Energiepreis-Protest > ENTEGA
Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
khh:
Off - Topic
--- Zitat von: h.terbeck am 03. August 2013, 22:27:58 ---@khk
in Einem habe ich mich geirrt. Stromfraß versucht nicht, die 100-Marke zu überspringen, sondern die 500-Marke.
Zwar alles nichtssagend, aber immerhin scheint die Anzahl der Beiträge zu befriedigen.
--- Ende Zitat ---
Stimmt, vielfach 'bla bla' oder 'Binsenweisheiten' ...... aber der letzte Beitrag war doch ganz brauchbar ! ;)
On - Topic
--- Zitat von: Stromfraß am 03. August 2013, 22:11:44 ---
--- Zitat ---ENTEGA Basis Stromtarif
Der ENTEGA Basis Stromtarif sichert die Grundversorgung und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz im ENTEGA Grundversorgungsgebiet. ...
--- Ende Zitat ---
http://www.entega.de/produkte-und-service/strom/uebersicht-und-preise/
--- Ende Zitat ---
Die Frage bleibt: Trifft das für Anfang 2006 auch zu ? :-\
jan_pb:
--- Zitat von: khh am 03. August 2013, 23:01:41 ---
--- Zitat ---ENTEGA Basis Stromtarif
Der ENTEGA Basis Stromtarif sichert die Grundversorgung und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz im ENTEGA Grundversorgungsgebiet. ...
--- Ende Zitat ---
http://www.entega.de/produkte-und-service/strom/uebersicht-und-preise/
--- Ende Zitat ---
Die Frage bleibt: Trifft das für Anfang 2006 auch zu ? :-\
[/quote]
im ersten Schreiben von Entega steht :
--- Zitat ---Sie haben sich für blabla von Entega entschieden. hierzu heissen wir Sie willkommenund bestätigen ihnen den energieliferungsvertrag, dessen Grundlage die Verordnungen über Algemeine Bedingungen (AVB) für Elektrizität, Gas- und Wasserversorgung von Tarifkunden sind. Diese können Sie in allen ENTEGA Points oder bei unseren Shop in Shop Partnern einsehen.
--- Ende Zitat ---
Kann man diese AVB noch irgendwo finden ?
[/quote]
Stromfraß:
Off-topic:
--- Zitat ---Hier versucht mal wieder ein
Kommentierer, sich möglichst schnell über die 100 - Marke zu hangeln
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---in Einem habe ich mich geirrt. Stromfraß versucht nicht, die 100-Marke zu überspringen, sondern die 500-Marke.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Es irrt der Mensch solang er lebt
J.W. Goethe
--- Ende Zitat ---
Derlei Kommentierungen sind nicht mein Niveau.
Überlassen wir es doch einfach dem Fragesteller, ob er mit meinen Beiträgen was anfangen kann.
On-topic:
Immerhin haben sich mit Nachfragen 2 Sachverhalte neu ergeben.
1. Die Forderung der Entega sind nicht mehr 1500 Euro, sondern ca. 1300 Euro
2. jan_pb hat bei Entega den Grundversorgungstarif. Da er dies selbst angibt, sehe ich keinen Grund, das anzuweifeln:
--- Zitat ---Es handelt sich zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung (Anfang 2006) um den Grundversorgungstarif Entega Basis Stom (13,60 ct / kwh damals)
--- Ende Zitat ---
--
Didakt:
Zur Frage von jan_bp:
--- Zitat ---Kann man diese AVB noch irgendwo finden?
--- Ende Zitat ---
Die Beiträge in diesem Thread verwundern in der Tat ein wenig! Die von @ khh u. a. sind ausgenommen!
Die AVB kann man finden, wenn man denn ernsthaft will und sich in der Sache auch nur ein klitzeklein wenig auskennt. ;)
Siehe hierzu den Beitrag von @ khh weiter oben:
--- Zitat ---@ jan_pb
Grundversorgungsverträge kommen üblicherweise durch Energieentnahme zustande. Wenn Sie Anfang 2006 einen Vertrag unterzeichnet haben und es ergänzend zur AVBEltV/StromGVV sogar eine (womöglich unwirksame) AGB gab, dann ist es m.E. sehr fraglich, ob es sich bei dem Tarif "Entega Basis Strom" tatsächlich um die Grundversorgung handelte. Empfehlung: Lassen Sie das bei der anwaltlichen Beratung prüfen!
