
masterflok:
--- Zitat von: Christian Guhl am 03. September 2013, 20:21:11 ---Wenn Ihre Version hier stimmen sollte
--- Ende Zitat ---
Nur um sich das mal auf der Zunge zergehen zu lassen, Sie bezweifeln ernsthaft, dass die EGNW ab dem 01.10.2011 eigenständig Energie geliefert hat? Auf welcher vertraglichen Grundlage die Belieferung der EnergenSüd oder EGNW stattgefunden hat, sei mal dahingestellt, mir ging es erst mal nur darum dem User Help1 darzulegen, wieso er von der EGNW für den Zeitraum vor dem 01.10.2011 keine Schlussrechnung zu erwarten hat.
--- Zitat ---Und wie es Lieferanten ergeht, die Kunden ohne Vertrag beliefern, erfährt gerade FirstCon vor zahlreichen Gerichten.
--- Ende Zitat ---
Zwischen den Genossen und der EGNW gibt es doch einen entsprechenden Liefervertrag, der wurde sogar handschriftlich unterschrieben. Selbst eine Einzugsermächtigung liegt, wenn nicht widerufen, der EGNW vor. Und genau aus dieser Belieferungszeit hat der User Help1 eine Schlussrechnung erhalten, dessen Restforderung er nicht beglichen hat. Demzufolge auch die Mahnungen und die drohende gerichtliche Auseinandersetzung. Eine Aufrechnung eines möglichen Schadensersatzes aus einem verlorenen Guthaben bei der EnergenSüd ist hingegen nicht zulässig, weil die Forderung nicht "fällig" ist. Ein entsprechendes Verfahren wird auch erst dann möglich sein, wenn überhaupt klar ist, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Dazu muss das Insolvenzverfahren abgeschlossen sein.
--- Zitat von: Energietourist am 04. September 2013, 09:40:13 ---Leute hört doch endlich auf mit @masterflok zu diskutieren! Es ist sinnlos, er versteht es eh nicht.
--- Ende Zitat ---
Was genau verstehe ich denn nicht? Dass das hier ein Thread ist, in dem ausschließlich mit dem Knüppel auf die EGNW eingeschlagen werden darf? Dass das für Help1 eine ziemlich teure Angelegenheit werden kann, kann Euch ja egal sein, Ihr müsst es ja schließlich nicht bezahlen.
Ich finde es äußerst traurig, dass in einem Forum des Bundes der Energieverbraucher verunsicherte Verbraucher massiv auf Glatteis geführt werden. Und das von selbsternannten Experten wie Christian Guhl, die ganz offensicht noch immer nicht verstanden haben bzw. es nicht verstehen wollen, wie die tatsächlichen Lieferverhältnisse waren (< 30.09.2011 bei EnergenSüd ; > 01.10.2011 bei EGNW). Nein, stattdessen wird so getan, als handel es sich bei dem Schreiben von Näke&Petersen um ein Pishing-Brief, der unbeachtet entsorgt werden könnte. Ein fachkundiger Anwalt? Unnötig, schließlich ist der Sachverhalt ja absolut klar, lediglich ich, der überhaupt nichts versteht, habe starke bedenken.
Christian Guhl:
--- Zitat von: masterflok am 04. September 2013, 11:17:57 ---Nur um sich das mal auf der Zunge zergehen zu lassen, Sie bezweifeln ernsthaft, dass die EGNW ab dem 01.10.2011 eigenständig Energie geliefert hat?
--- Ende Zitat ---
Habe ich das irgendwo bestritten ? Ich bezweifele nur, dass die Lieferung auf einer vertragliche Grundlage erfolgt ist.
--- Zitat von: masterflok am 04. September 2013, 11:17:57 ---Auf welcher vertraglichen Grundlage die Belieferung der EnergenSüd oder EGNW stattgefunden hat, sei mal dahingestellt, mir ging es erst mal nur darum dem User Help1 darzulegen, wieso er von der EGNW für den Zeitraum vor dem 01.10.2011 keine Schlussrechnung zu erwarten hat.
--- Ende Zitat ---
Ich glaube nicht, dass ein Gericht es "dahin gestellt" sein läßt, ob ein Vertrag bestand oder nicht.
--- Zitat von: masterflok am 04. September 2013, 11:17:57 ---Zwischen den Genossen und der EGNW gibt es doch einen entsprechenden Liefervertrag, der wurde sogar handschriftlich unterschrieben. Selbst eine Einzugsermächtigung liegt, wenn nicht widerufen, der EGNW vor. Und genau aus dieser Belieferungszeit hat der User Help1 eine Schlussrechnung erhalten, dessen Restforderung er nicht beglichen hat. Demzufolge auch die Mahnungen und die drohende gerichtliche Auseinandersetzung.
