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Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion

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PLUS:

--- Zitat von: superhaase am 26. Juli 2013, 11:58:19 ---Sie fordern hier die Subventionierung der Strompreise durch Steuergelder. Schreien Sie sonst nicht immer "Subventionen sind Gift"? Warum wohl fordern Sie hier plötzlich das Gegenteil? Ganz einfach: Sie erhoffen sich von dieser Subvention den persönlichen finanziellen Vorteil einer niedrigeren Stromrechnung. Man kann das opportunistischen Egoismus nennen.
Nennen Sie mir doch bitte mal ein einziges Beispiel, bei dem irgendeine Gemeinwohlaufgabe, die mit irgendeinem Konsumgut verknüpft ist, vom Staat aus Steuermitteln finanziert wird.
--- Ende Zitat ---
@superhaase, Sie verwechseln da etwas, es geht nicht um die Subventionierung des Strompreises, extrem subventioniert wird vorrangig Ihre PV-Anlage. Der Strompreis verteuert sich dadurch. ... und die PV-ler verabschieden sich mit jeder kWh Eigenverbrauch von der Finanzierung der Infrastruktur und all dem was mit dem Strompreis noch finanziert wird. Das wurde doch schon wiederholt und konkret dargestellt. Es nutzt nichts, das immer wieder zu leugnen. Aufgeklärte Verbraucher nehmen Ihnen das schon lange nicht mehr ab, @superhaase. Der PV-Stromerzeuger und Eigenverbraucher verteuert zunehmend den Strompreis für den Rest der nicht privilegierten Stromverbraucher.
 
Nur mal angenommen, das Bundesverfassungsgericht erklärt das EEG umfassend für verfassungswidrig und es wäre Schluss mit der garantierten Einspeisung und Einspeisevergütung für zwanzig Jahre. Dann wäre es auch zu einem wesentlichen Teil mit der Verteuerung vorbei. Kein Steuerzahler und kein Stromverbraucher würde damit noch belastet.

Jetzt könnte man sich daran machen, die Aufgabe des Klima- und Umweltschutzes und der Zukunftsicherung der Energieversorgung als Gemeinschaftsaufgabe zu organisieren.

Sehen Sie sich mal den Bayerischen Staatshaushalt an . Was wollen Sie denn mit der Betonung "Konsumgut" in Bezug auf Strom ausdrücken. Dass der Grundversorgungsbedarf Strom für noch mehr Menschen zum unbezahlbaren Luxuskonsumgut werden soll, weil diese unsoziale und wohl rechtswidrige Energiepolitik immer mehr auf die Strompreise ablädt und sich die reichen Cleverle sich davor drücken?!  Sehen Sie sich an, was der Freistaat Bayern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Haushalt vorgesehen hat. Da geht es auch um Konsumgüter!

RR-E-ft:
Die Differenzkosten, die das EEG verursacht, verursacht der Gesetzgeber, der schon das EEG verursacht hat.
Es erscheint also vollkommen falsch, dass die Stromkunden Verursacher dieser Kosten seien.

Verursacherhaftung hat im Übrigen regelmäßig zur Voraussetzung, dass der Haftende die Möglichkeit hat,
die haftungsbegründenden Umstände abzustellen. Er haftet gerade deshalb, weil er die Möglichkeit zur Abstellung hatte, von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch gemacht hat.

Kein Stromkunde hat jedoch die Möglichkeit, die durch das EEG verursachten Differenzkosten zu verringern:

Wer regenerativen Strom zum Eigenverbrauch erzeugt oder wer als Stromkunde seinen Verbrauch anderweitig reduziert, dem wird sogar entgegen gehalten, dass er damit die Basis für die EEG- Umlage untergräbt, wodurch die EEG- Umlage für alle anderen Stromkunden weiter steigt.
Daran wird offenkundig, dass kein Stromkunde es in der Hand hat, die durch das EEG verursachten Differenzkosten als solche zu vermeiden oder zu verringern.

