Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
Didakt:
von Stromfraß:
--- Zitat ---Keine Einkommensteuer zahlen aber auch diejenigen, die eine üppige Rente beziehen und -nicht zu vergessen- Pensionsempfänger!
--- Ende Zitat ---
Wie kommen Sie denn zu dieser pauschalen Feststellung? Sie trifft absolut nicht zu! Das Gegenteil ist meistens der Fall. Schauen Sie mal ins Einkommenssteuergesetz. :D
PLUS:
--- Zitat von: Stromfraß am 13. Juli 2013, 22:09:32 ---Keine Einkommensteuer zahlen aber auch diejenigen, die eine üppige Rente beziehen und -nicht zu vergessen- Pensionsempfänger!
Nein, so geht es auch nicht. Entweder, man macht es vom Stromverbrauch abhängig wie bei der EEG-Umlage, allerdings in einer anderen, gerechteren Form oder man "bittet" diejenigen "mit breiteren Schultern" um einen größeren Beitrag als Beteiligung an der Gemeinwohlaufgabe.
--- Ende Zitat ---
@Stromfraß, doch so geht es! Meine Empfehlung: Machen Sie sich schlau, bevor Sie schreiben. Auch das Steuer- und Abgabenrecht hat seine Macken, aber die Besteuerung hat nach unserer Finanzverfassung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip zu erfolgen. @Didakt hat es schon deutlich gemacht. Deshalb sind auch Renten und Pensionen nicht steuerfrei: Rentenbesteuerung
--- Zitat von: RR-E-ft am 13. Juli 2013, 22:16:05 ---Doch so geht das. Wenn die allein staatlich veranlassten Kosten des EEG genauso aus Haushaltsmitteln bestritten werden wie etwa die allein staatlich veranlassten Kosten der Verteidigung und Rüstung, dann werden die Steuerzahler, die diese Haushaltsmittel aufbringen, unterschiedlich herangezogen.
--- Ende Zitat ---
Ja, so geht es und so ist es richtig im Sinne unseres Grundgesetzes, denn der Staat hat die Aufgaben über Steuern zu finanzieren und die Steuern nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip zu erheben. Wo das nicht der Fall ist, ist das ebenfalls zu korrigieren. Es zahlt dann für staatlich veranlassten oder verordneten Aufwand der Bürger nach seiner Leistungsfähigkeit. Also auch der PV-Dachbesitzer der seinen Strom selbst verbraucht entsprechend seiner Leistungsfähigkeit, die ja höher sein dürfte als die eines Hartz-IV-Stromverbrauchers.
RR-E-ft:
Wenn die allein staatlich veranlassten Kosten des EEG weiter nicht aus Haushaltsmitteln, sondern über die Strompreise finanziert werden, zieht das ja neben der bekannten Mehrwertsteuerproblematik auch den weiteren Rattenschwanz nach sich:
Wegen der deshalb steigenden Stromkosten erhöhen die Bäcker ihre Preise , die Deutsche Bahn und die strombetriebenen Schienenbahnen des ÖPNV erhöhen ihre Preise.....
Stromfraß:
Ich hatte geschrieben:
--- Zitat ---Keine Einkommensteuer zahlen aber auch diejenigen, die eine üppige Rente beziehen und -nicht zu vergessen- Pensionsempfänger!
--- Ende Zitat ---
Das war wohl ein klassisches Eigentor, sorry!
Natürlich kenne ich das Rentenrecht, bin ja selbst Bezieher. Das Pensionsrecht ist zwar anders, aber ähnlich.
Zu meiner Verteidigung: an sich wollte ich ... "üppige" Rente ... schreiben, aber die Gänsefüßchen hatte ich dann vergessen.
Ich bin also Bezieher einer "üppigen" Rente und zahle keine Einkommensteuer. Mir sind keine genauen Zahlen bekannt, aber der Sachverhalt trifft auf etliche weitere Millionen Renten- und Pensionsbezieher zu.
Von daher könnte es mir nur recht sein, wenn man die Einkommensteuer zur Finanzierung der Gemeinwohlaufgabe heranziehen würde.
Es wäre ein Umsteuern in der Belastung. Nicht mehr der Stromverbrauch an sich würde die Höhe der Finanzierung bestimmen, sondern in erster Linie würden es die mit den "breiten Schultern" tragen.
Glaubt aber jemand ernsthaft daran, dass dies freiwillig geschieht?
Es wären doch dann diejenigen, die das Sagen haben, die auch davon betroffen wären. Also, die Chefs der Energiekonzern und die Politiker. Ich weiß nicht genau, aber im Bundestag sitzen doch kaum Hartz-IV-Empfänger und minderbemittelte Rentner.
Da dann das Steueraufkommen maßgeblich wäre und bei der Einkommensteuer betrifft es Personen, würden nicht mehr die Unternehmen belastet und es sind ja nicht alle befreit ...
Damit das Geld, was derzeit durch die EEG-Umlage "reinkommt", mit der Einkommensteuer aufgebracht wird, müsste wohl z.B. ein Herr A. statt 30 - 50 Euro EEG-Umlage monatlich dann mindestens das Doppelte "berappen".
Mag sein, dass es ihm nichts ausmacht, aber anderen doch.
Eine Steuer, die alle beträfe, wäre die MWSt.
Da würde vielleicht schon 1% Erhöhung ausreichen. Allerdings würde es dann in der Relation wiederum zuerst die "Minderbemittelten" treffen.
Fakt ist in meinen Augen, dass es so wie bisher nicht weiter gehen kann.
Entweder das EEG wird grundlegend reformiert oder ...
Da sehe ich allerdings nur eine reelle Chance mit einem Machtwort der BVerfG.
Didakt:
Off Topic
@ Stromfraß
Sie schrieben:
--- Zitat ---1. Natürlich kenne ich das Rentenrecht, bin ja selbst Bezieher. Das Pensionsrecht ist zwar anders, aber ähnlich.
2. Ich bin also Bezieher einer "üppigen" Rente und zahle keine Einkommensteuer.
--- Ende Zitat ---
Zu 1.: Es ist zu bezweifeln, ob Sie sich in diesem Metier wirklich gut auskennen. Ein „Pensionsrecht“ unter diesem Begriff gibt es gar nicht! Allerdings gibt es das „BeamtVG“. Und noch etwas: Zwischen diesen beiden Versorgungsarten bestehen erhebliche Unterschiede. Sie sind sich noch nicht einmal im Ansatz ähnlich!
Zu 2.: Dann warten Sie ab. Auch Ihnen kommt die BaFin möglicherweise noch auf die Schliche! Andere mit „üppiger Rente“ hat es in letzter Zeit schon erwischt, und zwar mit einer „üppigen Steuernachzahlung“. ;)
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln