Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
khh:
--- Zitat von: Amazone am 22. Juni 2013, 22:41:18 ---Der verständige Leser wird schon erkennen, was für ihn richtig ist.
--- Ende Zitat ---
So ist es ! :)
--- Zitat von: Amazone am 22. Juni 2013, 16:44:01 ---
--- Zitat von: khh am 22. Juni 2013, 15:09:50 ---Nachtrag zur Erinnerung:
Die AGB-Preisanpassungsklausel Ziff. 8.8 ist gemäß EuGH-Urteil vom 21.03.2013 NICHT i.O. und somit unwirksam !
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie schon derlei Behauptungen in den Raum stellen, dann wäre sicher nicht nur ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie Ihre Meinung auch ordentlich begründen und belegen würden. Insbesondere auch unter dem Aspekt, wie das Urteil, das Erdgas-Sonderkunden betraf, auf Almado-Stromverträge übertragbar sein soll.
--- Ende Zitat ---
@ Amazone
Das sind keine Behauptungen >:( ! Da die Sachverhalte identisch sind, hat das EuGH-Urteil letztlich die gleichen Auswirkungen auf alle Erdgas- und Stromversorger und deren Erdgas- und Strom-Sonderverträge mit einer AGB-Preisanpassungsklausel gemäß Gas-/StromGVV § 5 Abs. 2 (Umsetzung in nationale Rechtsprechung durch BGH voraussichtlich am 10.07.13). *)
Wenn Sie das bisher nicht mitbekommen haben, dann informieren Sie sich bitte selbst z.B. hier im Forum unter „Gerichtsurteile zum ...“ und/oder BdEV-Internetseite / Pressemitteilung vom 21.03.13 / insbesondere vorletzter und letzter Absatz und/oder www.vz-nrw.de und/oder www.derenergieblog.de .
--- Zitat von: Amazone am 22. Juni 2013, 16:44:01 ---Nicht zuletzt wäre ich Ihnen auch dankbar, wenn Sie diesen Thread, in dem es um die Frage der Vertragslaufzeit geht, sauber halten und für Ihre Preisklauselthematik einen weiteren Thread aufmachen würden.
--- Ende Zitat ---
In diesem Thread geht es u.a. um Bonusansprüche und Preiserhöhungen. Wenn Letztere zum Teil nicht bezahlt werden müssen und u.U. weitere Rückforderungsansprüche bestehen, dann ist nicht ersichtlich, warum mein Kurz-Hinweis nicht zum Thema gehören soll.
*) Rae, WP, StB Becker - Büttner - Held (Versorger-Anwälte):
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 21.03.2013 die erwartete Entscheidung getroffen und dem Bundesgerichtshof (BGH) den Weg gewiesen, Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen, die sich an den Regelungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) / Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) orientieren, für unwirksam zu erklären.
Amazone:
@ khh
Nochmals: Bitte behandeln Sie Ihre Preisklauselthematik in einem anderen Thread!
Und unterlassen Sie es, mit irreführenden Behauptungen wie
--- Zitat ---In diesem Thread geht es u.a. um ... Preiserhöhungen.
--- Ende Zitat ---
vom eigentlichen Thema dieses Threads ablenken zu wollen.
khh:
Mein/e liebe/r Amazone,
gehört dieser Thread Ihnen und soll das vielleicht eine ‚Abmahnung’ sein? :D
„Irreführend“ (damit haben Sie’s wohl besonders) ist hier allein IHRE lächerliche und teilweise haarsträubende Beurteilung der aktuellen Almado-AGB
und der ab 01.08.2013 vom Anbieter vorgesehen Änderung! ::)
Schon merkwürdig, in einem Verbraucherforum unsinnigste Versorger-Argumente derart überzubewerten und Betroffene womöglich zu verunsichern. Denken Sie mal drüber nach, was Sie damit eventuell anrichten. :(
Amazone:
Ersetzen Sie ruhig weiter Argumente durch Lautstärke und Beleidigungen. Es ändert nichts daran, dass Sie in der Sache schiefliegen.
khh:
--- Zitat von: Amazone am 23. Juni 2013, 12:46:48 ---... Es ändert nichts daran, dass Sie in der Sache schiefliegen.
--- Ende Zitat ---
Sie müssen es wissen, Ihre wirren Beiträge der letzten Tage zeigen jedem ja überdeutlich,
über welche ‚besondere’ Kompetenz Sie im AGB-Recht verfügen ! :)
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