Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Mehrheit der Deutschen ist gegen Ökostrom-Umlage
superhaase:
--- Zitat von: PLUS am 30. August 2013, 15:20:52 ---Vergangene Prognosen, die von der Wirklichkeit eingeholt wurden, zeigen auch die Glaubwürdigkeit der Quellen und derer die sie vertreten und benutzt haben.
--- Ende Zitat ---
Ich habe diese Prognosen nicht vertreten oder benutzt.
Sie könnten es also freundlicherweise einfach sein lassen, mir aufgrund von solchen alten Prognosen, mit denen ich nichts zu tun habe, Unglaubwürdigkeit anzudichten.
Im Übrigen haben die Verterter der erneuerbaren Energien damals schon immer deutlich höhere Prognosen für den Zubau angegeben, als die von Ihnen zitierten Regierungsprognosen bzw. die Prognosen der Netzbetreiber (eben auch der DENA).
Sie unterstellen also hier zu unrecht, dass die von Ihnen gescholtenen "Profiteure" des EEG die falschen Prognosen abgegeben hätten.
Aber mit solchen Feinheiten geben Sie sich ja gar nicht erst ab, gell?
--- Zitat ---Das mit den eingeholten Prognosen hatten wir aber schon zur Genüge.
--- Ende Zitat ---
Ganz meine Meinung.
Warum kommen Sie dann immer wieder mit den alten Prognosen daher?
--- Zitat von: RR-E-ft am 30. August 2013, 15:52:58 ---Von den MdB und BT- Kandidaten, mit denen ich mich in letzter Zeit unterhielt, war zu hören, dass besorgt wird, dass es sich dann (entsprechend der PreussenElektra- Entscheidung des EuGH) um eine notifizierungspflichtige Beihilfe handeln würde und die EU eine solche Beihilfe bei Notifizierung nicht genehmigt.
--- Ende Zitat ---
Da liegt also der Hase im Pfeffer.
Sowas in der Art hatte ich ja auch schon an anderer Stelle hier geäußert.
Eine Umlagefinanzierung über den Strompreis ist sowieso die gerechtere und somit angemessene Art der Finanzierung.
Wenn man die Stromverbraucher beim Strompreis entlasten will, dann kann man ja zuerst mal die Stromsteuer wieder abschaffen, die vorwiegend mit der Begründung eingeführt wurde, den Strom (im Vergleich zur pers. Arbeitsleistung) zu verteuern.
Das erscheint ja nun nicht mehr nötig. Strom ist inzischen mehr als teuer genug - sagen alle. Wozu also noch diese Steuer beibehalten?
Die Abschaffung dieser Steuer wäre ja quasi auch eine indirekte Teilübernahme der EEG-Umlagekosten aus dem Steuerhaushalt.
Damit müssten sich doch auch die Befürworter einer Steuerfinanzierung der EEG-Kosten anfreunden können?
Diese Abschaffung der Stromsteuer wäre jedenfalls rechtlich und auch bürokratisch die einfachste und sicherste Entlastungsmöglichkeit.
Darauf sollte man sich doch zu allererst einigen können, bevor man komplexere und fragwürdigere Konstrukte versucht.
RR-E-ft:
--- Zitat von: superhaase am 30. August 2013, 16:02:19 ---Eine Umlagefinanzierung über den Strompreis ist sowieso die gerechtere und somit angemessene Art der Finanzierung.
--- Ende Zitat ---
Das halte ich für ausgesprochenen Quatsch, den man auch im aktuellen Wahlprogramm der GRÜNEN lesen kann.
Denn die Stromkunden verursachen nicht diejenigen Kosten, die mit der EEG- Umlage abgedeckt werden.
Die EEG- Strommenge wird von den ÜNB über die Börse vermarktet.
Der dabei erzielte Erlös allein stellt den wirtschaftlichen Wert auch dieses Stroms dar.
