Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
blueeye:
Was raten mir hier die Experten? Lohnt es sich jetzt noch, gegen die Kündigung, bzw. gegen die Schlussrechnung vorzugehen?
Ich habe übrigens heute eine Mail vom Bayernwerk bekommen, dass sie im Januar BEIDE Zählerstände an immergrün weitergegeben haben.
Gruß, blueeye
userD0010:
@blueeye
dass sie im Januar BEIDE Zählerstände an immergrün weitergegeben haben.
Folglich war die Kündigung der Belieferung unbegründet, d. h. nicht rechtmäßug. Ob es sich aber lohnt, gegen einen offenbar unseriösen Versorger vorzugehen, die Schlußrechnung zu misachten und sogar zu versuchen, rechnerisch zu viel bezahlte Abschläge zurückbuchen und es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, obliegt Ihrer Überlegung.
khh:
Hallo blueeye,
wie @h.terbeck schon schrieb, hätte immergrün wohl gleich nach Kenntnis des Zweitarifzählers kündigen müssen und nicht erst nach 9,5 Monaten, was den Anschein von "Abzocke" erweckt.
Einen "Rat" was jetzt zu tun ist, kann Ihnen nur ein sachkundiger Anwalt erteilen. Und Sie allein müssen entscheiden, ob Sie sich weiter mit dieser leidigen Angelegenheit befassen wollen!
Vielleicht auch mal Ihre RS-Versicherung prüfen, ob eine SB vereinbart ist und ob Anwalt/Anwältin ein über die Gebühren-ordnung hinausgehendes Honorar verlangt (das wäre Ihre Kostenrisiko, falls Sie in einem Rechtsstreit nicht obsiegen).
Gruß, khh
PS: Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung eine kostenlose Anwalts-Hotline hat, dann holen Sie sich dort vorab eine telefonische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten!
userD0010:
@alle
Die Angelegenheit scheint wohl "wasserdicht" zu sein. Immergrün versucht, sich aus der eigenen Schlafmützigkeit herauszustehlen, indem von dort mit faulen Tricks man sich der Kunden zu entledigen, die über einen gewissen Zeitraum unliebsame Energiepreise genossen haben und bei denen auch noch ein Jahresbonus fällig wird.
Wer nahezu neun Monate im Tiefschlaf war und die monatlichen Abschläge auf den VEREINBARTENEnergiepreis kassiert hat, dürfte auch bei erheblichsten Bedenken gegen die Entscheidungen manscher Schwarzkittel auf der sicheren Seite stehen. Ich würde auf Belieferung für die restliche Vertragslaufzeit zu den vereinbarten Bedingungen bestehen und auch gleich bei der dann noch ausstehenden Restzahlung den Jahresbonus verrechnen.
Wie wär´s denn, wenn man den Versorger auffordert, eine negative Feststellungsklage bei dem zustänidgen Gericht einzureichen, um die Wirksamkeit des Vertrages prüfen zu lassen.
Für solche Versorger gehört das Messer gewetzt.
heidelberger33:
Wer muss denn eigentlich belastbar beweisen, dass eine Abbuchung rechtmässig bzw. nicht rechtmässig ist und somit die angegebenen "Widerspruchsfristen" einzuhalten. Lastschriften und Abbuchungserlaubnis sind immer zulasten des Kontoinhabers.
Frage: Ist der Widerruf eines Betrages bzw. einer Abbuchung mit einem Widerruf der Einzugsermächtigung gleichzusetzen?
Es dürfte sich wohl um eine eindeutige Willenserklärung handeln.
Gruss
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