Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
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bolli:
--- Zitat von: masterflok am 03. September 2013, 13:21:19 ---Die EGNW hat nämlich mit dem Herrn Petersen einen Rechtsanwalt, der sich im Energiebereich vorbildlich auskennt und dieses Wissen gnadenlos ausspielt. Außerdem sollte man sich im Vorfeld informieren, wie hoch der Preis ist, wenn das Verfahren verloren wird. Das Risiko ist nämlich nicht zu unterschätzen.
--- Ende Zitat ---
Na, da wird aber getrommelt. Ich vermute mal, dass auch Herr Petersen nur mit Wasser kocht und keine höherwertige Flüssigkeit dazu nimmt. ;)
masterflok:
--- Zitat von: bolli am 03. September 2013, 13:29:49 ---Na, da wird aber getrommelt. Ich vermute mal, dass auch Herr Petersen nur mit Wasser kocht und keine höherwertige Flüssigkeit dazu nimmt. ;)
--- Ende Zitat ---
Ich trommel nicht, ich mache nur darauf aufmerksam, dass man sich eine Verteidigung suchen sollte, die sich auch in diesem Fachgebiet auskennt. Es ist nur ein gut gemeinter Ratschlag.
Was passiert, wenn man sich nicht vernünpftig anwaltlich verteidigen lässt, hat man bei einigen Verfahren bezüglich der FirstCon gesehen.
khh:
@ masterflok
Es ist alles x-mal gesagt! Und auch durch den erneuten „Versuch“ der genannten RAe oder aufgrund Ihrer „Nebelkerzen“ wird sich kein betroffener Verbraucher verunsichern lassen.
Wenn die EGNW es tatsächlich auf gerichtliche Klärungen der chaotischen Abläufe sowie der höchst fragwürdigen Handlungen und Vertragssituationen im Zusammenhang mit der EGS ankommen lassen will, dann man zu. :)
Schreiben Sie als einer der letzten „EGNW-Gläubigen“ Ihre altbekannten Faseleien besser nur noch im internen Forum der EGNW. Hier im Verbraucher-Forum werden Sie jedenfalls mit Ihren „Empfehlungen“ und Ihrem „Rat“ wenig landen können!
Netznutzer:
@ Betroffene
Man braucht kenínen Anwalt, man braucht nur beim Netzbetreiber nachfragen, ob dort ein Lieferantenwechsel von der EGNW zur EGS zum 01.06.2011 stattgefunden hat. Sofern dies nicht geschehen ist, hat die EGS nur als Dienstleister im Auftrag der EGNW gehandelt. Einfach nachzuvollziehen durch die verwendeten ILN's. Da kann der Anwalt noch so toll sein. Sofern es einen Lieferantenwechsel gegeben haben sollte, mal die erteilte Vollmacht prüfen, ob die so etwas deckt. Wenn man als Yello Kunde plötzlich Rechnungspost von E-Wie-Einfach bekäme, wäre man sicherlich auch sehr überrascht.
Den Unterschied zwischen Lieferant und Bilanzkreisverantwortlicher gibt es schliesslich, und dies bedeutet, dass der, der den Strom zur Verfügung stellte (BKV), noch lange nicht die Berchtigung hat, diesen dem Letztverbraucher abzurechnen.
Gruß
NN
khh:
@ Netznutzer
Mit Verlaub, aber sooo einfach und simpel ist es hier leider nicht. Alles nachzulesen in den verschiedenen Threads zur EGNW ! ;)
Ergänzung: Ihre Anmerkung zu "erteilte Vollmacht prüfen" sowie u.U. Ihr letzter Satz sind allerdings durchaus zu berücksichtigen.
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