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Entega - Gerichtliches Mahnbescheid

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Stromfraß:
Wenn ich die Beiträge hier lese, wollen doch alle nur helfen!
1. Widerspruch gegen den Mahnbescheid in Gänze
2. anwaltliche Hilfe

Inwieweit die anwaltliche Hilfe tatsächlich was bringt, da gehen die Meinungen auseinander.
Da fehlen einfach die Fakten wie Grundversorgung oder Sondervertrag und dann die Fragen von h.terbeck:

--- Zitat ---Wenn jan_b  regelmäßig den Prteiserhöhungen widersprochen hat, wenn er regelmäßig fristgerecht die Kürzung seiner Enrgieabrechnung erklärt und gemeldet hat, sollte er lediglich das berühmte Kreuzchen auf dem MB anbringen, diesen kopieren und das Original an das zuständige AG fristwahrend zurücksenden, natürlich per Ebf.
Wenn jan_b  (hoffentlich) fristgerecht die Abnahmekündigung wegen Umzugs dem Versorger nachweislich zugesandt hat, ist sollte er tunlichst einen  fachjzbdugeb RA konsultieren. Eine Beratung zunächst wird nicht die Welt kosten.
--- Ende Zitat ---
Da sind mehrere "wenn" und was da genau passiert ist, dafür sind die Aussagen von jan_pb einfach zu dürftig.
Wir können uns alle weit aus dem Fenster lehnen, denn wir haben nicht den Ärger, die Kosten und eine evtl. Gerichtsverhandlung.
Ich bin einfach der Auffassung, dass man sich gut überlegen sollte, inwieweit man letztlich die Forderung von 1300 Euro oder einen Teil dessen akzeptiert.
Ein wirklich guter Anwalt könnte da bei der Entscheidung helfen und eine Erstberatung sollte man da schon in Anspruch nehmen. Wenn eine RS-Versicherung besteht, könnte das die Sache erleichtern.

jan_pb:

--- Zitat von: khh am 03. August 2013, 18:31:33 ---
--- Zitat von: h.terbeck am 03. August 2013, 17:52:39 ---@ jan_pb
Sie sollten dem Anspruch insgesamt widersprechen !

--- Ende Zitat ---

So ist es. Ob der noch nicht verjährte Teil der Hauptforderung etc. vllt. besser anzuerkennen ist, falls der Versorger klagt
(insbesondere, wenn es sich um einen Grundversorgungsvertrag handelte), sollte die anwaltliche (Erst)beratung ergeben.

Evtl. zu empfehlende Anwältin (?) :  RAin Michaela Sievers-Römhild,
Spitalwiese 8a, 55425 Waldalgesheim, Tel. 06721-992510, Fax: 06721-992511


PS: Wenn Sie Ihr eigenes Profil aufrufen, können Sie unter "Beiträge anzeigen" Ihren von mir zitierten Beitrag aus 2010
und die seinerzeitigen Antworten checken !   ;)

--- Ende Zitat ---

danke mache ich.


--- Zitat von: Stromfraß am 03. August 2013, 20:19:16 ---Wenn ich die Beiträge hier lese, wollen doch alle nur helfen!
1. Widerspruch gegen den Mahnbescheid in Gänze
2. anwaltliche Hilfe

Inwieweit die anwaltliche Hilfe tatsächlich was bringt, da gehen die Meinungen auseinander.
Da fehlen einfach die Fakten wie Grundversorgung oder Sondervertrag und dann die Fragen von h.terbeck:

--- Ende Zitat ---

Es handelt sich zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung (Anfang 2006) um den Grundversorgungstarif Entega Basis Stom (13,60 ct / kwh damals). In 2007 hat Entega mehrmals mit dem sondervertrag "Clever Strom" geworben, da dieser angeblich in der Summe wesentlich günstiger ist. Diese habe ich jedoch nie angenommen und blieb auch nach dem mehrmaligen "Hinweis" beim Grundversorgungstarif Entega Basis Strom. Im Zuge dessen hat Entega bekannterweise die Strompreise drastisch angezogen, auch im Grundversorgungstarif. Seit 2007 habe ich diese Erhöhungen regelmäßig widersprochen.

khh:

--- Zitat von: jan_pb am 03. August 2013, 20:47:42 ---... Es handelt sich zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung (Anfang 2006) um den Grundversorgungstarif Entega Basis Stom (13,60 ct / kwh damals). ...
--- Ende Zitat ---

@ jan_pb

Grundversorgungsverträge kommen üblicherweise durch Energieentnahme zustande. Wenn Sie Anfang 2006 einen Vertrag unterzeichnet haben
[und es ergänzend zur AVBEltV/StromGVV sogar eine (womöglich unwirksame) AGB gab], dann ist es m.E. sehr fraglich, ob es sich bei dem Tarif
"Entega Basis Strom" tatsächlich um die Grundversorgung handelte. Empfehlung: Lassen Sie das bei der anwaltlichen Beratung prüfen!

Stromfraß:

--- Zitat ---ENTEGA Basis Stromtarif

Der ENTEGA Basis Stromtarif sichert die Grundversorgung und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz im ENTEGA Grundversorgungsgebiet. Weitere Basistarife mit unterschiedlichen Tages- und Nachttarifen oder für besonders exakte Verbrauchserfassung im gewerblichen Bereich finden Sie ebenfalls unter den Basis Stromtarifen.
--- Ende Zitat ---

http://www.entega.de/produkte-und-service/strom/uebersicht-und-preise/

userD0010:
@khk
in Einem habe ich mich geirrt. Stromfraß versucht nicht, die 100-Marke zu überspringen, sondern die 500-Marke.
Zwar alles nichtssagend, aber immerhin scheint die Anzahl der Beiträge zu befriedigen.

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