--- Ende Zitat ---
Jetzt wird es immer besser ! Welchen Liefervertrag meinen Sie denn ? Etwa den, der von der EGNW nicht angenommen und an die EGS weitergegeben wurde ? So langsam wird es aber mal Zeit sich zu entscheiden ! Entweder der Vertrag wurde von der EGNW angenommen und die EGS hat als Dienstleister geliefert (wie es monatelang von der EGNW dargestellt wurde), oder die EGS hat aufgrund dieses Vertrages eigenständig geliefert und die EGNW war überhaupt nicht mit eingebunden. In beiden Fällen sieht es düster aus für die EGNW ! Entweder hat man keinen Vertrag oder man muss sich die Zahlungen an den Dienstleister EGS anrechnen lassen. Dumm gelaufen ! Will man dem Gericht erzählen, dass man sich nach über einem Jahr plötzlich an den seinerzeit vom Kunden eingereichten Vertrag erinnert hat (der wurde doch nicht angenommen) und daraufhin anfing zu liefern ? Ach ja, eine Einzugsermächtigung wurde vor Monaten ja auch mal erteilt. Da fangen wir jetzt mal an, abzubuchen.
--- Zitat von: masterflok am 04. September 2013, 11:17:57 ---Eine Aufrechnung eines möglichen Schadensersatzes aus einem verlorenen Guthaben bei der EnergenSüd ist hingegen nicht zulässig, weil die Forderung nicht "fällig" ist. Ein entsprechendes Verfahren wird auch erst dann möglich sein, wenn überhaupt klar ist, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Dazu muss das Insolvenzverfahren abgeschlossen sein.
--- Ende Zitat ---
So langsam müsste es eigentlich jeder kapiert haben : Wenn die Aussagen von Mücke und Redeker stimmen (und davon muss der Kunde ausgehen) hat die EGS nur stellvertretend als Dienstleister geliefert und abgebucht. Wenn die EGNW die abgebuchten Beträge nicht in Sicherheit gebracht hat und diese nun durch die Insolvenz verloren sind, ist das ein Problem der EGNW !
Der Kunde kann sich darauf berufen, dass er einen Vertrag mit der EGNW hat und nicht mit der EGS. Ist es aber tatsächlich so, dass der Vertrag mit der EGNW nicht zustande gekommen ist und die EGS rechtmässiger Lieferant war, wie kommt man dann plötzlich auf die Idee, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt doch die EGNW Lieferant sein soll ? Das passt doch hinten und vorne nicht ! Ich sehe die ganze Aktion von Näke&Petersen als Sturm im Wasserglas. Nach den letzten Schreiben der Kanzelei hatte eine Kundin nachgewiesen, dass die Forderung bis auf einen ganz geringen Teil bezahlt ist. Der minimale Rest (unter 5 €) wurde ebenfalls überwiesen. Jetzt kommt ein Schreiben, in dem wiederum die gesamte Forderung geltend gemacht wird ! Bei einem anderen Kunden werden Beträge gefordert, über die er nie Rechnungen erhalten hat und die nicht nachvollziehbar sind. Verläßt Herr Petersen sich etwa auf die Angaben, die er von der EGNW bekommt ohne diese zu prüfen ? Das wäre allerdings bei einem solchen Chaoshaufen wie der EGNW sehr leichtsinnig. Ich würde mit der ganzen Angelegenheit ganz entspannt umgehen. Auf keinen Fall zahlen, sondern abwarten. Es ist nicht sicher, ob überhaupt etwas passiert. Wenn doch, sollte man bei dieser ganzen verworrenen Situation aber auf keinen Fall auf einen Anwalt verzichten !
khh:
@ masterflok,
alle von Ihnen angesprochenen Punkte sind zurückliegend x-mal durchgehechelt worden und ob SIE es verstanden haben oder nicht, interessiert niemandem wirklich!
Letztlich ist ohnehin maßgeblich, dass der EGNW-Vorstand (zumindest ja wohl auch mit stillschweigender Billigung des AR) seinerzeit erklärt hat, dass die EnerGenSüd „im Auftrag und im Namen“ der EGNW handelt! Insofern sind die „Probleme“, die sich aus der Insolvenz der EnerGenSüd ergeben, allein die der EGNW und nicht die der Kunden. :)
Im Gegensatz zu Ihnen finde ich es traurig und scheinheilig, dass in diesem Verbraucher-Forum ein „Fürsprecher“ der EGNW regelmäßig als „Störer“ auftritt und sich jetzt auch noch um die Interessen der Kunden sorgt. >:(
Übrigens ist nirgendwo gesagt, dass für die Betroffenen bei einer Klage der EGNW die Inanspruchnahme eines fachkundigen Anwalts unnötig ist. Ihre "Hilfe" ist allerdings verzichtbar!
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