Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!

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Amazone:
Schon im Foren-Thread „Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung“ wurde angesprochen, dass Almado anscheinend versucht, bei ausgesprochenen Kündigungen ein anderes Wirksamkeitsdatum zu behaupten, um auf diese Weise um die Zahlung der zugesagten Boni herum zu kommen.

Nachdem ich das zunächst für Einzelfälle gehalten habe, höre ich nunmehr von immer mehr Almado-Kunden, dass es ihnen ähnlich ergeht.

Ich habe deshalb bereits diverse Almado-Kunden gebeten, mir ihre Fälle bekannt zu geben, damit sie hier öffentlich gemacht werden können. Auch alle Forenmitglieder, die Almado-Kunden sind, eine Kündigung ausgesprochen haben und danach von Almado einen abweichenden Wirksamkeitstermin für ihre Kündigung bestätigt bekommen haben, möchte ich hier um Veröffentlichung Ihres Falls bitten.

Es kann ja wohl nicht angehen, dass ein Versorger mit derartigen Geschäftspraktiken durchkommt! Lassen Sie uns dem mit vereinten Kräften einen Riegel vorschieben!

Wichtiger Hinweis auch: Wenn Sie vorhaben, Ihren Vertrag zu kündigen, dann tun Sie es möglichst frühzeitig, auch wenn Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch mehrere Monate Zeit hätten. Denn wenn Sie sich bei Almado beschweren, haben diese nach § 111a EnWG vier Wochen Zeit für ihre Antwort, bevor Sie ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie einleiten können. Und auch dieses benötigt dann wieder Zeit. Sodass es sein kann, dass Ihr Vertrag ausläuft, ohne dass Sie ein endgültiges Ergebnis haben und womöglich für einige Zeit gar in der teuren Grundversorgung landen. Also: zeitig handeln!

nelly:
In dem  Foren-Thread „Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung“ hatte ich auch schon mehrmals, zuletzt unter dem 29.03.2013, von meinem Fall berichtet.
Genau so ist es mir ergangen: gekündigt zum 01.04.2013, zunächst eine Bestätigung zum 18.02.2013 und dann nach Widerspruch zum 8.3.2013. Abgerechnet hat almado dann auch zum 8.3.2013, natürlich ohne Bonus  >:( !
Die Grundversorgung vom 9.3.2013 bis zum 31.3.2013 (ab 1.4.13 neuer Versorger) ist mich nicht viel teurer gekommen, als wenn ich noch bis 31.3.2013 von almado versorgt worden wäre, da der zugesagte Bonus ja begrenzt war auf die kWh, die bei Vertragsabschluss angegeben wurden und ich mehr verbraucht habe.
Aus der Schlussrechnung ergibt sich ein Guthaben von 54,63 € und der Bonus würde 360,75 € betragen, immerhin 415,38 €, dafür muss ich lange arbeiten und diese "Firma" soll mit ihrer Masche durchkommen ? N e i n  !! auf keinen Fall.

Ich schiebe auch mit an dem Riegel...... ;D

Gleiche Fälle sind mir persönlich noch von 3 weiteren Personen bekannt.
Ich habe zu diesem Thema auch noch einen interessanten Beitrag unter folgendem Link : http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2013/kw21/0521/00_stromdiscounter.jsp

Amazone:
Es gibt Neues!

Ich habe erste konkrete Fälle vorliegen, aus denen ersichtlich wird, wie Almado jeweils vorgeht:

1. Almado schickt nach erfolgter Kündigung eines Bonus-Vertrages per E-Mail eine Kündigungsbestätigung mit Angabe eines Vertragsende-Datum, das zu einer unterjährigen (also nicht volle 12 Monate dauernden) Vertragszeit führt. Da der zugesagte Bonus nach den Almado-AGB aber nur fällig wird, wenn der Verbraucher volle 12 Monate beliefert wurde, führt das im Ergebnis dazu, das in der Endabrechnung kein Bonus mehr gewährt wird.

Dreist und perfide! Hier heißt es aufpassen und das bestätigte Datum des Vertragsendes genau auf Richtigkeit zu prüfen! Ist es falsch, sofort widersprechen! Hier ein Muster, dass mir von einem Almado-Kunden mit freundlicher Genehmigung zur Verwendung überlassen wurde:


--- Zitat ---Sehr geehrte Damen und Herren,
 
bezüglich des von Ihnen bestätigten Ablaufdatums meines Vertrages Nr. ....... muss ein Irrtum vorliegen. Denn mein Vertrag endet aus folgenden Gründen nicht mit dem ...., sondern mit Ablauf des ....
 
Gemäß Ziff. ..... Abs. .... Ihrer AGB beginnt der Vertrag mit Aufnahme der Belieferung, im vorliegenden Fall also am xx.xx.xxxx.
Gemäß Ziff. ..... Abs. .... Ihrer AGB hat mein Vertrag "........" eine Laufzeit von einem Jahr, bei mir also bis zum Ablauf des xx.xx.xxxx.
Gemäß Ziff. ..... Abs. .... Ihrer AGB verlängert sich der Vertrag im Tarif "......" um ein weiteres Jahr, sofern er nicht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Ich habe meinen Vertrag zum Ende der Vertragslaufszeit (xx.xx.xxxx, siehe vor) gekündigt, sodass keine weitere Verlängerung stattfindet.
Gemäß Ziff. ..... Abs. .... Ihrer AGB ist bei der Kündigung im Tarif "........" eine Frist von ... Wochen und die Schriftformerfordernis einzuhalten. Meine Ihnen per Einschreiben zugesandte Kündigung dürfte Ihnen aufgrund des Datums Ihrer Bestätigung spätestens gestern zugegangen sein. Damit sind sämtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt.
 
