Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Stromfraß:
An wen sich das Angebot richtet, steht in den AGB.
Hier mal ein Auszug von einem anderen Stromversorger:
--- Zitat ---Das Angebot gilt für Privatkunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 100.000 kWh. Kunden mit Heizstrom und/oder Strom für Wärmepumpen, Leistungsmessung, Doppeltarif, sowie Prepaid- oder Münzzähler können nicht beliefert werden.
--- Ende Zitat ---
Wenn ich als gegen einen dieser Punkte verstoße, kann ich eben keinen Vertrag abschließen und wenn, dann ...
Im übrigen sollte eigentlich jeder wissen, was er für einen Zähler hat.
AGB sind Bestandteil eines Vertrages und wer dagegen verstößt, muss mit einer Kündigung rechnen.
Kjubie:
Hi, das ist richtig und dann beschwere ich mich auch nicht.
Bin in die Wohnung neu eingezogen und mir wäre nicht bewusst, dass ich einen besonderen StromZähler habe. Da werde ich mich noch bei der Hausverwaltung schlau machen. Nur bin ich mir nicht sicher ob hier wirklich ein berechtigter Einwand von almado vorliegt (bezweifle gerade, dass ich hier in meiner Mietwohnung einen Zähler habe, der so besonders ist, dass almado mich nicht als Kunden will :)).
Vielleicht hat im Forum schon jemand von diesem Kündigungsgrund gehört und kann mir dazu was sagen.
Edit: an anderer Stelle habe ich gelesen, dass almado diese Kündigungen verschickt und den Betroffenen anbietet in einen anderen Tarif zu wechseln. Leider liegt mir meine Kündigung nicht vor. Der Kundenservice sagte mir zu, dass ich diese aber nochmal zur Info erhalte.
Amazone:
Ganz einfach:
1. Den Vermieter fragen, ob es sich bei Ihrem Zähler um einen handelt, der in der Ausschluss-Aufzählung von Almado enthalten ist.
2. Falls ja, schnellstens einen anderen Versorger finden, um aus der Grundversorgung herauszukommen und in den Almado-AGB nachschauen, welche Kündigungsfrist für den Fall einer fehlerhaften Angabe bei Vertragsabschluss vorgesehen ist (ggf. Widerspruch einlegen).
3. Falls nein, umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen und gegen die unberechtigte Kündigung seitens Almado vorgehen. Die Anwaltsgebühren sind als Schadensersatz von Almado ebenfalls zu bezahlen.
khh:
Hallo Kjubie,
wenn in Ihrer Wohnung tatsächlich ein Doppeltarifzähler für HT und NT o.ä. installiert sein sollte, dann haben Sie wohl das gleiche „Problem“ wie die/der User/in blueeye (siehe Unterforum „Ich brauche dringend Hilfe > Versorge kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung“).
Mehrwürdig erscheint, dass Almado (wie die Almado-Tochter ‚Immergrün’) einen solchen Zähler erst über 7 Monate nach Lieferbeginn beanstandet. Ein/e Jurist/in sollte beantworten können, ob insofern die (außerordentliche?) Kündigung erst zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch berechtigt ist.
Vielleicht könnte hilfreich sein, wenn Sie und die/der o.g. User/in sich per PN austauschen?
khh:
--- Zitat von: Stromfraß am 18. Oktober 2013, 17:05:38 ---... AGB sind Bestandteil eines Vertrages ...
--- Ende Zitat ---
... wenn die AGB wirksam in den Vertrags einbezogen wurde usw. (vgl. § 305 BGB).
--- Zitat von: Stromfraß am 18. Oktober 2013, 17:05:38 --- ... und wer dagegen verstößt, muss mit ... rechnen.
--- Ende Zitat ---
... wenn die AGB-Klausel der Inhaltskontrolle standhält und wirksam ist (vgl. § 307 BGB).
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