Energiepolitik > Erneuerbare Energie

Mehrheit der Deutschen ist gegen Ökostrom-Umlage

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superhaase:

--- Zitat von: RR-E-ft am 30. August 2013, 17:21:33 ---Nun handelt es sich bei der gesetzlichen Einspeisevergütung jedoch schon nicht um die Stromerzeugungskosten.
Entspräche die gesetzliche Einspeisevergütung den Stromerzeugungskosten, verbliebe für die Erzeuger schon keine Rendite.
 ...
Warum es gerecht sein soll, insbesondere auch Haushalte mit geringem Einkommen (über den Strompreis quasi zwangsweise) heranzuziehen, um Leute zu subventionieren, die immerhin genügend Geld übrig haben, um in regenerative Stromerzeugungsanlagen zu investieren,  bleibt wohl ein Geheimnis.
--- Ende Zitat ---
//Guttenberg-Modus an//
Nun handelt es sich bei den Katalysatorzulieferpreisen schon nicht um die Katalysatorherstellungskosten, denn sonst verbliebe für den Hersteller keine Rendite, kein Gewinn.
...
Warum es gerecht sein soll, insbesondere auch Haushalte mit geringem Einkommen (über den Autokaufpreis quasi zwangsweise) heranzuziehen, um Leute zu subventionieren, die immerhin genügend Geld übrig haben, um in Katalysatorherstellungsfabriken zu investieren,  bleibt wohl ein Geheimnis.
//Guttenberg-Modus aus//

Wie man sieht: Das überzeugt alles nicht. War alles schon vorgetragen.
Auch die Sozialbeidkomponente ist nicht der Bringer - an Überzeugungskraft. War auch schon da.

Wir sollten die Diskussion nicht wieder mit denselben Argumenten hier erneut durchkauen.

RR-E-ft:
@sh

Sie diskutieren ausgesprochen schief.

Wenn man schon die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen mit den Herstellern von Katalysatoren vergleichen wollte:

Sicherlich gibt es auch für Katalysatoren einen Markpreis.
Und die Hersteller, die dabei ihre Herstellungskosten nicht mit dem erzielbaren Marktpreis abdecken können,
erhalten wohl vom Staat gesetzlich keine darüber hinaus gehende Vergütung zugeschanzt.
 
Zudem braucht schon nicht jeder notwenig ein Auto und selbst diejenigen, die ein solches notwendig hätten, haben oft keins.

Nochmals:

Die gem. § 37 Abs. 2 EEG zu deckenden Differenzkosten sind ausschließlich staatlich veranlasst und verursacht, was jedem spätestens dann offensichtlich wird, wenn das EEG über Nacht ersatzlos gestrichen wird.

Staatlich veranlasste und verursachte Kosten hat der Staat grundsätzlich selbst zu tragen, mit Haushaltsmitteln. 

Warum es gerecht sein soll, insbesondere auch Haushalte mit geringem Einkommen (über den Strompreis quasi zwangsweise) heranzuziehen, um Leute zu subventionieren (wirtschaftlich zu fördern), die immerhin genügend Geld übrig haben, um in regenerative Stromerzeugungsanlagen zu investieren,  bleibt wohl ein Geheimnis.

superhaase:

--- Zitat von: RR-E-ft am 30. August 2013, 17:50:31 ---@sh
Sie diskutieren ausgesprochen schief.
--- Ende Zitat ---
Nein, das liegt nur daran, dass Sie eine schiefe Sichtweise auf die Dinge haben. ;)


--- Zitat ---Sicherlich gibt es auch für Katalysatoren einen Markpreis.
Und die Hersteller, die dabei ihre Herstellungskosten nicht mit dem erzielbaren Marktpreis abdecken können,
erhalten wohl vom Staat keine darüber hinaus gehende Vergütung zugeschanzt.
--- Ende Zitat ---
Sie vergleichen schief.
Die Stromerzeuger sind in diesem Beispiel die Autohersteller.
Die Windanlagenhersteller (oder Komponentenherstelller davon) entsprechen den Katalysatorherstellern.

