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Regierung treibt die Stromkosten auf Rekordwert

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PLUS:

--- Zitat von: RR-E-ft am 14. Juni 2013, 17:40:27 ---@PLUS

Was wollen Sie?!!!

Etwa einen so hohen Börsenstrompreis, der wieder ausreicht, um nindestens die hohen Brennstoffkosten eines Gaskraftwerks bei derzeitigen Gaspreisen abzudecken?
Dafür müsste sich der Börsenstrompreis dramatisch verteuern und mit ihm würden sich die Strombeschaffungskosten für industrielle Großkunden und alle  Stromvertriebe auch für Atom- und Kohlestrom ebenso dramstisch verteuern.

Ihr Stromversorger würde wohl alsbald an Sie herantreten, um einen entsprechenden dramatischen Anstieg der Beschaffungskosten über eine Erhöhung des Strompreises an Sie weiterzuwälzen. Oder denken Sie etwa, Ihr Stromlieferant wollte auf einem so dramatischen Kostenanstieg sitzen bleiben?

Die Gaskraftwerke bekommen zur Stützung allenfalls neu einzuführende Kapazitätsprämien, allein dafür, dass sie betriebsbereit vorgehalten werden.
--- Ende Zitat ---
Warum stellen Sie diese Frage nicht zum PV-Strom? Interessieren da die Kosten? Für den PV-Storm besteht wegen der Garantievergütung des EEG aus Sicht des Erzeugers und aus Sicht des normalen Stromverbrauchers kein Marktpreis; die Erzeugung ist in Bezug auf das Gesamtsystem unwirtschaftlich. Nicht jedoch für den jeweiligen Einspeiser. Der teuer vergütete PV-Storm muss aber "vermarktet" werden. Im Extremfall wird er zum gegebenen "Marktpreis" verschenkt. Die Differenz zahlt wie bekannt, der Verbraucher. Der Gaskraftwerkbetreiber kann seinen erzeugten Strom selbstverständlich nicht verschenken. Wird denn der PV-Strom im Vergleich mit dem GuD-Kraftwerk kostengünstiger erzeugt?

Warum erhalten Gaskraftwerke Kapazitätsprämien? Braucht man sie also doch. Warum? 

Wenn man also Kohlekraftwerke nicht steuern kann, warum können wir das dann mit AKWs, die wir ja nach und nach vom Netz nehmen, Börsenstrompreis hin oder her?

superhaase:

--- Zitat von: PLUS am 14. Juni 2013, 17:54:33 ---Warum stellen Sie diese Frage nicht zum PV-Strom? Interessieren da die Kosten? Für den PV-Storm besteht wegen der Garantievergütung des EEG aus Sicht des Erzeugers und aus Sicht des normalen Stromverbrauchers kein Marktpreis; die Erzeugung ist in Bezug auf das Gesamtsystem unwirtschaftlich. Nicht jedoch für den jeweiligen Einspeiser. Der teuer vergütete PV-Storm muss aber "vermarktet" werden. Im Extremfall wird er zum gegebenen "Marktpreis" verschenkt. Die Differenz zahlt wie bekannt, der Verbraucher. Der Gaskraftwerkbetreiber kann seinen erzeugten Strom selbstverständlich nicht verschenken. Wird denn der PV-Strom im Vergleich mit dem GuD-Kraftwerk kostengünstiger erzeugt?
--- Ende Zitat ---
Wollen Sie nicht endlich mal zur Kenntnis nehmen, dass die anfangs hohen EEG-Vergütungen eine Anschubfinanzierung sind und PV-Strom jetzt schon billiger und konnkurrenzfähig geworden ist und in Zukunft noch billiger sein wird?

Bitte antworten Sie auf diese Frage explizit!

PLUS:

--- Zitat von: superhaase am 14. Juni 2013, 18:04:34 ---Wollen Sie nicht endlich mal zur Kenntnis nehmen, dass die anfangs hohen EEG-Vergütungen eine Anschubfinanzierung sind und PV-Strom jetzt schon billiger und konnkurrenzfähig geworden ist und in Zukunft noch billiger sein wird?
Bitte antworten Sie auf diese Frage explizit!
--- Ende Zitat ---
Ganz explizit ;)

Es handelt sich schon lange nicht mehr um eine Anschubfinanzierung. Eine Anschub ist kurz und kostet keine dreistelligen Milliardenbeträge.

