Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
khh:
@ Amazone
Toll, wirklich ein sehr konstruktiver Beitrag ! ::)
Amazone:
@ khh
Ich hatte Ihnen trotz Ihrer vorangegangenen Beleidigungen nochmals sachlich detailliert auseinandergelegt, weshalb der von Ihnen ins Feld geführte „Verstoß gegen das Transparenzgebot“ nicht vorliegen kann.
Statt nun ebenso auf der Sachebene darzulegen, weshalb dies nach Ihrer Auffassung nicht zutrifft und aus welchen Rechtsgründen sich für Sie ableitet, dass nicht nur die Transparenz der einzelnen Klauseln zu berücksichtigen ist, sondern dass der Verbraucher auch einen Rechtsanspruch darauf haben soll, von Almado über die sich aus dem Zusammenwirken der einzelnen AGB-Klauseln ergebenden Rechtsfolgen belehrt zu werden, wechseln Sie sofort wieder auf eine persönlich angreifende Ebene und gehen mich erneut vehement an, ich hätte wohl Ihre „Begründung … nicht richtig gelesen“ etc.
Nennen Sie DAS konstruktiv?
Entweder Sie befleißigen sich zukünftig eines deutlich erwachseneren Verhaltens und bleiben auf der Sachebene oder ich breche jedwede Kommunikation mit Ihnen ab. Denn ich habe keine Lust, meine kostbare Zeit auf Leute zu verschwenden, denen es schlicht an Kinderstube fehlt.
Didakt:
--- Zitat ---…oder ich breche jedwede Kommunikation mit Ihnen ab.
--- Ende Zitat ---
Ja, das wäre in der Tat ein konstruktiver Akt. Dieses in persönliche Verunglimpfungen abgedriftete Kaschperltheater hat inzwischen weder einen nützlichen noch einen erheiternden Effekt. Die Diskussion hat immerhin doch letztendlich für den verständigen Leser/Verbraucher noch zu einem brauchbaren Resultat geführt: Lasst die Finger von Almado!
khh:
--- Zitat von: Amazone am 24. Juni 2013, 23:19:18 ---@ khh
Ich hatte Ihnen nochmals sachlich detailliert auseinandergelegt, weshalb der von Ihnen ins Feld geführte „Verstoß gegen das Transparenzgebot“ nicht vorliegen kann.
--- Ende Zitat ---
@ Amazone,
meinen Sie etwa Ihre 6 mit einem schlichten „Nein!“ selbst beantworteten Fragen?
--- Zitat --- 1. Ist die Klausel „Der Vertrag beginnt mit der Annahmeerklärung von Energy“ intransparent? Nein!
2. Ist intransparent, dass das Belieferungsjahr mit der Belieferung beginnt? Nein!
3. Ist insofern intransparent, dass die Annahmeerklärung des Vertrages VOR Aufnahme der Belieferung erfolgt und das Vertragsjahr damit eher zu laufen beginnt und endet als das Belieferungsjahr? Nein!
4. Ist weiter intransparent, dass eine Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres dazu führt, dass noch kein vollständiges Belieferungsjahr abgelaufen ist? Nein!
5. Ist etwa intransparent, dass ein Bonus nur nach Ablauf eines vollständigen Belieferungsjahres gezahlt wird? Nein!
6. Ist vor diesem Hintergrund intransparent, dass KEIN Bonusanspruch besteht, wenn der Vertrag zum Ende des ersten Vertragsjahres und damit VOR Ablauf des ersten Belieferungsjahres gekündigt wird? Nein!
--- Ende Zitat ---
Wenn ja, dann ist für mich ein „detailliert auseinandergelegt“ nicht ersichtlich, insbesondere auch keine „Rechtsgründe“, die Sie von mir ja immer einfordern. Trotzdem stimme ich insofern zu, dass die von Ihnen in der 1. Frage angesprochene Klausel (die zumindest in der AGB-Version 2012 - ? etwas anders lautet, nämlich „Der Stromliefervertrag kommt durch Annahmeerklärung von ENERGY zustande.“) isoliert betrachtet transparent ist.
Alle anderen Fragen stellen sich m.E. so nicht, da (wenn ich nichts überlesen habe) nirgendwo in der AGB von einem „Vertragsjahr“ die Rede ist und „Belieferungsjahr“ nur einmal in Ziffer 9 angesprochen wird. Hinzu kommt, dass die Klausel Ziffer 2.1 (Vertragszustandekommen) auf Seite 1 und die Klausel Ziff. 9.1 (Bonusregelung) erst auf Seite 4 der 6-seitigen AGB steht. Würde beides in der AGB so stehen, dann könnte der „Normalverbraucher“ ja vielleicht stutzig werden und sich fragen, ob es womöglich nicht identische Vertrags- und Lieferjahre gibt.
Dass die Klauseln „im Zusammenwirken“ eher intransparent sind, bestätigt sich doch wohl auch damit, dass bspw. die Userin @nelly oder der ‚erfahrene Versorgerwechsler' @KKRUBIN und vermutlich auch Sie selbst (siehe Ihr Beitrag #48 am 23.01. im anderen Thread ;)) nicht erkannt hatten, dass Belieferungsbeginn = nicht Vertragsbeginn sein soll.
--- Zitat von: Amazone am 24. Juni 2013, 23:19:18 ---Statt nun ebenso auf der Sachebene darzulegen, weshalb dies nach Ihrer Auffassung nicht zutrifft und aus welchen Rechtsgründen sich für Sie ableitet, ...
--- Ende Zitat ---
Versteh ich jetzt nicht, was Sie kritisieren. Meine Auffassung bzw. Einschätzung, aus welchen Rechtsgründen abgeleitet, hab ich doch sogar wiederholt!
Und ob wer wen beleidigt, wer sich eines „deutlich erwachseneren Verhaltens“ befleißigen sollte oder wem „es schlicht an Kinderstube fehlt“, lass ich so im Raum stehen.
Einfach mal abwarten, ob von einem der hier schreibenden Juristen eine Antwort kommt auf die Fragen, welche im unter Grundsatzfragen eröffneten Thread gestellt sind. :)
KKRUBIN:
Auf mein Vorgehen, im Beitrag vom 22.Juni 2013 geschildert, kam heute von Almado AG folgende Antwort - Mail:
[EMail entfernt]
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