Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
khh:
--- Zitat von: Amazone am 21. Juni 2013, 10:40:58 ---@ khh
1. Sie haben wirklich ein Talent, alles durcheinander zu werfen! Die AGB, die ...
2. Sie sollten sich wirklich erst einmal schlau machen. Was meinen Sie auch mit ...
3. Auch Ihren Hinweis zu Preisänderungen verstehe ich nicht. Wir reden hier von ...
--- Ende Zitat ---
[Nummerierung durch khh]
@ Amazone
zu 1.) Vielleicht liegt’s daran, dass Ihr gestriger Hinweis zur neuen AGB nicht gerade besonders Informativ war? ;)
zu 2.) Das hab ich durchaus und selbstverständlich werde mich weiterhin bemühen. Und schließlich haben wir ja auch noch SIE. :D
zu 3.) Das sollte der Hinweis sein, dass erfolgte und ggf. angekündigte Preiserhöhungen, die über die ‚Durchreichung’ von Umlagen etc. hinausgingen/gehen, von den Kunden nicht bezahlt werden müssen !!!
OK, lassen wir die ‚Besserwisserei’. Wenn ich das mit den AGB-Versionen jetzt richtig verstanden habe, dann soll ab 1.8.13 die klarstellende Bestimmung der aktuellen Version „Der Vertrag ... beginnt mit Aufnahme der Belieferung“ gestrichen werden. Die neue Version, die es lt. @KKRUBIN bis mindestens 18.3.12 wohl so schon mal gab, dürfte dann Almado wieder dazu nutzen, den Bonus für das 1. Lieferjahr zu verweigern und/oder die Kunden in ein 2. Vertragsjahr zu zwingen.
Als Betroffener würde ich folgendermaßen vorgehen:
1. Um von Almado schnellstmöglich wegzukommen, würde ich zu der jetzt angekündigten ABG-Änderung mein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum 1.8.13 nutzen und mir ab dann einen seriösen Anbieter suchen.
2. Gleichzeitig, spätestens nach Zugang der Schlussrechnung, würde ich den Bonus (mindestens zeitanteilig) geltend machen und mich dazu auf Ziff. 9, Abs. 1, Satz 2 der AGB berufen [die Beendigung des Vertragsverhältnisses vor Ablauf eines Belieferungsjahres erfolgte aus von Almado zu vertretenden Gründen!].
3. Spätestens nach Zugang der Schlussrechnung würde ich mit Bezugnahme auf das bereits angesprochene EuGH-Urteil vom 21.3.13 allen im Abrechnungszeitraum (und ggf. in den beiden Abrechnungsperioden zuvor) gemäß Ziff. 8, Abs. 8 der AGB erfolgten Preiserhöhungen widersprechen und eventuelle Überzahlungen zurückverlangen.
Zur Durchsetzung meiner vorgenannten berechtigten Ansprüche würde ich nötigenfalls die Schlichtungsstelle Energie e.V. bzw. mit vorhandener Rechtsschutzversicherung gleich einen mit dem Energierecht vertrauten Anwalt in Anspruch nehmen.
Hilfreich - auch für künftige Kunden - sollte es sein, wenn man die Verbraucherzentrale zu einer Abmahnung und nötigenfalls Verbandsklage bewegen könnte. Vielleicht wollen Sie sich, @Amazone, wie hier bereits lobenswert gezeigt, auch da engagieren?
@ HK
Ihnen ist zuzustimmen: Die Formulierung "und beginnt mit Aufnahme der Belieferung" ist NICHT irreführend, sondern klarstellend und würde bei Beibehaltung in der neuen AGB ab 1.8. die 'Probleme' bzgl. Bonuszahlung und Kündigungszeitpunkt weiterhin vermeiden.
Amazone:
@ khh
Ich erlaube mir mal, Ihre Neigung zur Polemik zu ignorieren.
--- Zitat ---Wenn ich das mit den AGB-Versionen jetzt richtig verstanden habe, dann soll ab 1.8.13 die klarstellende Bestimmung der aktuellen Version „Der Vertrag ... beginnt mit Aufnahme der Belieferung“ gestrichen werden.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---@ HK
Ihnen ist zuzustimmen: Die Formulierung "und beginnt mit Aufnahme der Belieferung" ist NICHT irreführend, sondern klarstellend ...
