Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
Stromfraß:
Superhaase schrieb:
--- Zitat ---Warum sollte es gerechter sein, diese Gemeinwohlaufgabe über Steuern anders auf die Bevölkerung aufzuschlüsseln, als es über den Stromverbrauch geschieht?
--- Ende Zitat ---
Mir geht es nicht darum, wie sich das nennt.
Mir geht es darum, dass die Lasten einer Gemeinwohlaufgabe nicht gerecht verteilt werden!
Es ist nicht meine Sache, warum es so ist, aber Fakt ist, dass die, die besonders viel verbrauchen, einen Antrag auf Befreiung von der EEG-Umlage stellen können.
Wird dieser genehmigt, dann zahlen die Nipris zusätzlich (bisher waren es ca. 2 Ct. je kWh, künftig wird es mehr). Das ist ein Beispiel. Ein weiteres Beispiel: wieso muss der Staat durch die Energiewende zusätzliche Gewinne machen? Auf alle Steuern und Abgaben und das sins außer der EEG-Umlage noch die NEV- Umlage, die Offshore- Umlage und die KWK- Umlage, kassiert er nochmals die USt. Macht wieder über 1 Ct. je kWh.
Es kommen ja auch weitere Kosten dazu, wie z.B. Netzentgelte. Auch diese werden sehr unterschiedlich erhoben und auch hier gibt es Befreiungen.
Mag sein, dass es richtig ist, dass, wer mehr Strom verbraucht, mehr zahlen soll. Es kann aber nicht sein, dass, wer besonders viel verbraucht ... naja, möchte mich nicht wiederholen.
superhaase:
@Stromfraß:
Dann reden RR-E-ft und ich hier über ein anderes Thema als Sie.
RR-E-ft hatte mit "Gemeinwohlaufgabe" und Kohlepfennig explizit die Frage aufgeworfen, ob die Energiewendekosten über eine Umlage oder aus dem Staueraufkommen bezahlt werden sollen.
Sie sind offenbar nicht darauf eingestiegen, obwohl Sie RR-E-ft zitiert haben. und reden hier von etwas anderem.
Gut.
Dann hat sich die Diskussion hier insoweit erledigt.
RR-E-ft:
@sh
Zum Thema Gerechtigkeit:
Wenn die staatlich veranlassten Kosten, die bisher über § 37 EEG über die Strompreise gewälzt werden und jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde möglichst gleichmäßig belasten, künftig ausschließlich aus Haushaltsmitteln bestritten werden, dann werden eben nicht mehr Hartz-IV- Empfänger, Geringverdiener und Rentner mit geringer Rente über den Strompreis zur Tragung dieser Kosten herangezogen.
Die Finazierung erfolgt dann zB. über diejenigen, die - abhängig von ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit - überhaupt Einkommenssteuer zahlen. Geringverdiener zahlen keine Einkommenssteuer; die Einkommenssteuertarife richten sich nach dem persönlichen Jahreseinkommen.
Es erscheint doch nicht gerecht, dass derzeit z.B. gerade kinderreiche Familien, oft mit geringem Einkommen und hohem Stromverbrauch, besonders stark zur Tragung dieser Kosten herangezogen werden!
Wie aufgezeigt und bekannt, führt die Kostenwälzung über die Strompreise zu höherem Mehrewertsteueraufkommen, da die EEG- Umlage auf der Stromrechnung derezeit in Höhe von 5,277 Ct/ kWh auftaucht und auf den Gesamtstrompreis 19 % Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird, so dass sich die Kostenbelastung aus der EEG- Umlage für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Stromkunden auf 6,28 Ct/ kWh (= 5,277 Ct/kWh * 1,19) beläuft. Diese zusätzliche Last aus der Mehrwertsteuer entfällt auch.
Stromfraß:
RR-E-ft schreibt:
--- Zitat ---Wenn die staatlich veranlassten Kosten, die bisher über § 37 EEG über die Strompreise gewälzt werden und jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde möglichst gleichmäßig belasten, künftig ausschließlich aus Haushaltsmitteln bestritten werden, dann werden eben nicht mehr Hartz-IV- Empfänger, Geringverdiener und Rentner mit geringer Rente über den Strompreis zur Tragung dieser Kosten herangezogen.
Die Finazierung erfolgt dann zB. über diejenigen, die - abhängig von ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit - überhaupt Einkommenssteuer zahlen. Geringverdiener zahlen keine Einkommensteuer; die Einkommenssteuertarife richten sich nach dem persönlichen Jahreseinkommen.
--- Ende Zitat ---
Die Einkommenssteuer ist dafür aber ungeeignet!
Wenn man wirklich Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener von Zusatzkosten befreien wollte, darüber ließe sich nachdenken.
Keine Einkommensteuer zahlen aber auch diejenigen, die eine üppige Rente beziehen und -nicht zu vergessen- Pensionsempfänger!
Nein, so geht es auch nicht.
Entweder, man macht es vom Stromverbrauch abhängig wie bei der EEG-Umlage, allerdings in einer anderen, gerechteren Form oder man "bittet" diejenigen "mit breiteren Schultern" um einen größeren Beitrag als Beteiligung an der Gemeinwohlaufgabe.
Für mich steht jedenfalls eines fest: so wie bisher kann es nicht weitergehen!
RR-E-ft:
Doch so geht das. Wenn die allein staatlich veranlassten Kosten des EEG genauso aus Haushaltsmitteln bestritten werden wie etwa die allein staatlich veranlassten Kosten der Verteidigung und Rüstung, dann werden die Steuerzahler, die diese Haushaltsmittel aufbringen, unterschiedlich herangezogen.
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