Die Erzeugung von PV-Strom ist nicht billig und schon gar nicht konkurrenzfähig. Welche Erzeugung ist denn teuerer?

Beschäftigen Sie sich lieber mit den ersten beiden Hauptsätzen der Thermodynamik. ;) Von der unsteten und nicht bedarfsgerechten Erzeugung von PV- und Windstrom haben Sie offensichtlich noch nie etwas gehört. Speichermöglichkeiten braucht die Energiewende keine?!

superhaase:

--- Zitat von: PLUS am 14. Juni 2013, 18:18:23 ---Es handelt sich schon lange nicht mehr um eine Anschubfinanzierung.
--- Ende Zitat ---
Schön, dass Sie nun anerkennen, dass es eine Anschubfinanzierung war.
Da sind wir ja schon mal einen Schritt weiter.
Sie haben also nun keinen Grund mehr, über die anfängliche Höhe der PV-Einspeisevergütung zu meckern.

Ferner liegen Sie nicht ganz weit daneben, wenn Sie sagen, dass es schon lange keine Anschubfinanzierung mehr ist. Streichen Sie "schon lange" und ersetzen Sie es durch "schon bald", dann liegen Sie genau richtig. Dies entspricht nämlich der aktuell geltenden Gesetzeslage, nach der die PV-Förderung bald beendet wird.
Sie haben also mit dieser Erkenntnis auch keinen Grund mehr, die förderungslose Zukunft der PV hier nochmal in Abrede zu stellen.


--- Zitat ---Eine Anschub ist kurz und kostet keine dreistelligen Milliardenbeträge.
--- Ende Zitat ---
Richtig.
Der Anschub war außerordentlich kurz, viel kürzer als ursprünglich geplant, denn er begint schon jetzt (nach unerwartet frühem Erreichen der Netzparität) auszulaufen, weil ein zunehmender Anteil des erzeugten PV-Stroms gar nicht mehr gefördert wird.
Also ist das insoweit auch nach Ihrer Definition von "Anschub" in Ordnung.

Dass der Anschub einen dreistelligen Milliardenbetrag kosten wird, ist wie allgemein bekannt eine Folge der Überförderung der PV, die ja inzwischen beseitigt ist. Dies war kein grundsätzliches Problem, sondern eine Fehlentwicklung, die sehenden Auges von den Politikern nicht rechtzheitig sondern erst spät beseitigt worden ist.
Aber auch ein teuerer Anschub ist ein Anschub. Natürlich wäre in billigerer Anschub besser gewesen.

Trotzdem haben Sie nun endlich einmal explizit den Charakter der EEG-Förderung als Anschubfianzierung anerkannt.


--- Zitat ---Die Erzeugung von PV-Strom ist nicht billig und schon gar nicht konkurrenzfähig. Welche Erzeugung ist denn teuerer?
--- Ende Zitat ---
Na z.B. ist inzwischen der von Ihnen oben überraschenderweise gelobte Biogasstrom teurer. Ebenso Offshore-Windkraftstrom.
Und die PV-Einspeisetarife für Neuanlagen fallen jeden Monat weiter um derzeit 2,5%! Da dauert es nicht mehr lange, und der eingespeiste PV-Strom wird billiger sein als Windstrom.
Spätestens dann, wenn der gesetzlich fixierte Förderungsdeckel von 52 GWp für die PV erreicht sein wird, wird eingespeister PV-Strom aus Neuanlagen zu jedem Börsenpreis eingespeist werden, egal wie niedrig der dann gerade ist. Somit wird PV-Strom dann jeweils der billigste Strom sein. Das liegt glasklar auf der Hand. Und es wird in wenigen Jahren so weit sein.


