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Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion

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superhaase:

--- Zitat von: RR-E-ft am 16. Juli 2013, 11:23:41 ---In Betracht käme zum Beispiel eine staatliche Auktion der Strommengen aus erneuerbaren Energien, an denen sich die Anlagenbetreiber beteiligen und bei denen die Anlagenbetreiber zum Zuge kommen, welche die Strommengen zu den geringsten Kosten zur Verfügung stellen.
--- Ende Zitat ---
Kein schlechter Gedanke.
Das funktioniert aber nur im Sinne einer Auktion vor der Invenstitionsentscheidung, wobei dann die Strommenge für einen bei der Auktion bestimmten Festpreis im Laufe der Betriebsjahre der zum Zuge kommenden Anlagen eingespeist wird.
Das hätte den Vorteil einer echten marktwirtschaftlichen Komponente und eines echten Wettbewerbs unter den Anlagenbetreibern und würde so optimal kostengünstige Entwicklungen zur Folge haben.
Rückblickend betrachtet wäre das (insbesondere bei der PV) wohl ein besseres Instrument der Förderung gewesen, das jedenfalls keine Überförderung zugelassen hätte.
Außer einem erhöhten bürokratischen Aufwand bei der Auktion spricht eigentlich nichts dagegen, dies auch heute noch für den weiteren Zubau von EE-Stromanlagen einzuführen.

Falls Sie eine regelmäßige Auktion von angebotenen Strommengen von bestehenden EE-stromerzeugern meinen, müssten Sie noch erklären, wie das genau gehen soll. Es würde sich wohl immer ein Preis von nahe 0 ct/kWh einstellen, sofern Wind- und PV-Kraftwerke mitbieten können und die versteigerten Strommengen unterhalb der Lieferkapazität dieser beiden Erzeugungsarten liegen. Mit einem regelmäßigen Auktionspreis von 0 ct/kWh könnte man nichts anfangen.


--- Zitat von: RR-E-ft am 16. Juli 2013, 11:42:42 ---Ziel des EEG, wie schon des Stromeinspeisegesetztes ist der Klimaschutz durch Vermeidung von Kohlendioxid- Emissionen und der Gesundheitsschutz durch Vermeidung von Staubemissionen aus Verbrennungskraftwerken.
Zur Erreichung dieser Ziele ist die Begünstigung einer bestimmten Technologie wie etwa PV nicht zwingend notwendig.
Es genügt, wenn überhaupt Strommengen aus erneuerbaren Energien gefördert werden, vollkommen unabhängig, woher diese stammen.
Wenn für die Zielerrichung alle Strommengen aus erneuerbaren Energien gleichwertig sind, ist unter diesen die kostengünstigste zu bevorzugen.
--- Ende Zitat ---
Diese oft vertretene stark marktwirtschaftlich ausgerichtete Meinung zur Förderung erneuerbarer Energien ist zu kurzsichtig.
Gerade bei der PV hat sich, wie erwartet, gezeigt, dass diese anfangs teuerste Technik in Zukunft das größte Potential hat und auch den billigsten Strom liefern wird.
Solche Einschätzungen sollte man bei einer Förderpolitik schon berücksichtigen.
So hätte eine Ausrichtung nur auf die aktuell billigste erneuerbare Energie jedenfalls nicht zu einer Entwicklung der Photovoltaik zur Wettbewerbsfähigkeit geführt.
Eine Stromversorgung Europas aus erneuerbaren Energien ohne PV wäre allerdings schwer machbar oder zumindest erheblich teurer, da wesentlich mehr Speicherkapazitäten und stärkere Netze erforderlich wären, um die Versorgung ausschließlich aus Windstrom sicherstellen zu können. Man bedenke die Tageslastkurven, die zeitliche und räumliche Verteilung des Windangebots usw.
Die Photovoltaik kann hier in teilweise antizyklischer Ergänzung zur Windkraft viel einsparen. Auch kann die PV mit ihrer tageslichtabhängigen Stromerzeugung zusammen mit anderen EE-Stromarten eine gute Abbildung der Tageslastkurven mit weniger Speicheraufwand ergeben.
Nicht zuletzt ist die PV die einzige erneuerbare Energie, die direkt in den Siedlungsgebiete kleinteilig und absolut verbrauchsnah erzeugt (und in Zukunft wohl auch gespeichert) werden kann, was erheblich an Netzkosten einspart.

