Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Regierung treibt die Stromkosten auf Rekordwert
PLUS:
--- Zitat von: RR-E-ft am 14. Juni 2013, 20:08:40 ---Eine an das Netz angeschlossene PV- Anlage produziert - positive Börsenpreise vorausgesetzt- immer "im Geld". ...
--- Ende Zitat ---
Dieser erste Satz im Beitrag ist schon so nicht richtig. Das ist die eingeschränkte Sicht aus der Brille des PV-Anlagen-Besitzers. Sie produziert vielleicht Geld, aber nicht genug um die direkten Kosten und die indirekten Folgekosten zu decken.
Eine an das Netz angeschlossene PV-Anlage produziert unter den gegebenen deutschen Bedingungen, gesamtwirtschaftlich betrachtet, immer Verluste. Diese und den Profit bezahlen die nicht privilegierten Stromverbraucher u.a. über die bekannte Umlage, über Netzkosten, Steuern, Abgaben etc. pp.. So hohe Börsenpreise, dass das anders sein könnte sind unrealistisch. Man könnte dann gesamtwirtschaftlich einpacken.
@Stromfraß, es geht hier um das Kernthema für Energieverbraucher. Genau das gehört in ein Verbraucherforum. Die Umsetzung der Energiewende läuft zu Lasten der Verbraucher seit Anfang an aus dem Ruder. Wenn Sie das nicht erkennen oder nicht interessiert und wenn Sie die Auseinandersetzung damit stört, dann lesen Sie doch einfach nicht mit.
Es werden hier im Forum leider schon lange Stromerzeugerinteressen gegen Verbraucherinteressen gestellt. Sie machen ja mit Ihrem umfangreichen Beitrag ebenfalls mit. Sie duplizieren Vorschläge, die schön vermeiden, dass z.B. PV-Stromerzeuger als Einspeiser oder Eigenverbraucher auch einen angemessenen Beitrag zur Energiewende (Klima-, Umweltschutz, Versorgungsicherheit ....) leisten müssten. Vertreten wird die egoistische Absetzbewegung von dieser allgemeinen Aufgabe mit der sogenannten Netzparität - Eigenverbrauch- Modell Care-Energy usw. usf.. Hauptsache deren Profit, auch vom Verbraucher bezahlt, wird nicht angetastet und kann weiter ausgebaut werden.
RR-E-ft:
@PLUS
Beim Betrieb der PV- Anlage entstehen keine nennenswerte Kosten mehr.
Die Investitionskosten für Errichtung und Anschluss wurden bereits in der Vergangenheit getätigt, so wie beim neuen GuD- Gaskraftwerk in Hürth die Investitionskosten für Errichtung und Anschluss in Höhe von 350 Mio. Euro bereits getätigt wurden.
Nicht diese Investitionskosten aus der Vergangenheit entscheiden darüber, ob eine Analge wirtschaftlich betrieben werden kann, sondern die gegenwärtigen Stromgestehungskosten.
Dass daneben auch die Investitionskosten aus der Vergangenheit abgedeckt werden sollten, versteht sich schon.
Ob die Investitionskosten aus der Vergangenheit abgedeckt werden oder nicht, ist jedoch allein das wirtschaftliche Risiko desjenigen,
der die Anlage errichtet hat, beim GuD- Kraftwerk in Hürth also das wirtschaftliche Risiko der Statkraft.
Dieses private wirtschaftliche Risiko aus der in der Vergangenheit getätigten Investition des Anlagenbetreibers muss uns grundsätzlich nicht interessieren.
Die angeschlossene Investition und deren Kosten liegen in der Vergangenheit und beeinflussen deshalb nur wenig die Entscheidung in Gegenwart und Zukunft, bei welchem Börsenpreis welche Stromerzeugungsanlage gegenwärtig wirtschaftlich betreieben werden kann.
Diese immer wieder neu zu treffenden Entscheidung richtet sich nach den jeweiligen Stromgestehungskosten im Verhältnis zum jeweiligen Börsenpreis.
PLUS:
--- Zitat von: RR-E-ft am 15. Juni 2013, 10:47:02 ---Beim Betrieb der PV- Anlage entstehen keine nennenswerte Kosten mehr.
Die Investitionskosten für Errichtung und Anschluss wurden bereits in der Vergangenheit getätigt, so wie beim neuen GuD- Gaskraftwerk in Hürth die Investitionskosten für Errichtung und Anschluss in Höhe von 350 Mio. Euro bereits getätigt wurden.
Nicht diese Investitionskosten aus der Vergangenheit entscheiden darüber, ob eine Analge wirtschaftlich betrieben werden kann, sondern die gegenwärtigen Stromgestehungskosten.
Dass daneben auch die Investitionskosten aus der Vergangenheit abgedeckt werden sollten, versteht sich schon.
Ob die Investitionskosten aus der Vergangenheit abgedeckt werden oder nicht, ist jedoch allein das wirtschaftliche Risiko desjenigen,
der die Anlage errichtet hat, beim GuD- Kraftwerk in Hürth also das wirtschaftliche Risiko der Statkraft.