--- Zitat ---Beschäftigen Sie sich lieber mit den ersten beiden Hauptsätzen der Thermodynamik. ;) Von der unsteten und nicht bedarfsgerechten Erzeugung von PV- und Windstrom haben Sie offensichtlich noch nie etwas gehört.
--- Ende Zitat ---
Was die unstete Erzeugung von PV- und Windstrom mit den ersten beiden Hauptsätzen der Thermodynamik zu haben soll, ist nicht ersichtlich.  :-*


--- Zitat ---Speichermöglichkeiten braucht die Energiewende keine?!
--- Ende Zitat ---
Wer behauptet das?
Ich hab das noch nie behauptet.
Im Gegenteil habe ich immer darauf hingewiesen, dass es bereits heute in Europa ausreichende Speicherkapazitäten gibt, die nur noch angebunden werden müssten (skandinavische Speicherseen).

Jedenfalls können wir doch mal festhalten, dass Sie den Charakter der EEG-Förderung als Anschubfianzierung zumindest bei der PV anerkennen.
Insofern müssen Sie solche Frage wie oben an RR-E-ft, "Wird denn der PV-Strom im Vergleich mit dem GuD-Kraftwerk kostengünstiger erzeugt?" in Zukunft bleiben lassen, weil solche Fragen eben die aktuell aufgrund der Abschubfinanzierung noch erhöhten Kosten des PV-Stroms und den erwiesenermaßen zukünftig niedrigsten Preis des PV-Stroms (der ja das Ziel der ganzen Förderung ist) ignorieren.

Können Sie soweit folgen?

RR-E-ft:

--- Zitat von: PLUS am 14. Juni 2013, 17:54:33 ---Warum stellen Sie diese Frage nicht zum PV-Strom? Interessieren da die Kosten? Für den PV-Storm besteht wegen der Garantievergütung des EEG aus Sicht des Erzeugers und aus Sicht des normalen Stromverbrauchers kein Marktpreis; die Erzeugung ist in Bezug auf das Gesamtsystem unwirtschaftlich. Nicht jedoch für den jeweiligen Einspeiser. Der teuer vergütete PV-Storm muss aber "vermarktet" werden. Im Extremfall wird er zum gegebenen "Marktpreis" verschenkt. Die Differenz zahlt wie bekannt, der Verbraucher. Der Gaskraftwerkbetreiber kann seinen erzeugten Strom selbstverständlich nicht verschenken. Wird denn der PV-Strom im Vergleich mit dem GuD-Kraftwerk kostengünstiger erzeugt?

Warum erhalten Gaskraftwerke Kapazitätsprämien? Braucht man sie also doch. Warum? 

Wenn man also Kohlekraftwerke nicht steuern kann, warum können wir das dann mit AKWs, die wir ja nach und nach vom Netz nehmen, Börsenstrompreis hin oder her?

--- Ende Zitat ---

Die Fragestellung erweckt den Anschein, dass es an einem grundsätzlichen Verständnis zum  Thema Stromerzeugungskosten und Marktpreis fehlt.

Ich habe ja oben ausgeführt, dass es wohl besser sein könnte, für neu installierte EEG- Anlagen, die wegen eines fortbestehenden Einspeisevorrangs mit Abnahmeverpflichtung kein Vermarktungsrisiko tragen, nur noch den aktuellen Börsenpreis zu zahlen und sonst nichts.

Verbrennungskraftwerke müssen mit dem erlösten Strompreis mindestens die bei der Stromerzeugung anfallenden Brennstoffkosten abdecken.
Deshalb lassen sich Gaskraftwerke bei derzeit niedrigen Börsenpreisen und hohen Gaspreisen nicht mehr wirtschaftlich betreiben.
Andere Verbrennungskraftwerke lassen sich bei den derzeitigen Börsenstrompreisen noch wirtschaftlich betreiben, weil ihre Brennstoffkosten damit noch abgedeckt werden können.
Bei Kohlekraftweken hatte man darauf gehofft, durch die Verschmutzungsrechte die Stromerzeugung zu verteuern.
Sie müssen also mit den Börsenpreisen neben den Brennstoffkosten auch die Kosten der Verschmutzungsrechte abdecken.
Da die Verschmutzungsrechte derzeit fast nichts kosten, gelingt das den Kohlektraftwerken derzeit recht gut.
Gelingt es jedoch, die Verschmutzungsrechte doch noch zu verteuern, werden bei den niedrigen Börsenpreisen zunehmend auch die Kohlekraftwerke aus dem Markt gedrängt.

