Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
superhaase:
--- Zitat von: RR-E-ft am 13. Juli 2013, 01:36:48 ---Aus der "Kohlepfennig"- Entscheidung des BVerfG ergibt sich wohl schon, dass es sich bei der Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung um eine Gemeinwohlaufgabe handelt, die Stromkunden für die Sicherung eines bestimmten Systems der Stromerzeugung keine besondere Finanzierungsverantwortung trifft, solche Aufgaben grundsätzlich aus dem staatlichen Haushalt zu finanzieren sind.
--- Ende Zitat ---
Das kann man so pauschal aus der Entscheidung des BVerfG nicht herauslesen, weil dies verkürzt ist und Teile aus den entsprechenden Abschnitten der Entscheidung weglässt, die sich auf anderes als die Sicherung eines bestimmten Systems der Stromerzeugung beziehen.
Äußerst fraglich daher auch, ob diese Kohlepfennig-Entscheidung überhaupt in ihrem Tenor auf die Frage des heutigen Problems der Finanzierung eines Umbaus zu einer nachhaltigen Stromversorgung übertragbar ist, die nämlich schon im ureigensten langfristigen Interesse der Stromverbraucher liegt - sogar auch im Hinblick auf die Kostengünstigkeit.
Unwahrscheinlich somit gar, dass das BVerfG heute dies in Bezug auf die Umlegung der EE-Kosten auf die Stromverbraucher so wie in der Kohlepfennig-Entscheidung sehen würde (unabhängig davon, dass/ob hier die formalen Voraussetzungen bzgl. der Geldströme ganz anders gelagert sind).
Stromfraß:
--- Zitat ---Aus der "Kohlepfennig"- Entscheidung des BVerfG ergibt sich wohl schon, dass es sich bei der Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung um eine Gemeinwohlaufgabe handelt, die Stromkunden für die Sicherung eines bestimmten Systems der Stromerzeugung keine besondere Finanzierungsverantwortung trifft, solche Aufgaben grundsätzlich aus dem staatlichen Haushalt zu finanzieren sind.
--- Ende Zitat ---
Für die Einschätzung, was eine "Gemeinwohlaufgabe" ist und ob diese für den "Kohlepfennig" in der Begründung zutrifft oder nicht, brauche ich kein BVerfG.
Genau so wenig benötige ich es für die heutige Enschätzung bezüglich des EEG.
Mir reicht der gesunde Menschenverstand, dass man die Kosten der Energiewende nicht nur bestimmten Gruppen aufbürden kann, sondern möglichst gerecht auf alle zu verteilen ist. Wem das nicht passt, stellt sich außerhalb der Solidargemeinschaft, sprich außerhalb des Gemeinwohls.
Leider ist es so, dass die beschriebene Selbstverständlichkeit nicht in die Köpfe der Zuständigen oder Verantwortlichen hinein will oder kann oder darf. Dazu bedarf es wohl -so wie die Dinge nun mal liegen- eines Machtwortes des BVerfG. Leider.
superhaase:
@Stromfraß:
Bei der Aussage mit der "Gemeinwohlaufgabe" in Anlehnung an den "Kohlepfenning" geht es im Kern darum, ob die Energiewendekosten beim Strom überhaupt über die Stromkosten auf die Stromverbraucher abgewälzt werden dürfen/sollen, oder ob das aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren ist, also z.B. über eine Mehrwertsteuererhöhung oder eine Einkommensteuererhöhung etc.
Stromfraß:
@superhaase: Ich will nicht darüber streiten, was seinerzeit den "Kohlepfennig" betraf.
Er wurde abgeschafft und das BVerfG hatte eine Begründung dafür.
Wenn die Sache mit der EEG-Umlage tatsächlich bis vor das BVerfG kommt, müsste es darüber entscheiden, ob die EEG-Umlage verfassungsgemäß ist. Nicht mehr und nicht weniger.
Wenn es die Aufgaben der Energiewende als Aufgabe des "Gemeinwohls" betrachtet, so müssen die Kosten aus Steuermitteln aufgebracht werden. Welche Steuern dafür verwendet werden oder ob eine neue "erfunden" wird, ist zunächst nebensächlich.
Die Einkommenssteuer wird es mit Sicherheit nicht sein, denn die zahlt ja nicht jeder.
Im übrigen: die Aufgaben der Energiewende und deren Zielstellungen liegen nicht nur darin, dass Strom aus ... durch Strom aus Erneuerbaren Energien ersetzt wird. Da geht es z.B. auch um vielfältige Aufgaben des Umweltschutzes. Und das alles soll nur der Nipri bezahlen? Und zusätzlich für diejenigen noch mit, die sich aus verschiedensten Gründen vor der Zahlung drücken?
Das Papier der SPD-Fraktion halte ich nicht für so schlecht, wie es schon wieder gemacht wird.
Es soll ja ein Vorschlagspapier sein und Diskussion und Änderungsvorschläge sind willkommen.
Seit langer Zeit auch mal wieder ein Vorstoß aus dieser Ecke.
superhaase:
--- Zitat von: Stromfraß am 13. Juli 2013, 16:54:17 ---Im übrigen: die Aufgaben der Energiewende und deren Zielstellungen liegen nicht nur darin, dass Strom aus ... durch Strom aus Erneuerbaren Energien ersetzt wird. Da geht es z.B. auch um vielfältige Aufgaben des Umweltschutzes. Und das alles soll nur der Nipri bezahlen? Und zusätzlich für diejenigen noch mit, die sich aus verschiedensten Gründen vor der Zahlung drücken?
--- Ende Zitat ---
Nein, nicht nur der "Nipri".
Alle Stromverbraucher sollten zahlen. Das sind ja quasi auch alle Bürger.
Und zwar sollte jeder umso mehr zahlen, je mehr Strom er verbraucht, denn dann nutzt er dieses System auch stärker und verursacht somit auch mehr entsprechende Kosten.
Kann es etwas Gerechteres geben?
Warum sollte es gerechter sein, diese Gemeinwohlaufgabe über Steuern anders auf die Bevölkerung aufzuschlüsseln, als es über den Stromverbrauch geschieht?
Welche andere Aufschlüsselung wäre gerechter?
Warum soll der, der viel verdient und wenig Strom verbraucht genausoviel zahlen wie jemand, der gleich viel verdient, aber mit Strom viel verschwenderischer umgeht und das doppelte verbraucht?
Soll das dann gerecht oder gerechter sein?
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