Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Nächstes Schreiben Näke&Petersen
khh:
--- Zitat von: bolli am 03. September 2013, 13:29:49 ---
--- Zitat von: masterflok am 03. September 2013, 13:21:19 ---Die EGNW hat nämlich mit dem Herrn Petersen einen Rechtsanwalt, der sich im Energiebereich vorbildlich auskennt und dieses Wissen gnadenlos ausspielt. ...
--- Ende Zitat ---
Na, da wird aber getrommelt. Ich vermute mal, dass auch Herr Petersen nur mit Wasser kocht und keine höherwertige Flüssigkeit dazu nimmt. ;)
--- Ende Zitat ---
„... nur mit Wasser kocht“ vor allem dann, wenn man sich diese Beiträge mal ansieht ;) :
--- Zitat von: uwes am 27. Mai 2010, 20:12:29 ---[…]
Zum Wechsel:
Ich habe ordnungsgemäß meine Anmeldebestätigung bekommen allerdings leider von einem mir nicht bekannten Lieferanten. Hier muss wohl noch etwas Feinarbeit geleistet werden. ...
--- Ende Zitat ---
und
--- Zitat von: uwes am 25. Juni 2010, 17:14:44 ---Ich berichte einmal weiter:
Nach der Anmeldung und Kündigung meines alten Vertrages hat mir die Energen Süd einen Vertrag bestätigt, den ich dort nicht angetragen hatte.
Die Lieferung des Genossenschaftsstroms erfolgt seit Monatsbeginn zuverlässig. Der Abschlag wurde auch von der Energen Süd abgebucht.
Mit wem ich jetzt einen Vertrag habe, weiß ich zwar nicht genau. Aber ich bekomme Strom und das ...
--- Ende Zitat ---
[Unterstreichungen und farbliche Hervorhebungen in den Zitaten durch khh]
Netznutzer:
@ khh
--- Zitat ---aber sooo einfach und simpel ist es hier leider nicht.
--- Ende Zitat ---
Da gäbe ich Ihnen Recht, wenn wir uns hier im Thread von Care Energy befänden. Dem ist aber so nicht, und ich unterstelle, dass ein solches Konstrukt seinerzeit bei der EGNW nicht vorlag. Ich lass mich aber gern auch überraschen. Die Fakten sind wie beschrieben. Kunden, die monatlich auf der Kundenliste der EGNW standen, sind nicht durch Wunschdenken auf die Kundenlisten der EGS gewandert. Hierzu gibt es vorgeschriebene Wechselprozesse. Sind sie es, so haben Lieferantenwechsel stattgefunden, die EGNW hat von den Netzbetzreibern Schlussrechnungen erhalten. Es ist alles transparent und nachvollziehbar. Selbst, wenn die EGS alles getätigt hat, dies allerdings mit der ILN der EGNW (als Dienstleister) hat kein Wechsel stattgefunden.
Gruß
NN
Christian Guhl:
--- Zitat von: masterflok am 03. September 2013, 13:21:19 ---Weder aus der Auftragsbestätigung noch den Konto-Einzügen ist ersichtlich, dass im Auftrag der EGNW abgebucht wurde. Die EnergenSüd hat ausnahmslos immer im eigenen Namen gehandelt, sowohl bei der Belieferung als auch der Forderungsstellung.
--- Ende Zitat ---
Wieso Auftragsbestätigung und Kontoauszüge ? Es gibt ein Schreiben des Vorstandes der EGNW, dass den Kunden bestätigt, dass die EGS im Namen und Auftrag der EGNW handelt. Was braucht man denn noch mehr ? Da kann die EGS noch soviel liefern und abbuchen - alles geschah lt. schriftlicher Bestätigung der Herren Redecker und Mücke im Namen und Auftrag der EGNW ! Ob irgendwelche Wechselprozesse beim Netzbetreiber stattgefunden haben, kann der Kunde nicht wissen. Selbst wenn es so wäre, war das mit dem Kunden vereinbart ? Im Vertrag der EGNW war keine Vollmacht enthalten. Wie sieht es mit Schadenersatz aus, wenn die EGNW die Kunden an eine Pleitefirma weiterreicht und ihnen dann noch vormacht, diese wäre nur als Dienstleister zu sehen ? Ich würde es auf eine Klage ankommen lassen. Eventuell können die Klagen gegen die Kunden auch zum Bumerang werden. Vielleicht legt ja auch einmal ein Kunde Widerklage ein. Dann könnte z.B. auch gleich geklärt werden, wie denn die Verträge aufgrund einer mysteriösen "Seelenwanderung" nach der Insolvenz der EGS wieder zurück zur EGNW gekommen sind. Es wird ja wohl kaum ein Mitarbeiter der EGS diese nach Insolvenzeröffnung an die EGNW geschickt haben, mit der Bitte die Weiterbelieferung zu übernehmen. Oder waren die Verträge von Anfang an bei der EGNW ? Es gibt viel zu klären. Manchmal bin ich traurig, rechtzeitig gekündigt zu haben und so nicht in den Genuß eines so spaßigen Gerichtsverfahrens zu kommen.
masterflok:
--- Zitat von: Netznutzer am 03. September 2013, 14:05:12 ---@ Betroffene
Man braucht kenínen Anwalt
--- Ende Zitat ---
Wie kann man die Betroffenen nur so leichtfertig ins offene Messer laufen lassen? Es grenzt schon an Dummheit, wenn man meint, man könnte sich in einem solchen Verfahren vernünftig selbst verteidigen.