--- Ende Zitat ---
Hier finden Sie eine reichliche Auswahl: http://www.google.de/#gs_rn=23&gs_ri=psy-ab&cp=7&gs_id=2&xhr=t&q=AVBEltV&es_nrs=true&pf=p&output=search&sclient=psy-ab&oq=AVBEltV&gs_l=&pbx=1&bav=on.2,or.r_qf.&bvm=bv.50165853,d.ZWU&fp=fb0814af62ebdf25&biw=1745&bih=914
khh:
--- Zitat von: Stromfraß am 04. August 2013, 10:08:32 ---... Immerhin haben sich mit Nachfragen 2 Sachverhalte neu ergeben.
1. Die Forderung der Entega sind nicht mehr 1500 Euro, sondern ca. 1300 Euro
2. jan_pb hat bei Entega den Grundversorgungstarif. Da er dies selbst angibt, sehe ich keinen Grund, das anzuweifeln: ...
--- Ende Zitat ---
@ Stromfraß
Die Höhe der Forderung ist für eine Beurteilung des Sachverhalts von nachgeordneter Bedeutung. Es geht auch nicht um „anzweifeln“, sondern um eine strukturierte Prüfung der Vertragssituation. Der „Grund“ ist:
--- Zitat von: khh am 03. August 2013, 14:28:00 ---[…]
Entscheidend wird sein: Allgemeiner Tarif/Grundversorgung oder Sondervertragsverhältnis? Bei Letzterem sind § 305 und insbesondere § 307 BGB maßgeblich. Beim Unbilligkeitseinwand zur Grundversorgung wird es schwieriger (zudem hohes Kostenrisiko wg. evtl. Gutachten) - vllt. kann da aber das noch ausstehende EuGH-Urteil helfen !? Ein/e sachkundige/r Rechtsanwalt/in wird wissen was zu prüfen und zu tun ist !
[...]
--- Ende Zitat ---
Die Erfolgsaussichten und Risiken eines Preisprotestes sind in der Grundversorgung (entspricht die Preisanpassung der Billigkeit?) und bei einem Sondervertrag (ist die AGB-Preisänderungsklausel wirksam?) durchaus unterschiedlich. Alles nachzulesen hier im Forum! Wenn Sie sich diesbzgl. nicht wenigstens ansatzweise auskennen, dann halten Sie sich hier besser raus. >:(
@ jan_pb
In einem anderen Thread zur Entega haben Sie @ Egli1 angesprochen. Eine Kontaktaufnahme (evtl. auch direkt vor Ort) ist zwar richtig und sinnvoll, die Vorgehensweise des genannten User’s kann für Sie aber nur bei identischer Vertragssituation hilfreich sein!
Noch ein Tipp meinerseits: Prüfen Sie sämtliche Verbrauchsabrechnungen oder lassen Sie prüfen, ob für die Jahre 2006 bis 2010 durchgängig zum ursprünglichen Tarif abgerechnet wurde. Sollte Entega eigenmächtig auf einen (anderen) Sondervertrag „umgestellt“ haben, wird ein/e sachkundige/r RA/in wissen, ob man das zum eigenen Vorteil nutzen kann.
Und noch etwas - Sie zitieren aus dem ersten Schreiben von Entega:
--- Zitat ---... wir ... bestätigen ihnen den Energielieferungsvertrag, dessen Grundlage die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen (AVB) für Elektrizität, Gas- und Wasserversorgung von Tarifkunden sind. Diese können Sie in allen ENTEGA Points oder bei unseren Shop in Shop Partnern einsehen.
--- Ende Zitat ---
Die AVBEltV § 2 Abs. 3 verpflichtet den Grundversorger hingegen:
--- Zitat --- Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist verpflichtet, jedem Neukunden bei Vertragsabschluß ... die allgemeinen Bedingungen kostenlos auszuhändigen.
--- Ende Zitat ---
Vielleicht kann ein/e sachkundige/r RA/in auch damit etwas anfangen.
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