Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Didakt:
@ Hans Hans,
nun denn, lassen wir die Nadelstiche und warten Sie dann mal als vermeintlich Ganzwissender der Abläufe in der EGNW mit Ihren eigenen Erkenntnissen und Feststellungen in der gegenständlichen Sache auf.
Zu meinen folgenden Fragen und Anmerkungen sollten Sie als Besserwisser deshalb näher eingehen:
1. Hat der Vorstand der EGNW pflichtgemäß und fristgerecht einen Jahresabschluss für 2012 aufgestellt, wurde dieser der GV am 08.06.2013 zur Feststellung vorgelegt und ist das beweisbar. Wenn ja, liegt kein objektives Tatbestandsmerkmal vor und meine Vorwürfe sind nicht haltbar. Wenn nein, dann liegt ein solches schon mal vor.
2. Es stellt sich die Frage nach den möglichen subjektiven Tatbestandsmerkmalen für die im Raum stehende Unterlassung der zeitgerechten Vorlage des Abschlusses. Dafür muss es wohl gravierende Gründe geben. Die zu eruieren ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft nach einer entsprechenden Anzeige. Was hier im Forum als Entlastungsgrund vorgegeben wurde, dürfte kaum akzeptierbar sein. Vielleicht gehören Sie ja zu den Eingeweihten und wissen mehr. Meine Vermutungen muss ich Ihnen ja nicht offenbaren.
3. Sind objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale erfüllt, so ist ein Straftatbestand gegeben. Dies bedeutet, dass ein Delinquent verurteilt werden kann, aber nicht muss.
4. Warum setzt sich die Führung der EGNW diesen Spannungen aus? In finanzieller Hinsicht kann es deshalb doch nur Spitz auf Knopf stehen! Anderenfalls hätte man auf der GV ausweghalber einen Beschluss über die Festsetzung und Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben fassen können.
Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Geschäftsführung in diesem Zusammenhang ihre Pflichten gemäß §§ 33 und 34 GenG sowie auch gegeüber einschlägigen Rechtsvorschriften des HGB eklatant verletzt hat.
Ihrem entlastenden Plädoyer sehe ich erwartungsvoll entgegen.
Hans Hans:
@ Didakt
--- Zitat von: Didakt am 29. Juni 2013, 14:53:38 ---@ Hans Hans,
nun denn, lassen wir die Nadelstiche und warten Sie dann mal als vermeintlich Ganzwissender der Abläufe in der EGNW mit Ihren eigenen Erkenntnissen und Feststellungen in der gegenständlichen Sache auf.
Zu meinen folgenden Fragen und Anmerkungen sollten Sie als Besserwisser deshalb näher eingehen:
--- Ende Zitat ---
Bezüglich der Nadelstiche lasse ich mich von Ihnen nicht verklapsen.
Ich hatte die Hoffnung Sie verstünden „Nietzsche“ und mich.
Sie haben nicht verstanden, dass ich kein Ganzwisser bin bzw. mich nicht als Besserwisser verstehe oder dargestellt habe.
Ihre Fragen haben Sie sich doch überwiegend spekulativ gleich selbst beantwortet.
Eine laienjuristische Beurteilung, zudem ohne auch nur ansatzweise rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze, maße ich mir nicht an.
Von mir anheim gestellt und eine von Ihnen angeblich eingeleitete rechtsstaatliche juristische Überprüfung, können oder wollen Sie nicht abwarten.
Sie wollen hier Ankläger und Richter zugleich sein.
Für dieses Laienspiel stehe ich nicht zur Verfügung.
Ein rechtsstaatliches Verfahren geht anders.
Es ist auch aufwendiger – aber das wissen Sie doch schon alles.
H.H.
Didakt:
@ Hans Hans,
mit Verlaub, lassen wir es gut sein, weil sie von der hier angesprochenen Materie auch nicht den Funken eines Grundwissens haben. Das kann man sich allerdings für den Eigengebrauch zur Einschätzung einiger Fakten erlesen und muss nicht gleich ein abgeschlossenes Jurastudium vorweisen können. Und dies wiederum setzt aber auch voraus, dass man nicht nur lesen kann, sondern das Gelesene versteht und zudem umzusetzen in der Lage ist. Daran mangelt es Ihnen. Den Beweis dafür haben Sie geliefert. Also erst nachdenken und dann ggf. losplappern, wenn es sinnvoll ist.
--- Zitat ---« Letzter Beitrag von genossenschaftler am Heute um 10:46:01 » in „Pro und Kontra EGNW“:
…
- den meissten Mitgliedern ist es nicht in die Wiege gelegt, sich gegen solche machenschaften aufzulehnen; so ist eben das Leben und andere sich auf diesem Poster den Arsch breitdrücken
--- Ende Zitat ---
Wer und welche Machenschaften gemeint sind, dürfte wohl klar sein und auch, dass die vom ihm gezeichnete Situation schamlos von jenen ausgenutzt wird, die meinen, die Mitglieder der Gen für dumm verkaufen zu können, um sich selbst schadlos zu halten.
Hans Hans:
@ Didakt,
--- Zitat von: Didakt am 29. Juni 2013, 18:28:36 ---@ Hans Hans,
mit Verlaub, lassen wir es gut sein, weil sie ...... auch nicht den Funken eines Grundwissens haben.
Das kann man sich allerdings für den Eigengebrauch zur Einschätzung einiger Fakten erlesen und muss nicht gleich ein abgeschlossenes Jurastudium vorweisen können.
Und dies wiederum setzt aber auch voraus, dass man nicht nur lesen kann, sondern das Gelesene versteht und zudem umzusetzen in der Lage ist. Daran mangelt es Ihnen.
--- Ende Zitat ---
Etwas zu erlesen versuche ich doch intensiv, genau wie Sie, nur mit dem Unterschied, dass Sie nicht verstanden (umgesetzt) haben, dass ich im autodidaktischen Fernstudium über Grundkenntnisse und Sie als Laienjurist, lesen und feststellen musste, dass es bei Ihnen nicht mal für das eigene Heimwerk reichte.
Soviel zum Lesen , „sinnvollem Nachdenken“ und umsetzen bei Ihnen.
Aber, Sie haben schon recht, lassen wir es gut sein.
H.H.
Hans Hans:
@ khh,
Re: off topic
--- Zitat von: khh am 29. Juni 2013, 01:46:40 ---off topic
@ Hans Hans
... Ihre spezielle Art, Beitragsinhalte aus dem Zusammenhang zu reißen und in Ihrem Sinne beliebig zu interpretieren,
um User zu diskreditieren, ist ganz besonders aufschlussreich!
--- Ende Zitat ---
Etwas Positives musste sich doch aus unseren Dialogen für mich ergeben.
Das Zitieren meinte ich von Ihnen abkupfern zu dürfen.
Alles Gute für Sie.
H.H.
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