Kurzum, es wäre geradezu töricht gewesen, die Förderung nur auf die momentan kostengünstigste erneuerbare Energie auszurichten.

Es ist auch keineswegs so, dass für die Zielrichtung alle Strommengen aus erneuerbaren Energien gleichwertig sind.
Es ist nicht richtig, dass es gleichgültig ist, woher diese stammen.
Diese Sichtweise blendet die Realität aus, nämlich die Natur, die diese Energien zur Verfügung stellt.
Es ist absolut sinnvoll aufgrund der räumlichen und zeitlichen Struktur des natürlichen Dargebots der verschiedenen erneuerbaren Energien diese gezielt und unterschiedlich zu fördern. Erst in einem sinnvollen Mix der verfügbaren erneuerbaren Energien werden diese gleichwertig, wird eine Stromversorgung kostengünstig und sicher.

Eine Stromversorgung nur aus Windkraft, weil diese z.B. vor 10 Jahren gerade die billigste erneuerbare Energie war, wäre in Europa wohl kaum möglich, oder jedenfalls langfristig viel teurer.

Fazit: Der reine Marktansatz ist nicht zielführend.
Der Markt ist nicht das Allheilmittel, für den ihn manche halten.

Energiesparer51:

--- Zitat von: RR-E-ft am 16. Juli 2013, 11:42:42 ---Ziel des EEG, wie schon des Stromeinspeisegesetztes ist der Klimaschutz durch Vermeidung von Kohlendioxid- Emissionen und der Gesundheitsschutz durch Vermeidung von Staubemissionen aus Verbrennungskraftwerken.
Zur Erreichung dieser Ziele ist die Begünstigung einer bestimmten Technologie wie etwa PV nicht zwingend notwendig.
Es genügt, wenn überhaupt Strommengen aus erneuerbaren Energien gefördert werden, vollkommen unabhängig, woher diese stammen.
Wenn für die Zielerreichung aber alle Strommengen aus erneuerbaren Energien gleichwertig sind, ist unter diesen grundsätzlich die kostengünstigste zu bevorzugen.   

--- Ende Zitat ---

Für die von Ihnen formulierten Ziele hätte es keiner differenzierten Vergütungshöhe für verschiedene Erneuerbare Energien bedurft. Der Ansatz, dass jede Strommenge gleichwertig ist, ist unzutreffend. Es bilden sich an der Strombörse zeitabhänig (angebots- und nachfrageabhängig) unterschiedliche Preise. Die teilweise nicht nachfrageorientierte Produktion aus Erneuerbaren Energien macht diese auch unter diesem Aspekt nicht alle gleichwertig.

Im EEG 2000 war als Ziel genannt:


--- Zitat ---Ziel dieses Gesetzes ist es, in Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Ernergieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlsich zu erhöhen, um entsprechend den Zielen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland den Anteil Erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln.
--- Ende Zitat ---

Auch das Stromeinpeisungsgesetz gestand der PV und Wind schon einen,wenn auch nur leicht höhreren Vergütungssatz zu.


--- Zitat ---§ 3 Höhe der Vergütung

(1) Die Vergütung beträgt für Strom aus Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas sowie aus Biomasse mindestens 80 vom Hundert des Durchschnittserlöses je Kilowattstunde aus der Stromabgabe von Elektrizitätsversorgungsunternehmen an alle Letztverbraucher. Bei einem Wasserkraftwerk, einer Deponiegas- oder Klärgasanlage mit einer Leistung über 500 Kilowatt gilt dies nur für den Teil des eingespeisten Stroms des jeweiligen Abrechnungsjahres, der dem Verhältnis von 500 Kilowatt zur Leistung der Anlage in Kilowatt entspricht; dabei bemißt sich die Leistung nach dem Jahresmittel der in den einzelnen Monaten gemessenen höchsten elektrischen Wirkleistung. Der Preis für den sonstigen Strom beträgt mindestens 65 vom Hundert des Durchschnittserlöses nach Satz 1.