Bei den Brennstoffkosten zzgl. Kosten der Veschmutzungsrechten spricht man von den Stromgestehungskosten, die für einen wirtschaftlichen Betrieb mindestens abgedeckt werden müssen.
Lassen sich mit den Börsenpreisen die Stromgestehungskosten nicht abdecken, lässt sich ein Kraftwerk nicht mehr wirtschaftlich betreiben.

Die Stromgestehungskosten einer PV- Anlage zu bestimmen, fällt schwer.
Wenn einmal in die Anlage investiert und diese errichtet und ans Netz angeschlossen wurde, fallen durch den Betrieb selbst wohl keine nennenswerten Kosten mehr an,
die mit der Vergütung abgedeckt werden müssen, um die Stromerzeugung wirtschaftlich zu betreiben.

Durch die Erlöse aus den insgesamt von der Anlage erzeugten und vermarkteten Strommengen müssen jedoch mindestens die Investitions- und Finanzierungskosten  amortisiert werden.
In so eine Anlage investiert also nur, wer sich über die gesamte Lebensdauer mindestens Vollamortisation und eine kleine Rendite oben drauf verspricht.
Bei der PV- Anlage stellt sich also nur einmal die Frage, ob man eine solche Anlage errichtet und ans Netz anschließen lässt, in diese investiert.
Danach stellen sich keine weiteren Fragen mehr. Was erzeugt wird, wird eingespeist.

Bei einem konventionellen Kraftwerk stellt sich - wie bei einer PV- Anlage - zunächst die Frage, ob man die Anlage errichtet und ans Netz anschließen lässt und diese Investition tätigt.
Dabei bleibt es aber - anders als bei der PV- Anlage - nicht. Beim konventionellen Kraftwerk stellt sich jeden Tag (möglicherweise stündlich oder viertelstündlich) die Frage neu, ob man die errichtete Anlage auch betreibt, sie produzieren lässt.
Das richtet sich jeweils danach, ob der jeweils am Markt erzielbare Strompreis (Börsenpreis) ausreicht, um die o. g. Stromgestehungskosten abzudecken,
weil das Kraftwerk nur dann wirtschaftlich betrieben werden kann, siehe STATKRAFT in Hürth.

Alle konventionellen Kraftwerke lassen sich als Reservekraftwerke einsetzen.
Aus der Kaltreserve können sie unterschiedlich schnell in einen betriebsbereiten Zustand versetzt werden.
Das kann von wenigen Stunden bei Gaskraftwerken bis zu mehreren Tagen bei Kernkraftwerken reichen.

Da auch in der Kaltreserve abzudeckende Kosten entstehen, soll für die als Reserve benötigten Kraftwerke allein für das Vorhalten der benötigten Erzeugungskapazitäten
eine Kapazitätsprämie gezahlt werden.

Zudem können in Betrieb befindliche konventionelle Kraftwerke in vollkommen unterschiedlichem Maße durch veränderte Fahrweise an geänderte Nachfrage angepasst werden.
Atom- und Gaskraftwerke lassen sich relativ leicht und schnell in ihrer Fahrweise anpassen.
Bei Kohlekraftwerken ist das schwieriger zu bewerkstelligen. Ist der Ofen erst mal aus, muss er erst wieder neu beschickt werden.
Kohlektraftwerke sind deshalb im besonderen Maße auf eine möglichst kontinuierliche Fahrweise angewiesen.

Bei Atomkraftwerken ist ja bekannt, dass sie durch eine Reaktorschnellabschaltung im Notfall sofort abgeschaltet und vom Netz getrennt werden können.
Ein Kohlekraftwerk lässt sich womöglich ebenso schnell vom Netz trennen, jedoch das Feuer im Meiler wohl nicht ebenso schnell löschen.
Und dann bedarf es eben auch unterschiedlicher Vorbereitungen, um ein kurzfristig vom Netz genommenes Kraftwerk wieder neu ans Netz zu bringen.
Das geht nicht eben von jetzt auf gleich. 

Bei Gaskraftwerken geht das vergleichsweise zügig.  Und deshalb soll den besonders gut in ihrer Fahrweise anpassungsfähigen Gaskraftwerken eine besondere Bedeutung für den notwendigen Ausgleich der Stromerzeugung bei den erneuerbaren Energien beigemessen werden.

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