Wenn der Staat sich entschließt, die erneuerbaren Energien (exakter: die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen) derart wirtschaftlich zu fördern, dann kann er dies grundsätzlich auch durch Beihilfen aus dem Haushalt leisten, etwa indem die den ÜNB verbleibenden Differenzkosten direkt aus dem Haushalt oder einem daraus zu bildenden Sondervermögen laufend gedeckt werden. Wenn die Differenzkosten aus dem Haushalt bestritten werden, werden die Lasten ebenso gerecht verteilt, wie dies etwa bei den Kosten der inneren Sicherheit, der Verteidigung und Rüstung oder dem öffentlichen Bildungswesen der Fall ist.

Werden die Differenzkosten zukünftig aus öffentlichen Haushaltsmitteln gedeckt, so werden damit auch nicht etwa die Stromkunden subventioniert.

Durch das EEG staatlich subventioniert sind und bleiben allein die Betreiber von regenerativen Stromerzeugungsanlagen. 

superhaase:

--- Zitat von: PLUS am 26. Juli 2013, 12:42:48 ---@superhaase, Sie verwechseln da etwas, es geht nicht um die Subventionierung des Strompreises, ..
--- Ende Zitat ---
Was sonst soll denn eine staatliche Kostenübernahme für einen Teil der Herstellungskosten des Stroms sein?

Die festgelegte Einspeisevergütung nach dem EEG ist keine Subventionierung, weil nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern vom Stromverbraucher. Es handelt sich um staatlich festgelege Preise, die zusammen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Einspeisegarantie zu einer zwangsweisen Verteuerung des Stroms für den Verbraucher führen.
Das ist z.B. vergleichbar mit anderen gesetzlichen Umweltschutzvorgaben, die die Herstellung eines Konsumgutes teurer machen und zu höheren Preisen für die Verbraucher führen. Zum Beispiel erhalten Katalysatorhersteller auch nur deshalb Geld vom Verbraucher, weil durch gesetzliche Abgasvorschriften für Kraftfahrzeuge die Kraftfahrzeughersteller gezwungen sind, Katalysatoren in ihre Fahrzeuge einzubauen. Die Kosten dafür trägt der Autokäufer.
Würde man das nun als "Subventionierung der Katalysatorhersteller" bezeichnen? Nein.

Aber eine Steuerfinanzierung dieser Herstellungskosten wäre ganz klar eine Subventionierung durch den Staat.


--- Zitat ---... und die PV-ler verabschieden sich mit jeder kWh Eigenverbrauch von der Finanzierung der Infrastruktur und all dem was mit dem Strompreis noch finanziert wird. Das wurde doch schon wiederholt und konkret dargestellt. Es nutzt nichts, das immer wieder zu leugnen.
--- Ende Zitat ---
Keiner leugnet das.
Ich weise nur immer darauf hin, dass diese Wirkung nicht gegen den PV-Ausbau und auch nicht gegen den Eigenverbrauch von Ökostrom spricht.

Erstens ist Eigenverbrauch, der den Strombezug aus dem Netz verringert, in der Wirkung mit Energieeinsparungen gleichzusetzen (z.B. Anschaffung des berühmten sparsamen Kühlschranks, Abschaffung eines Wäschetrockners), und die will ja wohl niemand hier als asoziales Verabschieden von der Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben geißeln, oder?

Zweitens gibt es für das Problem, dass sich immer mehr Leute (PV-Besitzer oder Besitzer eines modernen Kühlschranks) der Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben über den Stromverbrauch teilweise entziehen, einfache Lösungen:

a) die Gemeinwohlaufgabe "Finanzierung der Strom-Infrastrukturkosten" kann man ganz einfach stärker auf die Bereitstellung des Stromnetzanschlusses umlegen, also z.B. auf die Anschlussleistung. Somit wird auch ein Eigenverbraucher für die jederzeitige Bereitstellung von Strom, falls seine Anlage ausfällt oder er zeitweise mehr Strom braucht als seine Anlage liefert, zur Kasse gebeten.
Also: Erhebung eines größeren Teils von Netzentgelten und EEG-Umlage auf den monatlichen Grundpreis, statt nur auf den Arbeitspreis des Stroms.

b) die anderen Gemeinwohlaufgaben könnte man ebenso wenigstens teilweise auf den monatlichen Grundpreis umlegen, oder aber womöglich über ganz andere Steuern oder Abgaben finanzieren.