--- Zitat von: Netznutzer am 03. September 2013, 15:09:54 ---Da gäbe ich Ihnen Recht, wenn wir uns hier im Thread von Care Energy befänden. Dem ist aber so nicht, und ich unterstelle, dass ein solches Konstrukt seinerzeit bei der EGNW nicht vorlag. Ich lass mich aber gern auch überraschen. Die Fakten sind wie beschrieben. Kunden, die monatlich auf der Kundenliste der EGNW standen, sind nicht durch Wunschdenken auf die Kundenlisten der EGS gewandert. Hierzu gibt es vorgeschriebene Wechselprozesse. Sind sie es, so haben Lieferantenwechsel stattgefunden, die EGNW hat von den Netzbetzreibern Schlussrechnungen erhalten. Es ist alles transparent und nachvollziehbar. Selbst, wenn die EGS alles getätigt hat, dies allerdings mit der ILN der EGNW (als Dienstleister) hat kein Wechsel stattgefunden.
--- Ende Zitat ---
Zur Aufklärung:
Vor dem 01.10.2011 hat die EGNW lediglich an die EnergenSüd vermittelt. Die EGNW war weder Lieferant, noch Zahlungsempfänger, noch tauchte sie in irgendeiner Weise bei den Netzbetreibern auf. Erst ab dem 01.10.2011 hat die EGNW die Lieferung im eigenen Namen aufgenommen, war Zahlungsempfänger, und hat alle seine Genossen bei den Netzbetreibern umgemeldet. Demzufolge konnte die EGNW auch nur ab dem 01.10.2011 abrechnen, denn vorher war die EnergenSüd zuständig, die, wie schon gesagt, die Schlussrechnungen für den Zeitraum bis zum 01.10.2011 vor einem guten Jahr versandt hat.
--- Zitat von: Christian Guhl am 03. September 2013, 16:05:34 ---Es gibt ein Schreiben des Vorstandes der EGNW, dass den Kunden bestätigt, dass die EGS im Namen und Auftrag der EGNW handelt.
--- Ende Zitat ---
Und genau jene Aussage ist falsch gewesen. Die EGNW hat nämlich lediglich vermittelt und hierfür Provisionen kassiert. Fragen Sie doch mal beim Herrn Redeker und Mücke nach, wieso Sie das Vertragsverhältnis in dem zitierten Schreiben so umschrieben haben. Tatsache ist aber nunmal, dass es falsch war.
--- Zitat von: Christian Guhl am 03. September 2013, 16:05:34 ---Dann könnte z.B. auch gleich geklärt werden, wie denn die Verträge aufgrund einer mysteriösen "Seelenwanderung" nach der Insolvenz der EGS wieder zurück zur EGNW gekommen sind. Es wird ja wohl kaum ein Mitarbeiter der EGS diese nach Insolvenzeröffnung an die EGNW geschickt haben, mit der Bitte die Weiterbelieferung zu übernehmen.
--- Ende Zitat ---
Als die EnergenSüd Anfang 2012 den Insolvenzantrag stellte, waren gar keine EGNW-Genossen mehr bei dieser. Wie oben schon geschrieben, hat die EGNW seit dem 01.10.2011 ihre Genossen selbst mit Energie beliefert.
Um was es hier doch im Grund geht, ist, dass einige wenige Genossen versuchen, ihr Guthaben, welches sie durch die EnergenSüd-Pleite verloren haben, von der EGNW durch Aufrechnung zurück zu erhalten. Und dementsprechend stellen sich nun die besagt dumm, indem sie von einer EnergenSüd nichts gewusst haben möchten. Dabei taucht auf den monatlichen Einzügen immer wieder dieser Name auf, und auch die Lieferbestätigung zeigt ganz klar, dass man bei der EnergenSüd gelandet ist. Das hat jedoch damals niemanden gestört, somit hat auch niemand wiedersprochen, sondern sich mit sehr günstigen Konditionen beliefern lassen, teilweise über Jahre.
khh:
--- Zitat von: masterflok link=topic=18509.ms >:(g103754#msg103754 date=1378218102 ---[...]
--- Zitat von: Christian Guhl am 03. September 2013, 16:05:34 ---Es gibt ein Schreiben des Vorstandes der EGNW, dass den Kunden bestätigt, dass die EGS im Namen und Auftrag der EGNW handelt.
--- Ende Zitat ---
Und genau jene Aussage ist falsch gewesen. Die EGNW hat nämlich lediglich vermittelt ...
--- Ende Zitat ---
@ masterflok,
schreiben Sie doch nicht ständig solch einen Blödsinn: Ob die schriftliche Bestätigung richtig oder falsch war, ist für deren rechtliche Wirksamkeit doch überhaupt nicht relevant! Die EGNW kann sich wg. Schadensersatzforderungen ja gerne an die damaligen Vorstände halten (einen solchen Auftrag der GV gibt es ja sogar), aber dann kommen auch heute noch Verantwortliche, die bis Ende 2011/Anfang 2012 belegbar ähnliches geäußert haben, ebenfalls mit ins Spiel! ???
Und wieso will jetzt die EGNW vormals "lediglich vermittelt" haben, welcher Auftrag oder welche Vollmacht jedes einzelnen Kunden soll denn ein solches Recht hergeben? Lesen Sie dazu doch mal die von mir vorstehend zitierten Beiträge von @uwes aus 2010. Wenn Sie es nicht endlich kapieren, dann schweigen Sie hier bitte still und hören Sie auf mit solch leicht durchschaubaren Verunsicherungsversuchen!!! >:(
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