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Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam

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Didakt:
@ Energiefachmann

Danke für die Info. Daraus lässt sich schon einiges ablesen. In meinen Vermutungen sehe ich mich bestätigt.

masterflok:

--- Zitat von: Didakt am 26. Juni 2013, 19:41:33 ---Danke für die Info. Daraus lässt sich schon einiges ablesen. In meinen Vermutungen sehe ich mich bestätigt.

--- Ende Zitat ---
Lassen sie sich von dem Energiefachmann nicht täuschen, der letzte Absatz ist völlig verdreht. Es ist richtig, dass zwei Genossen darauf hingewiesen haben, dass möglicherweise nicht ordnungsgemäß geladen wurde. Daraufhin wurden sie gefragt, ob sie selbst denn geladen wurden. Dieses beantworteten sie mit "Ja". Auf die Frage, ob sie konkret Genossen nennen kennen, die davon betroffen sind, verneinten sie (man hat es wohl nur im Internetforum gelesen). Auch aus der Versammlung wusste niemand von jemanden, der nicht geladen wurde.

Was sollte man also tun? Die Versammlung aufgrund eines Gerüchts beenden?  ::)

Didakt:
@ masterflok,

hier im Forum hatte der user uli07 mitgeteilt, dass er keine Einladung erhalten habe. Dieser Einladungsmangel genügt, um die Veranstaltung nachträglich ad absurdum zu führen.

masterflok:
Reicht es eben nicht. Wann jemand etwas erhält und ob überhaupt ist völlig irrelevant. Andernfalls würde jede Versammlung platzen, wenn auch nur ein einziger Brief unzustellbar zurück geht. Überhaupt müsste jeder per Einschreiben mit Rückschein geladen werden, so dass auch wirklich die Zustellung quittiert ist. Schaut so die Realität aus? Natürlich nicht!
Um es kurz zu fassen: Mit dem fristgerechnten Versand hat die Genossenschaft ihr soll erfüllt!

Übrigens habe ich mich bezüglich der 17 tägigen Frist erkundigt. Sie setzt sich aus 14 Tagen zzgl. 3 Tage Postlaufzeit zusammen. Auf elektronischem Weg reicht daher 14 Tage, was im vorliegenden Fall eingehalten wurde.



--- Zitat von: Energiefachmann am 25. Juni 2013, 18:05:52 ---§ 3 Abs. 1 der EGNW-Satzung lautet:
„Die Generalversammlung wird durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder einberufen. Die Einladung muss mindestens 17 Kalendertage vor der Generalversammlung abgesendet werden. [...]"

[...]

Wie auch immer. Es sind nicht nur Mitglieder nicht eingeladen worden, sondern die, die die Einladung erhalten haben, haben sie auch noch zu spät erhalten!
Ich durfte sie am 25.05. morgens lesen, Versand war kurz vor Mitternacht!!!!

--- Ende Zitat ---
Lesen will gelernt sein, zwischen "muss abgesendet werden" und "erhalten haben" gibt es einen großen Unterschied.

Didakt:
@ masterflok,

natürlich will Lesen gelernt sein, vor allem wenn es um die Zusammenhänge der Rechtsbestimmungen geht.
Schauen Sie sich zum besseren Verständnis der vorstehenden Thematik den § 51 GenG und die dazu ergangene einschlägige Rechtsprechung an. Dann werden Sie zu anderen Schlüssen kommen. Auch hier gilt der Grundsatz: Ober sticht Unter!
Und glauben Sie mir, die EGNW-Satzung im Allgemeinen bestünde keinen professionellen Tauglichkeitstest, weil sie nämlich nichts taugt. Das habe ich schon vor 2 Jahren hier im Forum nachlesbar angemerkt, und ich wundere mich, dass noch niemand die Hand an dieses „Wunderwerk“ angelegt hat.

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