--- Zitat ---Sehen Sie sich an, was der Freistaat Bayern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Haushalt vorgesehen hat.[/url] Da geht es auch um Konsumgüter!
--- Ende Zitat ---
Erwischt!
Dass Lebensmittel über die Agrarsubventionen ganz generell verbilligt werden, ist wohl wahr.

Allerdings sind mir die Argarsubventionen auch nicht recht. Sie schaden weltweit viel mehr, als sie nützen. Allgemein weltweit notwendig sind sie sicher auch nicht. Leider hat sich da in den Industriestaaten eine Subventionitis hochgeschaukelt und ausgebreitet, die sich nun mehr oder wengier gegenseitig bedingt.
Ich sehe das nicht als Vorbild für andere Wirtschaftbereiche.

Dem PV-Anlagenbetreiber und Windparkbetreiber kann es ja egal sein, woher das Geld kommt.
Insgesamt billiger wird es durch eine Umstellung auf Steuerfinanzierung nicht.
Dass es die Finanzierung deshalb "gerechter" verteilt würde, bestreite ich auch weiterhin. Es ergibt sich lediglich eine ander Verteilung. Fraglich auch weiterhin, welche Steuer man erhöhen wollte.


--- Zitat von: RR-E-ft am 26. Juli 2013, 12:48:55 ---Die Differenzkosten, die das EEG verursacht, verursacht der Gesetzgeber, der schon das EEG verursacht hat.
Es erscheint also vollkommen falsch, dass die Stromkunden Verursacher dieser Kosten seien.
--- Ende Zitat ---
Wem dies vollkommen falsch erscheint, der hat womöglich nur ein vollkommen falsches Verständnis. ;)
Der Gesetzgeber schreibt mit dem EEG einen Umbau der Stromversorgung zur Nachhaltigkeit (Umweltschutz) vor.
Die Kosten für die Stromherstellung verursacht aber weiterhin der Stromverbraucher, der den Strom nachfragt.
Gäbe es keine Stromnachfrage, würden auch keine Differenzkosten durch das EEG entstehen, weil keine EEG-Anlage Strom einspeisen könnte. Das verhält sich analog zu den "Differenzkosten", die durch die gesetzlichen Regelungen zur Rauchgasentschwefelung entstehen.


--- Zitat ---Verursacherhaftung hat im Übrigen regelmäßig zur Voraussetzung, dass der Haftende die Möglichkeit hat,
die haftungsbegründenden Umstände abzustellen. Er haftet gerade deshalb, weil er die Möglichkeit zur Abstellung hatte, von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch gemacht hat.
--- Ende Zitat ---
Das trifft auf den Stromverbrauch zu. Niemand ist verpflichtet, Strom zu verbrauchen. Er kann sich dem entziehen.


--- Zitat ---Kein Stromkunde hat jedoch die Möglichkeit, die durch das EEG verursachten Differenzkosten zu verringern:
--- Ende Zitat ---
Das erscheint nun nicht nur vollkommen falsch, sondern ist ganz offensichtlich vollkommen falsch.
Jeder einzelne hat es in der Hand, ob und wieviel er Strom verbraucht, und insbesondere, wieviel Strom er aus dem Netz bezieht.
Es gibt auch in Deutschland Leute, die keinen Strom verbrauchen, oder gar Anwesen oder Wirtschaftsbetriebe, die gar nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind.
Wer keinen Strom aus dem Netz verbraucht, weil er nicht darauf angewiesen ist oder dies nicht möchte (weil z.B. unwirtschaftlich), verursacht auch keine Stromerzeugung für das öffentliche Netz. Wer hingegen viel Strom aus dem Netz bezieht, verursacht auch viel Stromerzeugung für das Netz. Viel Stromerzeugung verursacht auch viel Energiewendekosten, denn es müssen viele Ökostromanlangen errichtet und viele Speicher und Netze gebaut werden.
Es besteht eine direkte Kausalität, die nicht wegdiskutiert werden kann.