(2) Für Strom aus Sonnenenergie und Windkraft beträgt die Vergütung mindestens 90 vom Hundert des in Absatz 1 Satz 1 genannten Durchschnittserlöses.

(3) Der nach den Absätzen 1 und 2 maßgebliche Durchschnittserlös ist der in der amtlichen Statistik des Bundes jeweils für das vorletzte Kalenderjahr veröffentlichte Wert ohne Umsatzsteuer in Pfennigen pro Kilowattstunde. Bei der Berechnung der Vergütung nach den Absätzen 1 und 2 ist auf zwei Stellen hinter dem Komma zu runden.
--- Ende Zitat ---



RR-E-ft:
Alle Stromerzeuger können ohne staatlichen Eingriff im freien Wettbewerb den jeweiligen Marktpreis erzielen, der sich jeweils an der Börse bildet.
Im freien Wettbewerb ist der Strom aus allen Stromerzeugungsanlagen gleichwertig, verdient den selben Marktpreis.

Strom aus erneuerbaren Energien hat in Bezug auf das Ziel der Kohlendioxid- Einsparung und der Vermeidung von Staubemissionen aus Verbrennungskraftwerken einen besonderen Nutzen, ist deshalb staatlich förderwürdig (vgl. EuGH, Urt. v. 13.01.01 Rs. C- 379/98). 

Dieser Nutzen ist aber bei allem Strom aus erneuerbaren Energien gleich groß, so dass aller Strom aus erneuerbaren Energien mit Rücksicht auf dieses Ziel und seinen Nutzen zur Zielerreichung gleichwertig ist.

Der Staat hätte zur Zielerreichung hinsichtlich der jeweils notwendigen Strommenge aus erneuerbaren Energien eine Auktion durchführen können, bei denen die Anlagenbetreiber mit den geringsten Kosten zum Zuge kommen.

Außerhalb dieser Auktion hätte es keine sonstige Förderung gegeben.

Es ist Unsinn, dass bei einer solchen Auktion der Auktionspreis 0 betragen hätte. Denn welcher Anlagenbetreiber hätte seine Strommengen zu 0 über diese Auktion verkaufen wollen, wenn er doch schon auf dem freien Markt - wie jeder Stromerzeuger - den jeweils an der Börse gebildeten, über 0 liegenden, Marktpreis erzielen konnte?!

An der Auktion hätten sich mithin nur solche Anlagenbetreiber beteiligt, die sich aus dem Auktionspreis höhere Erlöse als zum jeweiligen - ohnehin erzielbaren - Marktpreis verprochen hätten. 

PLUS:

--- Zitat von: Energiesparer51 am 16. Juli 2013, 12:04:26 ---Der Ansatz, dass jede Strommenge gleichwertig ist, ist unzutreffend.
--- Ende Zitat ---
@Energiesparer51, Ihr Einwand ist unzutreffend, darum ging es im Text  nicht. Es ging um Klimaschutz durch Vermeidung von Kohlendioxid-Emissionen, den Gesundheitsschutz durch Vermeidung von Staubemissionen aus Verbrennungskraftwerken.

Welche Unterschiede zwischen den diversen EE bestehen da jetzt genau?


--- Zitat ---Wenn für die Zielerreichung aber alle Strommengen aus erneuerbaren Energien gleichwertig sind, ist unter diesen grundsätzlich die kostengünstigste zu bevorzugen.
--- Ende Zitat ---
Zustimmung wenn man Verbraucher ist, was denn sonst?!
Außer man ist hier involviert ;):
Mehr geht nicht
..und dazu @Supperhaase, wie gehabt. Eine unsachliche Antwort, die nichts beantwortet ist eine @Supperhaasen-Antwort.

Stromfraß:
Ich finde das Haus schön. ;)
Und das blaue Dach psst gut n die Landschaft. ;)

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