Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Didakt:
@ masterflok,
über Ihre Beiträge freue ich mich immer wieder. Sie sind mir vielleicht ein richtiger Spaßvogel! ;)
Von Ihnen:
--- Zitat ---Beantworten Sie uns doch diese einzige Frage!
--- Ende Zitat ---
Sie leisten sich die gleichen Klopfer wie Ihr gleichgesinnter EGNW-Kumpan. Insistieren und schlagen Sie meinetwegen auf den berühmten Busch, solange Sie das für vergnüglich halten.
Für Sie gilt das Gleiche, was ich Ihrem Mitstreiter bereits aufschrieb: Zerbrechen Sie sich nicht den Kopf über meine Vorgehensweise in dieser Sache. Die kann für Sie als unbelehrbarer und alles hinnehmender Vasall der Gen und Mitglied für alle Zeiten doch gar nicht nützlich sein. :)
Didakt:
@ masterflok,
mir fällt gerade im Zusammenhang mit der GV noch folgende Frage ein, die Sie als gut informiertes Mitglied sicher erschöpfend beantworten können: Welche Erlöse erwirtschaftet die EGNW gegenwärtig eigentlich aus welchen Quellen?
Das Papier fehlte nun ja, aus dem man die Antwort darauf hätte ablesen können.
khh:
@ masterflok,
in diesem Verbraucher-Forum wird es Ihnen und Ihren letzten verbliebenen Mitstreitern nicht gelingen, von den aktuell diskutierten eklatanten Rechtsverstößen der EGNW abzulenken. Mit der mutmaßlichen auch strafrechtlichen Relevanz wird sich die Staatsanwaltschaft beschäftigen.
Übrigens, was ist ein „rechtmäßiger Bürger“ ?
Hans Hans:
@ Khh und Didakt
Zitat von: Didakt am 17. Juli 2013, 11:08:46
„Nee, Sie kapieren anscheinend auch nicht, worum es geht! Ich habe einen Sachverhalt dargelegt, nichts weiter.“
Zurückrudern hilft nicht mehr!
« Letzter Beitrag von khh am 17. Juli 2013, 16:46:27 »
„…wird es nicht gelingen, von den aktuell diskutierten eklatanten Rechtsverstößen der EGNW abzulenken. Mit der mutmaßlichen auch strafrechtlichen Relevanz wird sich die Staatsanwaltschaft beschäftigen.“
Das wäre sehr hilfreich; denn es ergäbe sich die Möglichkeit, auch „Ihre Rechtsansichten“ und dem Anschein nach „Scharlatanerie“, also Ihre „Bezeichnung“ der Dinge und „rechtliche Würdigung“ Ihrer Vorwürfe/Behauptungen, gegen geltendes Recht verstoßen zu haben, in ein Verfahren mit einzubringen.
In eigener und einer Sache – auch die EGNW betreffend, ist die Verfolgung meiner Rechtsansicht noch anhängig.
In einer anderen mich betreffenden Sache – nebensächlich EGNW- ist meine Rechtsansicht bei der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt, auch nach Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft sind weitere Ermittlungen leider eingestellt worden.
Es ist nun mal so, dass man nicht immer „Recht“ bekommt.
Was will ich damit sagen?!
Ich strebe an, gegen Sie beide (khh – Didakt) z. Zt. Unbekannt, Ermittlungen wegen des Verdachts der falschen Verdächtigungen (§164 StGB) aufnehmen zu lassen.
Ihre „Sachverhaltsschilderungen“ – „Behauptungen u. Ausführungen“ bisher, werden die Tatbestandsmäßigkeit objektiv und subjektiv – Vorsatz / Motiv /Absicht sehr treffend belegen.
Die Staatsanwaltschaft wird sich nicht von Ihnen missbrauchen lassen, zur Durchsetzung Ihrer ggf. vorhanden zivilrechtlichen Ansprüche.
Ihre „pamphletistischen“ Inszenierungen haben keinen Anspruch und inhaltlichen Deut auf Verbraucherschutz.
H.H.
Didakt:
Off topic
@ Hans Hans,
mit Verlaub, den Stuss, den Sie nach einer Reaktionszeit von sage und schreibe zwei ganzen Tagen erneut abgesondert haben, kommentiere ich nicht mehr. Wann kommen Sie endlich zu der Einsicht, dass Sie sich mit Ihren nichtsnutzigen Faseleien der Lächerlichkeit aussetzen. Ist Ihnen Ihr Ruf denn gar nichts mehr wert? Ich mache mir wirklich Sorgen um Sie. :(
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