--- Zitat ---Wer regenerativen Strom zum Eigenverbrauch erzeugt oder wer als Stromkunde seinen Verbrauch anderweitig reduziert, dem wird sogar entgegen gehalten, dass er damit die Basis für die EEG- Umlage untergräbt, wodurch die EEG- Umlage für alle anderen Stromkunden weiter steigt.
--- Ende Zitat ---
Ja mei, weil irgendwelche Leute auf komische Anschuldigungen kommen, sind diese noch lange nicht irgendwie relevant.
Sie wollen doch nicht allen Ernstes daraus eine Pflicht zu einem Mindeststromverbrauch für jeden Bürger herleiten?


--- Zitat ---Daran wird offenkundig, dass kein Stromkunde es in der Hand hat, die durch das EEG verursachten Differenzkosten als solche zu vermeiden oder zu verringern.
--- Ende Zitat ---
Au Backe.
Diese Schlussfolgerung ist nun ganz sicher vollkommen falsch.


--- Zitat ---Wenn der Staat sich entschließt, die erneuerbaren Energien (exakter: die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen) derart wirtschaftlich zu fördern, dann kann er dies grundsätzlich auch durch Beihilfen aus dem Haushalt leisten, etwa indem die den ÜNB verbleibenden Differenzkosten direkt aus dem Haushalt oder einem daraus zu bildenden Sondervermögen laufend gedeckt werden.
--- Ende Zitat ---
Dass das möglich ist, ist unbestritten.
Dass das gerechter und angemessener wäre, ist nicht ersichtlich.


--- Zitat ---Wenn die Differenzkosten aus dem Haushalt bestritten werden, werden die Lasten ebenso gerecht verteilt, wie dies etwa bei den Kosten der inneren Sicherheit, der Verteidigung und Rüstung oder dem öffentlichen Bildungswesen der Fall ist.
--- Ende Zitat ---
Innere SIcherheit, Verteidigung und Rüstung, öffentliches Bildungswesen sind nicht mit der Herstellung eines Konsumgutes und der damit zusammenhängenden Kosten vergleichbar.
Ihre Beispiele hinken nicht, sie sind bereits umgefallen ;), denn auf diesen Unterschied hab ich schon an anderer Stelle hingewiesen.

Das oben gebrachte Beispiel von PLUS ist hingegen treffend und brauchbar, weil vergleichbar.
Wie oben von mir schon gesagt, halte ich das aber nicht für ein nachahmenswert.


--- Zitat ---Werden die Differenzkosten zukünftig aus öffentlichen Haushaltsmitteln gedeckt, so werden damit auch nicht etwa die Stromkunden subventioniert.
--- Ende Zitat ---
Nein, es werden die Strompreise subventioniert, indem ein Teil der Stromerzeuger subventioniert wird.


--- Zitat ---Durch das EEG staatlich subventioniert sind und bleiben allein die Betreiber von regenerativen Stromerzeugungsanlagen.
--- Ende Zitat ---
Das erscheint nun wieder vollkommen falsch, denn derzeit sind die Betreiber von regenerativen Stromerzeugungsanlagen nicht staatlich subventioniert. Siehe hierzu ganz oben in diesem Beitrag.

RR-E-ft:
@sh

Sie führen eine hitzige Diskussion m.E. zu hitzig, was auch an der Sonne liegen mag.

Die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen werden durch das EEG subventioniert, indem die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet werden, deren Strom zu deutlich höheren als den Marktpreisen (Großhandelspreise) abzunehmen.

Sonst gäbe es schon keine Abnahme des Stroms aus diesen Anlagen zu diesen hohen Vergütungen.

