Warum stellen Sie diese Frage nicht zum PV-Strom? Interessieren da die Kosten? Für den PV-Storm besteht wegen der Garantievergütung des EEG aus Sicht des Erzeugers und aus Sicht des normalen Stromverbrauchers kein Marktpreis; die Erzeugung ist in Bezug auf das Gesamtsystem unwirtschaftlich. Nicht jedoch für den jeweiligen Einspeiser. Der teuer vergütete PV-Storm muss aber "vermarktet" werden. Im Extremfall wird er zum gegebenen "Marktpreis" verschenkt. Die Differenz zahlt wie bekannt, der Verbraucher. Der Gaskraftwerkbetreiber kann seinen erzeugten Strom selbstverständlich nicht verschenken. Wird denn der PV-Strom im Vergleich mit dem GuD-Kraftwerk kostengünstiger erzeugt?
Warum erhalten Gaskraftwerke Kapazitätsprämien? Braucht man sie also doch. Warum?
Wenn man also Kohlekraftwerke nicht steuern kann, warum können wir das dann mit AKWs, die wir ja nach und nach vom Netz nehmen, Börsenstrompreis hin oder her?
Die Fragestellung erweckt den Anschein, dass es an einem grundsätzlichen Verständnis zum Thema Stromerzeugungskosten und Marktpreis fehlt.
Ich habe ja oben ausgeführt, dass es wohl besser sein könnte, für neu installierte EEG- Anlagen, die wegen eines fortbestehenden Einspeisevorrangs mit Abnahmeverpflichtung
kein Vermarktungsrisiko tragen, nur noch den
aktuellen Börsenpreis zu zahlen und sonst nichts.
Verbrennungskraftwerke müssen mit dem erlösten Strompreis mindestens die bei der Stromerzeugung anfallenden Brennstoffkosten abdecken.
Deshalb lassen sich Gaskraftwerke bei derzeit niedrigen Börsenpreisen und hohen Gaspreisen nicht mehr wirtschaftlich betreiben.
Andere Verbrennungskraftwerke lassen sich bei den derzeitigen Börsenstrompreisen noch wirtschaftlich betreiben, weil ihre Brennstoffkosten damit noch abgedeckt werden können.
Bei Kohlekraftweken hatte man darauf gehofft, durch die Verschmutzungsrechte die Stromerzeugung zu verteuern.
Sie müssen also mit den Börsenpreisen neben den Brennstoffkosten auch die Kosten der Verschmutzungsrechte abdecken.
Da die Verschmutzungsrechte derzeit fast nichts kosten, gelingt das den Kohlektraftwerken derzeit recht gut.
Gelingt es jedoch, die Verschmutzungsrechte doch noch zu verteuern, werden bei den niedrigen Börsenpreisen zunehmend auch die Kohlekraftwerke aus dem Markt gedrängt.
Bei den Brennstoffkosten zzgl. Kosten der Veschmutzungsrechten spricht man von den
Stromgestehungskosten, die für einen wirtschaftlichen Betrieb mindestens abgedeckt werden müssen.
Lassen sich mit den Börsenpreisen die Stromgestehungskosten nicht abdecken, lässt sich ein Kraftwerk nicht mehr wirtschaftlich betreiben.
Die
Stromgestehungskosten einer PV- Anlage zu bestimmen, fällt schwer.
Wenn einmal in die Anlage investiert und diese errichtet und ans Netz angeschlossen wurde, fallen
durch den Betrieb selbst wohl keine nennenswerten Kosten mehr an,
die mit der Vergütung abgedeckt werden müssen, um die Stromerzeugung wirtschaftlich zu betreiben.
Durch die Erlöse aus den insgesamt von der Anlage erzeugten und vermarkteten Strommengen müssen jedoch mindestens die Investitions- und Finanzierungskosten amortisiert werden.
In so eine Anlage investiert also nur, wer sich über die gesamte Lebensdauer mindestens Vollamortisation und eine kleine Rendite oben drauf verspricht.
Bei der PV- Anlage stellt sich also
nur einmal die Frage, ob man eine solche Anlage errichtet und ans Netz anschließen lässt, in diese investiert.
Danach stellen sich keine weiteren Fragen mehr. Was erzeugt wird, wird eingespeist.
Bei einem konventionellen Kraftwerk stellt sich - wie bei einer PV- Anlage - zunächst die Frage, ob man die Anlage
errichtet und ans Netz anschließen lässt und diese Investition tätigt.
Dabei bleibt es aber - anders als bei der PV- Anlage - nicht. Beim konventionellen Kraftwerk stellt sich jeden Tag (möglicherweise stündlich oder viertelstündlich)
die Frage neu, ob man die errichtete Anlage auch
betreibt, sie produzieren lässt.
Das richtet sich jeweils danach, ob der jeweils am Markt erzielbare Strompreis (Börsenpreis) ausreicht, um die o. g. Stromgestehungskosten abzudecken,
weil das Kraftwerk nur dann wirtschaftlich betrieben werden kann, siehe STATKRAFT in Hürth.
Alle konventionellen Kraftwerke lassen sich als
Reservekraftwerke einsetzen.
Aus der
Kaltreserve können sie unterschiedlich schnell in einen
betriebsbereiten Zustand versetzt werden.
Das kann von wenigen Stunden bei Gaskraftwerken bis zu mehreren Tagen bei Kernkraftwerken reichen.
Da auch in der Kaltreserve abzudeckende Kosten entstehen, soll für die als Reserve benötigten Kraftwerke allein für das
Vorhalten der benötigten Erzeugungskapazitäten eine Kapazitätsprämie gezahlt werden.
Zudem können
in Betrieb befindliche konventionelle Kraftwerke in vollkommen unterschiedlichem Maße durch veränderte Fahrweise an geänderte Nachfrage angepasst werden.
Atom- und Gaskraftwerke lassen sich relativ leicht und schnell in ihrer
Fahrweise anpassen.
Bei Kohlekraftwerken ist das schwieriger zu bewerkstelligen. Ist der Ofen erst mal aus, muss er erst wieder neu beschickt werden.
Kohlektraftwerke sind deshalb im besonderen Maße auf eine
möglichst kontinuierliche Fahrweise angewiesen.
Bei Atomkraftwerken ist ja bekannt, dass sie durch eine Reaktorschnellabschaltung im Notfall sofort abgeschaltet und vom Netz getrennt werden können.
Ein Kohlekraftwerk lässt sich womöglich ebenso schnell vom Netz trennen, jedoch das Feuer im Meiler wohl nicht ebenso schnell löschen.
Und dann bedarf es eben auch unterschiedlicher Vorbereitungen, um ein kurzfristig vom Netz genommenes Kraftwerk wieder neu ans Netz zu bringen.
Das geht nicht eben von jetzt auf gleich.
Bei Gaskraftwerken geht das vergleichsweise zügig. Und deshalb soll den besonders gut in ihrer Fahrweise anpassungsfähigen Gaskraftwerken eine besondere Bedeutung für den notwendigen Ausgleich der Stromerzeugung bei den erneuerbaren Energien beigemessen werden.