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Entega - Gerichtliches Mahnbescheid

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jan_pb:
Hallo allerseits,
ich habe heute einen Mahnbescheid vom Gericht Hühnfeld bekommen, und hoffe hier etwas Hilfe zu erhalten.

In den Jahren 2007-2010 habe ich mehrmals der Strompreiserhöhung von Entega schriftlich widersprochen, die Abschlagzahlung entsprechend der Empfehlung auf der Energieverbraucherseite berechnet, und monatlich gezahlt. Zwischenzeitlich hat sogar Entega schriftlich meinen selbsterrechneten monatlichen Abschlagzahlung zugestimmt. Nebenbei aber hat Entega in der Zeit mich mehrmals abgemahnt und auch mit Sperrung gedroht, welches ich auch wie empfohlen vor dem Gericht mit einer Schutzschriftabgabe verhindert habe.

Seit Ende 2010 bin ich umgezogen, habe Entega gekündigt und habe einen neuen Anbieter. Seitdem hat Entega auch nichts mehr von sich hören lassen. Gegen März dieses Jahres plötzlich kam wieder ein Forderungsschreiben vom Anwalt von Entega, mit zusätzlichen Kosten (unter anderem noch weiteren 6 Monaten Grundgebühr für die Wohnung wo ich gar nicht mehr gewohnt habe). Dieses habe ich dem Anwalt schriftlich widersprochen.

Heute habe ich einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, über etwa 1500 Euro insgesamt. Was soll ich machen ? Anwalt suchen ? widersprechen ?

Danke für eure Hilfe im voraus.

kamaraba:
Umgekehrte Reihenfolge!
Zuerst widersprechen, respektive das Kreuz an der richtigen Stelle im Mahnbescheid machen und vor Ablauf der Frist zurücksenden.

Stromfraß:
Die Antwort von kamaraba ist soweit ok.
Ansonsten ist es schwierig, ohne exakte Kenntnis der Vorgänge einen Rat zu geben.
Anwalt ist gut, kostet aber. Wenn man eine gute RS-Versicherung hat, kann man das machen.
Vielleicht lässt sich mit dem gegnerischen Anwalt reden?
Es geht ja darum, inwieweit die Forderung der Entega berechtigt ist oder nur teilweise. Bei einer Forderung von 1500 Euro kann man nicht einfach klein beigeben, wenn man der Meinung ist, dass diese unberechtigt ist. Die Grundgebühr allein können ja nicht die 1500 Euro sein.

khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 02. August 2013, 10:19:30 ---... Vielleicht lässt sich mit dem gegnerischen Anwalt reden? ...
--- Ende Zitat ---

Das - oder eine "Verhandlungsaufnahme" direkt mit dem Versorger - ist nicht ratsam, da sich das für Sie negativ
auf die wohl anstehende (oder teilweise schon eingetretene?) Verjährung der Forderung auswirken könnte !!!

Christian Guhl:
Ich warne davor, alleine ohne juristischen Beistand mit dem gegnerischen Anwalt zu verhandeln !!!!!!
Der gute Mann wird das blaue vom Himmel lügen, um möglichst die gesamte Forderung für seinen Mandanten hereinzuholen.
Mahnbescheid widersprechen und abwarten.

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