Dieses private wirtschaftliche Risiko aus der in der Vergangenheit getätigten Investition des Anlagenbetreibers muss uns grundsätzlich nicht interessieren.
Die angeschlossene Investition und deren Kosten liegen in der Vergangenheit und beeinflussen deshalb nur wenig die Entscheidung in Gegenwart und Zukunft, bei welchem Börsenpreis welche Stromerzeugungsanlage gegenwärtig wirtschaftlich betreieben werden kann.
Diese immer wieder neu zu treffenden Entscheidung richtet sich nach den jeweiligen Stromgestehungskosten im Verhältnis zum jeweiligen Börsenpreis.
--- Ende Zitat ---
Das was Sie beschreiben ist zum Teil durch das EEG gestaltet. Es gibt keinen Wettbewerb, schon gar keinen fairen Wettbewerb, dem sich GuD-Kraftwerke stellen könnten. Das EE-PV-Risiko tragen weitgehend die Verbraucher, deutlich sichtbar durch die im europäischen oder weltweiten Vergleich weiter steigenden deutschen Spitzenstrompreise für die Endverbraucher.
Wirtschaftlichkeit ist gegeben, wenn das Verhältnis, also das Ergebnis aus der Division von Ertrag und Aufwand gleich oder größer 1 ist. Aufwand ist dabei der in Geld gemessene Wert des gesamten Verbrauchs. Der Investitionsaufwand gehört selbstverständlich dazu! Die Wirtschaftlichkeit zeigt so das Ökonomische Prinzip, auch Wirtschaftlichkeitsprinzip genannt, auf. Wirtschaftlich ist die Stromerzeugung aus PV-Anlagen in Deutschland nicht!
Ich erlaube mir mal die Interpretation Ihrer Auffassung. Sie blenden die gemachten Fehler locker aus, quasi mit dem Argument, das Geld ist ja schon mehr oder weniger unnütz verbrannt. Das spielt jetzt keine Rolle mehr. So argumentiert auch User @superhaase, nichts mehr zu machen und weiter mit der schrägen Musik mit den alten unbrauchbaren Instrumenten ....
Ich bin für eine umfassende Korrektur im Interesse der deutschen Verbraucher und der globalen Energiewende. Das "einfach weiter so" führt sowohl weg von der Energiewende als auch vom Erreichen der im § 1 EnWG gesetzten Ziele einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung ....
Die Ziele sind dabei mindestens gleichwertig zu verfolgen, wenn man nicht gar die Reihenfolge der Aufzählung dabei beachten muss. Ziel ist nicht die Förderung der PV-Branche, Regionalförderung, Profitsicherung für Einspeiser oder die sogenannte egoistische Netzparität, damit sich der Eigenverbrauch rechnet und man die verursachten Lasten und den weiteren Aufwand anderen überlassen kann. Aber genau das wurde und wird mit der Brechstange der Extremförderung völlig einseitig verfolgt. Ja, sofern das die Politik, insbesondere die Regierung, das nicht grundlegend ändert, treibt sie die Preise auf weitere Rekordwerte.
RR-E-ft:
Wenn Anlagen schon errichtet und am Netz befindlich sind, so richtet sich die Frage, ob sie wirtschaftlich betrieben werden können, nur noch nach den Stromgestehungskosten als den Kosten, die beim bzw. durch den Betrieb entstehen. Darauf gründet die merit order - Preisbildung der Börsenstrompreise. Ob Anlagen neu errichtet werden, richtet sich nach den Erwartungen des Investors. Diese Erwartungen können sich als zutreffend erweisen oder enttäuscht werden so wie beim neuen GuD- Kraftwerk der Statkraft in Hürth. Wenn neue EEG- Anlagen nur noch den jeweiliegn Börsenpreis als Vergütung erhalten, kann es auch dazu kommen, dass bestimmte Anlagen nicht neu errichtet werden, weil man bei einem bestimmten erwarteten Börsenpreisniveau die Amortisation ihrer Investitionskosten nicht mehr erwartet; ebenso wie bei der konventionellen Stromerzeugung. Der erzielbare Börsenpreis setzt dann für alle das Signal, ob in bestimmte Anlagen neu investiert wird oder nicht.
PLUS:
--- Zitat von: RR-E-ft am 15. Juni 2013, 15:58:33 ---Wenn Anlagen schon errichtet und am Netz befindlich sind, so richtet sich die Frage, ob sie wirtschaftlich betrieben werden können, nur noch nach den Stromgestehungskosten als den Kosten, die beim bzw. durch den Betrieb entstehen. ...
--- Ende Zitat ---
Nur mal so als Gedankenspiel (!):
[*]Morgen entscheidet das Verfassungsgericht, dass das EEG rechtswidrig ist.
[*]Die vorrangige Einspeisung und die EEG-Verfügung für die bereits errichteten und am Netz befindlichen PV-Anlagen fallen ab übermorgen weg.[/list]Zeigt sich dann die Wirtschaftlichkeit dieser bestehenden Anlagen für die Betreiber?
Welche Folgen hätte das für die Stromversorgung?
Welche Folgen hätte das für die Strompreisbildung an der Börse?
Welche Folgen hätte das auf die Strompreise für die endverbrauchenden Haushaltskunden?
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