Der wirtschaftliche Wert des Stroms (verkörpert durch den Börsenpreis) hängt nicht davon ab, ob der Strom regenerativ oder konventionell erzeugt wurde.
Die Strombeschaffungskosten, die sich nach den Großhandelpreisen richten und zu denen ich die EEG- Umlage nicht zählen möchte, sind eingepreist und werden von den Stromkunden über den Strompreis getragen. Die Stromkunden vergüten mithin bereits den wirtschaftlichen Wert des Stroms.
Die Differenzkosten, die nach § 37 Abs. 2 EEG umgelegt werden, werden in keiner Weise von den Stromkunden verursacht,
noch stiften sie den Stromkunden irgend einen Nutzen oder wirtschaftlichen Wert.
Nutznießer sind allein die Anlagenbetreiber, die eine über dem aktuell erlösbaren Marktpreis liegende Einspeisevergütung bekommen und neben diesen diejenigen, die bei der EEG- Umlage privilegiert werden.
Wenn der Staat sich dafür entscheidet, die Anlagenbetreiber und andere wirtschaftlich zu fördern, so hat er die durch eine solche Förderung entstehenden Kosten grundsätzlich selbst zu tragen, nämlich aus Haushaltsmitteln. Es ist weder sachgerecht noch angemessen, solche Kosten den Stromkunden aufbürden zu wollen. Nach geltendem Recht werden die Kosten gem. § 37 Abs. 2 EEG den ÜNB bzw. Stromvertrieben aufgebürdet, was ebenso nicht sachgerecht und angemessen erscheint.
Es hat nichts Gutes, wenn der Staat sich für die finanzielle Förderung einzelner Wirtschaftssubjekte - wie hier der Anlagenbtreiber - entscheidet und dann selbst keine Finanzierungsverantwortung hinsichtlich der entstehenden Kosten übernimmt.
Warum es gerecht sein soll, insbesondere auch Haushalte mit geringem Einkommen (über den Strompreis quasi zwangsweise) heranzuziehen, um Leute zu subventionieren, die immerhin genügend Geld übrig haben, um in regenerative Stromerzeugungsanlagen zu investieren, bleibt wohl ein Geheimnis.
khh:
Oder für Haushaltskunden auf Strom und Heizenergie (wie für Wasser) den ermäßigten Umsatzsteuersatz 7 % anwenden,
dann dürfte es auch keine Probleme mit der EU bzgl. „notifizierungspflichtige Beihilfe“ geben.
superhaase:
--- Zitat von: RR-E-ft am 30. August 2013, 16:16:39 ---
--- Zitat von: superhaase am 30. August 2013, 16:02:19 ---Eine Umlagefinanzierung über den Strompreis ist sowieso die gerechtere und somit angemessene Art der Finanzierung.
--- Ende Zitat ---
Das halte ich für ausgesprochenen Quatsch, den man auch im aktuellen Wahlprogramm der GRÜNEN lesen kann.
Denn die Stromkunden verursachen nicht diejenigen Kosten, die mit der EEG- Umlage abgedeckt werden.
--- Ende Zitat ---
Doch, entgegen Ihrer Behauptung verursachen die Stromkunden die EEG-Umlagekosten durch ihrem Stromverbrauch, und der Strom muss aus Umweltschutzgründen (und auch anderen Gründen) in Zukunft aus erneuerbaren Energien hergestellt werden, was derzeit nun mal höhere Kosten verursacht.
Hier gilt das gleiche wie bei den Umweltschutzvorschriften bei Kraftfahrzeugen (Katalysator), wo die höheren Herstellungskosten für umweltfreundlichere Kraftfahrzeuge auch von den Autokäufern bezahlt werden müssen, weil sie diese Kosten und die damit einhergehenden Umweltschutzkosten durch ihre Autobenutzung verursachen, obwohl die Autokäufer offenbar keinen persönlichen "Nutzen" davon haben und die Nutznießer die Katalysatorhersteller sind.
Wer würde die Übernahme der Kfz-Katalysatorkosten aus dem Staatshaushalt fordern?
