Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam

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Didakt:
@ masterflok

von Ihnen:

--- Zitat ---...muss jemand wie uli07 zwangsläufig seine Identität preisgeben.
--- Ende Zitat ---

Selbstverständlich ist das notwendig. Ob er gegen die GV vorgeht, ist auschließlich seine eingene Sache. So auch von mir vermittelt!

Didakt:
@ Hans Hans,

ich bin vorhin aus Zeitgründen nicht mehr dazu gekommen, den obigen Beitrag noch zu ergänzen.

Von Ihnen:

--- Zitat ---Es sollte allerdings auch Ihnen ein warnendes Beispiel sein, Ihre subjektiven „Rechtsansichten“ weiterhin „neurotisch“ zu publizieren.

Zur Beurteilung einer tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen und schuldhaften Tat gehört etwas mehr als eine flache schlichte Rechtsansicht auch z.B. des „Energiefachmann“ bzw. „khh“ sowie „Energietourist“ etc. und Kenntnis von Gesetzestext.
Blender disqualifizieren sich sehr oft selbst – sie merken es mitunter nicht mal.
--- Ende Zitat ---

Gehen Sie mal in sich und fragen Sie sich, ob Sie noch ganz bei Trost sind! Haben Sie diesen Text tatsächlich nüchtern auf die Tastatur gebracht? :o

Ihr weiser Opa wird Ihnen auf eine entsprechende Nachfrage sicher bestätigen, was Sie mir nicht glauben wollen, nämlich dass
1. das Versäumnis der fristgerechten Erstellung eines Jahresabschlusses/einer Bilanz ein durch nichts zu entschuldigender Straftatbestand nach § 283b I Nr. 3 b StGB und dies
2. auch ein Offizialdelikt ist.

Die Folgen daraus ergeben sich schlicht und einfach aus der Strafanzeige eines von diesem Tatbestand Betroffenen, z. B. u. a. eines ausgeschiedenen Genossenschaftsmitglieds, dem man rechtsgrundlos die fristgerechte Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens verweigert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mal wieder zu einer späten Einsicht verhelfen. Schlafen Sie gut, trotz Ihres Faupax.

khh:
off topic


--- Zitat von: Hans Hans am 28. Juni 2013, 17:05:21 ---@ Didakt


--- Zitat von: Didakt am 27. Juni 2013, 20:28:32 ---natürlich will Lesen gelernt sein, vor allem wenn es um die Zusammenhänge der Rechtsbestimmungen geht.
--- Ende Zitat ---

Ihre recht süffisante Bloßstellung des Herrn khh (Ihr Beitrag v. 25.6. – 13:16 h-Grundsatzfragen) und folglich indirekt abgerungene Abbitte von khh bei „Amazone“ z.B.  bezüglich der ‚ khh – eigenen’ „Rechtswissenschaften“ und „Denke“ bzw. Form der Diskussion, habe ich zufällig mit Interesse und Verwunderung zur Kenntnis genommen;  ist auch für alle sehr aufschlussreich. Es sollte allerdings auch Ihnen ein warnendes Beispiel sein, ...
--- Ende Zitat ---

@ Hans Hans

Ja, offensichtlich will Lesen gelernt sein. Insbesondere sollten Sie lernen, keine falschen Schlüsse zu ziehen, wenn Sie die Diskussion eines Threads
nicht insgesamt verfolgt haben. Ihre spezielle Art, Beitragsinhalte aus dem Zusammenhang zu reißen und in Ihrem Sinne beliebig zu interpretieren,
um User zu diskreditieren, ist ganz besonders aufschlussreich! 

uli07:
@ masterflok

Ich habe keine Angst davor mich zu identifizieren.
Mit der EGNW bin ich allerdings bis auf mein "Eintrittsgeld" welches aber erst nächstes Jahr ausgezahlt wird, oder auch nicht, durch.

Gruß  Uli07

Hans Hans:
@ Didakt

--- Zitat von: Didakt am 28. Juni 2013, 20:49:22 ---@ Hans Hans,
Gehen Sie mal in sich und fragen Sie sich, ob Sie noch ganz bei Trost sind! Haben Sie diesen Text tatsächlich nüchtern auf die Tastatur gebracht? :o
Ihr weiser Opa wird Ihnen auf eine entsprechende Nachfrage sicher bestätigen, was Sie mir nicht glauben wollen, nämlich ....

--- Ende Zitat ---

Ihre ausflippende Aufgeregtheit mir gegenüber ist niveaulos und spricht für sich.
Der weise Opa beeindruckt Sie offensichtlich nachhaltig.
Aktuell würde er Ihnen mit einem Zitat von „Nietzsche“ sagen:

"Das Halbwissen ist siegreicher, als das Ganzwissen: es kennt die Dinge einfacher, als sie sind, und macht daher seine Meinung fasslicher und überzeugender."

Bevor Sie sich weiter auf „dünnes Eis“ begeben, sollten Sie alle Tatbestandsmerkmale der von Ihnen behaupteten Straftat, angeblich durch EGNW begangen, nochmals eingehend prüfen.
Ihr Rückschluss, eine Strafanzeige sei gleich verfolgbare/verfolgte Straftat ist dürftig.
In diesem Zusammenhang könnte es auch u. U. andere tatbestandsmäßige Straftaten als Antrags- und Offizialdelikt geben.
Unser beider Meinung zu einer Straftat, kann daher nur Anstoß zu einer juristischen Überprüfung der jeweiligen Tatbestandsmerkmale und deren Erfüllung sein.

Nur so klärt sich, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt.

Es war nett mit Ihnen diskutiert zu haben.

H.H.

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