Bei ihrem Argument müsste man annehmen, dass es im Automarkt auch "konventionelle" Autohersteller gäbe, die keine strengen Abgasvorschriften einhalten müssten und gegen die die "ökologischen" Autohersteller dann im Markt konkurrieren müssten.
Dem ist aber nicht so.
Sie haben also hier eine schiefe Sichtweise, wenn Sie so argumentieren und dabei unterschlagen, dass es im Strommarkt nicht möglich ist, ab einen Stichtag ausschließlich die Herstellung von sauberem Strom zu erlauben, wie man es im Automarkt getan hat.

Auch diese Überlegung zeigt, dass Ihre Sichtweise nicht richtig ist:
Wäre es möglich gewesen, gesetzlich vorzuschreiben dass aus Umweltschutzgründen ab einem bestimmten Stichtag nur noch Strom aus erneuerbaren Quellen verkauft werden darf, dann hätten die Stromkunden halt ab diesem Stichtag einen höheren Preis zahlen müssen.
Niemand hätte dann wohl ernsthaft gefordert, der Staat müsste diesen Strompreissprung dann aus Steuermitteln übernehmen und zukünftig die Strompreise immer subventionieren.
Das Quotenmodell ist ja eine abgemilderte, also stufenweise Umstellung nach diesem Muster. Auch da würde keiner eine Übernahme von "Differenzkosten" fordern.
Die höheren Kosten für als erforderlich erachtete und staatlich vorgeschriebene Umweltschutzauflagen zahlen praktisch immer die Kunden eines Konsumgutes.
Das ist der Normalfall und das ist auch gut so.

RR-E-ft:

--- Zitat von: superhaase am 30. August 2013, 18:09:24 ---
Sie vergleichen schief.
Die Stromerzeuger sind in diesem Beispiel die Autohersteller.
Die Windanlagenhersteller (oder Komponentenherstelller davon) entsprechen den Katalysatorherstellern.
--- Ende Zitat ---

@sh

Machen Sie doch keinen "Wind", sondern bleiben Sie getrost bei dem, wo Sie sich auskennen:

Zum Beispiel die  PV- Hersteller in Deutschland wurden durch den Staat mit Steuermitteln direkt gefördert.

Auch PV- Module haben einen Marktpreis.
Hersteller von PV- Modulen, die mit dem erzielbaren Marktpreis ihre Herstellungskosten nicht decken können,
bekommen vom Staat gesetzlich keine höhere Vergütung eingeräumt, sondern fliegen bekanntlich einfach aus dem Markt.

Wenn Sie jetzt noch behaupten möchten, mit der EEG- Umlage direkt staatlich gefördert werden nicht die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen in Deutschland, sondern vielmehr andere, etwa chinesischen PV-Modulhersteller, die auf dem deutschen Markt mit günstigen Preisen sehr erfolgreich agieren und sogar den Marktpreis setzen, dann wirkt das wohl nur noch absurd.

Es sind allein die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen in Deutschland, denen mit dem EEG für ihre Stromerzeugung eine über dem erzielbaren Marktpreis   liegende Vergütung vom Staat gesetzlich eingeräumt wird, von welcher sie direkt profitieren und von der sie deshalb nicht mehr profitieren können, wenn das EEG über Nacht ersatzlos gestrichen wird.

Bei Lichte betrachtet:

Wenn das EEG über Nacht ersatzlos gestrichen wird, ist nicht der - wömöglich gar nicht mehr existierende -  Hersteller der längst verbauten Solarmodule direkt betroffen, sondern der Betreiber einer entsprechenden  regenerativen Stromerzeugungsanlage, dessen gesetzlicher Anspruch auf vorrangige Einspeisung und auf die gesetzliche Einspeisevergütung von jetzt auf gleich entfällt und der deshalb nicht mehr wie bisher profitieren kann.