Die staatliche Subventionierung der Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen durch das EEG besteht also darin, dass diese ihren erzeugten Strom garantiert abgesetzt bekommen, zudem zu einem garantiert hohen Preis, den sie auf dem Markt sonst überhaupt nicht erzielen könnten.

Nicht ersichtlich, welchen Begriff außer Subvention man sonst dafür verwenden sollte, wenn der Staat einzelnen Wirtschaftssubjekten gesetzlich einen wirtschaftlichen Vorteil einräumt/ verschafft, den sie sonst nicht hätten.

Und ohne diese Art der Subventionierung der Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen gäbe es schon gar keine Differenzkosten und die mit diesen verbundenen Probleme.

Sollte es allen Stromkunden in Berlin, Hamburg, und Jena gelingen, überhaupt keinen Strom zu verbrauchen, so würden doch die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen weiter unvermindert unter Berufung auf das EEG Strom einspeisen und unter Berufung auf das EEG die hohen Vergütungen von den Netzbetreibern beanspruchen.

Die Differenzkosten würden deshalb mindestens unverändert entstehen, wenn nicht gar der komplette Wegfall der Stromnachfrage in den genannten Städten sogar zu sinkenden Börsenpreisen und darüber zu weiter steigenden Differenzkosten führt. 

Daran kann man ersehen, dass die Stromkunden die Differenzkosten nicht verursachen. Die unverändert entstehenden Differenzkosten würden dann nur auf eine geringere an Letztverbraucher gelieferte  Stromabsatzmenge umgelegt, was unter sonst gleichen Bedingungen nur eine Erhöhung der EEG- Umlage pro an Letztverbraucher abgesetzte Kilowattstunde zur Folge hätte.
 

 

superhaase:

--- Zitat von: RR-E-ft am 26. Juli 2013, 14:19:30 ---@sh
Sie führen eine hitzige Diskussion m.E. zu hitzig, was auch an der Sonne liegen mag.
--- Ende Zitat ---
Ich denke, ich habe sachlich und nicht "hitzig" geschrieben.


--- Zitat ---Die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen werden durch das EEG subventioniert, indem die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet werden, Strom zu deutlich höheren als den Marktpreisen (Großhandelspreise) abzunehmen. Sonst gäbe es schon keine Abnahme dieses Stroms zu diesen hohen Vergütungen.
[...]
--- Ende Zitat ---
Das ist, wie von mir schon dargelegt, keine staatliche Subvention, sondern eine Erhöhung der Herstellungskosten aufgrund staatlicher Vorschriften (Gesetze).
Dass die Wirkung einer "Subventionierung druch den Stromverbraucher" gleich kommt, ist klar. Daher hat sich der Begriff "Subvention durch das EEG" inzwischen auch etabliert, obwohl er sachlich falsch ist.
Aber diese Haarspalterei will ich gar nicht weiterführen - schon gar nicht hitzig ;) - ich wehre mich nicht gegen den Begriff "Sun´bventionierung durch das EEG".
Mein Vortrag hierzu war nur eine Klarstellung auf die Behauptung von PLUS, die Finanzierung der EEG-Kosten aus Steuermitteln wäre keine Subvention.
Da sind wir beide uns ja wohl einig, dass das nach jeder Definition eine Subvention wäre.


--- Zitat ---Sollte es allen Stromkunden in Berlin, Hamburg, und Jena gelingen, überhaupt keinen Strom zu verbrauchen, so würden doch die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen weiter unvermindert unter Berufung auf das EEG Strom einspeisen und unter Berufung auf das EEG die hohen Vergütungen von den Netzbetreibern beanspruchen.
[...]
--- Ende Zitat ---
Dieses Beispiel war nicht auf einen lokalen, sondern einen "globalen" Verzicht auf Stromverbrauch gerichtet.
Gäbe es keine Stromnachfrage, hätte man das EEG gar nicht erlassen.
Zugeben, ein recht utopische Beispiel. Es sollte nur das Grundprinzip verdeutlichen und ist natürlich nicht als reales Szenario aufzufassen.

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