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie sich vor diesem Hintergrund ein Vertragsende wie von Ihnen behauptet zum xx.xx.xxxx ergeben könnte. Ich bitte deshalb meiner Beschwerde abzuhelfen und das Datum des Vertragsendes auf den Ablauf des xx.xx.xxxx zu korrigieren. Insoweit Sie dem nicht entsprechen wollen, bitte ich um konkrete und nachvollziehbare Erläuterung, aus welchen Rechtsgründen sich das nach Ihrer Auffassung abweichende Vertragsende ergeben soll.
 
Mit freundlichen Grüßen


--- Ende Zitat ---

2. Darauf erfolgte in allen mir bekannt gewordenen Fällen noch am gleichen Tag jeweils eine Standardantwort von Almado:

[EMail entfernt]

Bestätigt wird erneut das falsche unterjährige Enddatum! Und statt der erbetenen und nach § 111a EnWG auch geschuldeten konkreten Begründung dafür, warum der Beschwerde nicht abgeholfen wird, werden lediglich pauschal "vereinbarte Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen" genannt!

Auch hier gilt es, nochmals sofort zu widersprechen! Dazu ein weiteres Muster, das ich soeben gemailt bekommen habe:


--- Zitat ---Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wie Sie aus der nochmals unten eingefügten Vorkorrespondenz ersehen können, habe ich im Rahmen meiner Beschwerde über das von Ihnen falsch bestätigte Ende der Vertragslaufzeit klar dargelegt, aus welchen Gründen der mit Ihnen geschlossene Vertrag nicht mit dem xx.xx.xxxx, sondern erst mit Ablauf des xx.xx.xxxx enden kann.
 
Ihrer Antwort-Mail darauf entnehme ich, dass Sie zum einen nicht gedenken, meiner Beschwerde abzuhelfen, sondern auf Ihrer Behauptung beharren, dass mein Vertrag am xx.xx.xxxx ende, und zum anderen auch nicht gewillt sind, über die pauschale Angabe "Aufgrund der vereinbarten Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ..." hinaus näher zu erläutern, worauf Sie Ihre Behauptung gründen.
 
Ich werde mich deshalb nun mit einer entsprechenden Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie wenden, damit diese schlichtend und zu Ihrer Kostenlast einschreitet. Dort werde ich inbesondere auch darauf hinweisen, dass Sie mich unter bewusstem Verstoß gegen § 111a EnWG nicht auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hingewiesen haben. Von einer Anrufung der Schlichtungsstelle und erforderlichenfalls auch weiteren rechtlichen Schritten absehen werde ich nur, wenn ich von Ihnen innerhalb einer letzten Frist bis zum xx.xx.xxxx hier eingehend eine korrigierte Kündigungsbestätigung erhalte, die als Zeitpunkt des Vertragsendes den Ablauf des xx.xx.xxxx ausweist.
 
Mit freundlichen Grüßen
--- Ende Zitat ---

3. Interessant ist, dass Almado auf diese Antwort-Mail (im Gegensatz zur ersten Mail) in keinem Fall  mehr eine Eingangsbestätigung verschickt hat!

Insofern würde es mich nicht wundern, wenn es im Schlichtungsverfahren (das nach Fristablauf sofort angestrengt werden sollte!) seitens Almado dann heißt: "Tut uns leid. Aber diese Mail haben wir gar nicht mehr bekommen." Eine derartige Ausrede dürfte Almado aber umso schwerer fallen, je mehr Kunden sich an die Schlichtungsstelle wenden und den Versand der entsprechenden Mail darlegen.

Ich werde weiter berichten!

bolli:
Möglicherweise lohnt sich auch, im letzteren Fall eine "offizielle Zustellung" per Einschreiben/Rückschein. Dann hat man zwar 5,- EUR investiert, aber ein Bestreiten des Zugangs ist in jedem Fall nicht mehr möglich, egal wieviele Kunden was machen oder wie es eine andere Stelle sieht. Geiz ist da ein schlechter Ratgeber.

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--- Zitat von: bolli am 27. Mai 2013, 07:40:22 ---Möglicherweise lohnt sich auch, im letzteren Fall eine "offizielle Zustellung" per Einschreiben/Rückschein. Dann hat man zwar 5,- EUR investiert, aber ein Bestreiten des Zugangs ist in jedem Fall nicht mehr möglich, egal wieviele Kunden was machen oder wie es eine andere Stelle sieht. Geiz ist da ein schlechter Ratgeber.

--- Ende Zitat ---

Eine Zustellung per Einschreiben/Rückschein beweist nur, dass der Empfänger einen Umschlag erhalten hat, nicht jedoch den behaupteten Inhalt. Was wollen Sie dagegen ausrichten, wenn der Empfänger behauptet, der Umschlag sei leer gewesen oder habe lediglich ein sonst nicht weiter beschriebenes Blatt mit den Adressdaten des Empfängers enthalten?

Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann dies allein auf dem Weg einer Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Denn dieser überzeugt sich vorher von dem Inhalt des Schreibens. Und nur dies ist ein gerichtsfester Beweis.

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