Der Staat verursacht dann keine zu deckenden  Differenzkosten mehr, auch wenn der Strom aus der bestehenden regenerativen Stromerzeugungsanlage weiter in das Netz eingespeist wird, vergütet nur noch zum Marktpreis und somit immer noch über den spezifischen Grenzkosten, die angeblich null betragen.

So lange der erzielbare Marktpreis über den spezifischen Grenzkosten liegt, ist die Stromerzeugung für den Anlagenbetreiber grundsätzlich  immer noch rentabel. Es dauert nur  länger, zB. bis zur Vollkostenamortisation. Die regenerative  Stromerzeugung wäre also nicht mehr so profitabel wie bei Geltung des bisherigen EEG.

Möglicherweise wird der dadurch bewirkte wirtschaftliche Nachteil der Betreiber regenerativer Bestandsanlagen durch den wirtschaftlichen Vorteil der Stromkunden (Entlastung von den Diffrenzkosten) aufgewogen, wo wir doch alle in einem Boot sitzen und miteinander unheimlich solidarisch sind.

Die regenerative Stromerzeugung setzt davon unbeeindruckt ihren weltweiten Siegeszug fort, wird deshalb etwa durch die Lernkurve auch  der chinesischen Hersteller immer günstiger und kann deshalb auch in Deutschland zu immer günstigeren Kosten weiter ausgebaut werden, so wie es wohl von Anfang an gedacht war.

============
Auf dem Automarkt hier konkurrieren übrigends Neuwagen mit Gebrauchtwagen und Altautos.
Und selbst wer den guten alten "Trabant" nicht als Auto bezeichnen möchte, darf mit diesem doch weiter im Straßenverkehr fahren.
Wegen des guten ÖPNV in der Großstadt können aber auch viele auf ein eigenes Auto verzichten, was insbesondere bei jungen Leuten immer angesagter ist. Auch zu denen kommt niemand wegen einer "Katalysator- Umlage" für die Katalysator- Hersteller.

RR-E-ft:
Der auch für die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen erzielbare Marktpreis wäre schließlich auch nicht so gering, wenn nur  die CO2- Verschmutzungsrechte wieder verteuert werden, entweder durch Wiederbelebung des Emissionshandels oder durch eine nationale CO2- Abgabe, die mindestens ebenso zulässig erscheint wie die Kernbrennstoffsteuer, was im Übrigen bei Geltung des bisherigen EEG auch die Differenzkosten senken würde.

Nicht nur E.ON ärgert sich, dass die CO2-Verschmutzungsrechte so spottbillig geworden sind.
Auch emissionsarme Kern- und Gaskraftwerke würden von steigenden Börsenpreisen infolge steigender  Kosten der CO2- Verschmutzungsrechte profitieren. 

Energieintensive Unternehmen wären von einer solchen Verteuerung der CO2- Verschmutzungsrechte nicht unbedingt betroffen.
Schließlich hat die EU erst kürzlich Beihilfen zur Strompreiskompensation sogar schon hinsichtlich der derzeit  sehr geringen CO2- Kosten für energieintensive Unternehmen genehmigt.


--- Zitat ---Energieerzeuger und andere Unternehmen müssen in Europa Rechte zum Ausstoß des klimaschädlichen Gases CO2 vorweisen (Emissionshandel). Energieunternehmen reichen diese Kosten an ihre Abnehmer weiter – für Aluminiumhütten und andere Firmen mit hohem Energieverbrauch bedeutet der Emissionshandel deshalb eine besondere Belastung. EU-Recht erlaubt daher einen Ausgleich durch staatliche Beihilfen, die deutschen Regelungen sind damit konform.
--- Ende Zitat ---

http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/eu-kommission-beihilfen-fuer-energieintensive-industrie-erlaubt_aid_1046525.html

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