Kein vernünftiger Mensch!
Im Übrigen lassen sich auch andere Konstrukte als die EEG-Umlage denken, um die erhöhten EE-Kosten auf den Strompreis umzulegen. Auch bei Quotenmodellen geschieht dies. Ist das dann auch unangemessen? Warum? Soll der Staat diese Kosten dann den großen Stromkonzernen oder den Stromhändlern erstatten?
Formal lässt sich das in diesem Fall sicher nicht mehr so leicht begründen, wie Sie es bei der EEG-Umlage hier tun.
Sie stützen sich hier bei der Frage der Gerechtigkeit lediglich auf die formale Konstruktion der Wälzung. Das ist für Juristen sicher der übliche Ansatz. Er ist aber allgemein betrachtet, sozusagen "ganzheitlich" ;) betrachtet, nicht zielführend.
Aber die Diskussion hatten wir schon ausführlich an anderer Stelle. Ihre Argumente konnten nicht überzeugen, und Sie wiederholen diese jetzt nur.
Wir sollten auf eine bloße Wiederholung unserer diesbezüglichen Argumente verzichten, denke ich.
RR-E-ft:
--- Zitat von: superhaase am 30. August 2013, 16:50:50 ---Soll der Staat diese Kosten dann den großen Stromkonzernen oder den Stromhändlern erstatten?
--- Ende Zitat ---
Wenn behauptet wird, es würde sich um Kosten handeln, die durch die regenerative Stromerzeugung entstehen,
dann entstehen solche Stromerzeugungskosten zunächst den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen.
Einem anderen würden diese Kosten unter regelmäßigen Umständen gar nicht entstehen.
Nun handelt es sich bei der gesetzlichen Einspeisevergütung jedoch schon nicht um die Stromerzeugungskosten.
Entspräche die gesetzliche Einspeisevergütung den Stromerzeugungskosten, verbliebe für die Erzeuger schon keine Rendite.
Vielen Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen verschafft die gesetzliche Einspeisevergütung eine stattliche Rendite.
Soweit sich die Stromerzeugungskosten nicht über den erzielbaren Marktpreis abdecken lassen, würden sie folglich bei den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen verbleiben.
Natürlich lässt sich die Frage stellen, warum der Staat den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen die Stromerzeugungskosten erstatten oder zukommen lassen soll, die sich über den erzielbaren Marktpreis nicht abdecken lassen.
Schließlich erstattet der Staat den Gaskraftwerksbetreibern auch nicht deren Stromerzeugungskosten, die sich über den erzielbaren Marktpreis nicht abdecken lassen, was für diese Stromerzeuger entsprechende wirtschaftliche Folgen hat.
Der Staat verbindet damit, dass er den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen über den erzielbaren Marktpreis hinaus eine Vergütung zukommen lassen will, bestimmte Vorstellungen, so wie es immer der Fall ist, wenn der Staat etwas wirtschaftlich fördern will.
Die auf einem Gesetz beruhenden Kosten solcher Förderungen hat der Staat grundsätzlich selbst zu tragen, aus Haushaltsmitteln.
Die gem. § 37 Abs. 2 EEG abzudeckenden Differenzkosten beruhen allein auf dem EEG.
Ohne EEG gäbe es diese Differenzkosten überhaupt nicht.
Sie sind ausschließlich staatlich verursacht und veranlasst.
Das würde für jeden spätestens dann offenbar, wenn man das gesamte EEG über Nacht ersatzlos streichen würde.
Dann kann jeder sehen, welche Kosten die Stromkunden davon noch verursachen: Keine.
Warum es gerecht sein soll, insbesondere auch Haushalte mit geringem Einkommen (über den Strompreis quasi zwangsweise) heranzuziehen, um Leute zu subventionieren, die immerhin genügend Geld übrig haben, um in regenerative Stromerzeugungsanlagen zu investieren, bleibt wohl ein Geheimnis.
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