Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam

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masterflok:

--- Zitat von: Didakt am 27. Juni 2013, 20:28:32 ---Schauen Sie sich zum besseren Verständnis der vorstehenden Thematik den § 51 GenG und die dazu ergangene einschlägige Rechtsprechung an. Dann werden Sie zu anderen Schlüssen kommen.

--- Ende Zitat ---
Das bei einer nicht ordnungsgemäßen Einladung die ganze GV, auch rückwirkend, zum Platzen gebracht werden kann, ist doch hinreichend bekannt. Doch ist das im vorliegenden Fall gegeben? Solange nicht jemand nach vorne tritt, sich mit Vor- und Zuname vorstellt und darauf aufmerksam macht, dass er nicht geladen wurde, besteht nicht mal die Chance diese konkreten Fälle zu prüfen.

Oder gibt es positive Rechtsprechungen, die lediglich auf einem Gerücht aufbauen? Ich kann es mir nur schwer vorstellen.

Didakt:
@ masterflok;

ich beziehe mich auf folgende Beiträge im anderen Thread, die Sie wahrscheinlich überlesen haben. Es braucht nur noch zwei oder drei solcher Fälle  - und die gibt es, da bin ich mir aufgrund meiner Erfahrungen in der Vergangenheit sicher - sowie ein einheitliches Vorgehen der betroffenen nicht eingeladenen Mitglieder im Sinne von § 51 GenG, dann war die GV für die Katz!
http://forum.energienetz.de/index.php?action=post;quote=101262;topic=17912.165;last_msg=101661 ff.

masterflok:
Sie haben einen gewaltigen Denkfehler. Solange laut Versandprotokoll die Einladung an alle Mitglieder fristgerecht versandt wurde, ist erst mal alles im Lot.

Um jedoch das Versandprotokoll auf Richtigkeit zu prüfen, muss jemand wie uli07 zwangsläufig seine Identität preisgeben. Wieso tut er das denn nicht? Sprechen Sie ihn doch mal an wieso er sich nicht bei der EGNW erkundigt? Ich vermitteln Ihn gerne an jemanden Verantwortliches weiter.

Hans Hans:
@ Didakt


--- Zitat von: Didakt am 27. Juni 2013, 20:28:32 ---
natürlich will Lesen gelernt sein, vor allem wenn es um die Zusammenhänge der Rechtsbestimmungen geht.


--- Ende Zitat ---

Ihre recht süffisante Bloßstellung des Herrn khh (Ihr Beitrag v. 25.6. – 13:16 h-Grundsatzfragen) und folglich indirekt abgerungene Abbitte von khh bei „Amazone“ z.B.  bezüglich der ‚ khh – eigenen’ „Rechtswissenschaften“ und „Denke“ bzw. Form der Diskussion, habe ich zufällig mit Interesse und Verwunderung zur Kenntnis genommen;  ist auch für alle sehr aufschlussreich.

Es sollte allerdings auch Ihnen ein warnendes Beispiel sein, Ihre subjektiven „Rechtsansichten“ weiterhin „neurotisch“ zu publizieren.

Zur Beurteilung einer tatbestandsmäßigen,  rechtswidrigen und schuldhaften Tat gehört etwas mehr als eine flache schlichte Rechtsansicht auch z.B. des „Energiefachmann“ bzw. „khh“ sowie „Energietourist“ etc. und Kenntnis von Gesetzestext.
Blender disqualifizieren sich sehr oft selbst – sie merken es mitunter nicht mal.

Passen Sie gut auf sich auf.

H.H.

Didakt:
@ Hans Hans

Sie haben mir mit Ihrem radebrechenden Deutsch gerade noch gefehlt. Konsultieren Sie besser Ihren Opa, bevor Sie sich hier derart holprig einbringen. Zu verorten sind Sie übrigens sehr einfach. Sie gehören auch zu den Leisetretern.

Passen Sie auch gut auf sich. Die Fettnäpfchen stehen überall.

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