--- Ende Zitat ---
Sie fallen wieder in alte Verwirrungen zurück.
Was soll an dieser AGB-Klausel "klarstellend" sein? "Perfider Irreführungsversuch“ wäre wohl der richtige Ausdruck. Denn Almado möchte den juristisch unbedarften Verbraucher damit glauben machen, als begänne der Vertrag erst mit der Aufnahme der Belieferung zu laufen, um sich dann aber im Streitfall darauf zu berufen, dass dies eine Fehlinterpretation des Kunden sei, weil ja zuvor auch klar bestimmt worden sei, dass der Vertrag mit der Auftragsbestätigung zustande komme und rechtlich gesehen damit auch die Vertragslaufzeit beginne. Auf den Punkt gebracht: Almado versucht mit der besagten Klausel die juristische Unerfahrenheit der meisten Verbraucher in miesest denkbarer Weise auszunutzen.
Da eine derartig auf ein "Übers Ohr hauen" der Verbraucher angelegte AGB-Klausel von jedem Gericht "zerlegt" werden dürfte (die Erfahrung dürfte Almado auch schon gemacht haben), hat man sich nun offensichtlich entschlossen, die irreführene Formulierung ab dem 01.08.2013 durch eine klarstellendere zu ersetzen, die nicht mehr suggeriert, dass die Vertragslaufzeit der Belieferungszeit entspreche. Wirkliche Klarstellung erfolgt dadurch jedoch immer noch nicht. Denn nur dem sehr aufmerksamen Verbraucher erschließt sich in der Gesamtbetrachtung sämtlicher Bestimmungen, dass er einen Bonus nur dann erhält, wenn er mindestens zwei Jahre Almados Stromkunde bleibt. Im Grunde ist der Bonus in Kombination mit den AGB damit ein reines Lockvogelangebot, mit dem Verantwortliche bei Almado, denen jede Moral und Ethik abgeht, in perfider Weise versuchen, juristisch unbedarfte Verbraucher über den Tisch zu ziehen.
--- Zitat ---Die neue Version, die es lt. @KKRUBIN bis mindestens 18.3.12 wohl so schon mal gab, dürfte dann Almado wieder dazu nutzen, den Bonus für das 1. Lieferjahr zu verweigern und/oder die Kunden in ein 2. Vertragsjahr zu zwingen.
--- Ende Zitat ---
Richtig! Nämlich Bonus-Verweigerung bei Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres, weil bei dessen Ablauf die Bedingung für die Bonusgewährung, nämlich ein vollständiges Belieferungsjahr, noch nicht erfüllt ist. Beziehungsweise Bonusgewährung nur, wenn man zu einem Zeitpunkt kündigt, der nach dem Ablauf eines vollständigen Belieferungsjahres liegt. Was nach den AGB dann nur zum Ende des 2. Vertragsjahres möglich ist.
--- Zitat ---Als Betroffener würde ich folgendermaßen vorgehen:
1. Um von Almado schnellstmöglich wegzukommen, würde ich zu der jetzt angekündigten ABG-Änderung mein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum 1.8.13 nutzen und mir ab dann einen seriösen Anbieter suchen.
2. Gleichzeitig, spätestens nach Zugang der Schlussrechnung, würde ich den Bonus (mindestens zeitanteilig) geltend machen und mich dazu auf Ziff. 9, Abs. 1, Satz 2 der AGB berufen [die Beendigung des Vertragsverhältnisses vor Ablauf eines Belieferungsjahres erfolgte aus von Almado zu vertretenden Gründen!].
3. Spätestens nach Zugang der Schlussrechnung würde ich mit Bezugnahme auf das bereits angesprochene EuGH-Urteil vom 21.3.13 allen im Abrechnungszeitraum (und ggf. in den beiden Abrechnungsperioden zuvor) gemäß Ziff. 8, Abs. 8 der AGB erfolgten Preiserhöhungen widersprechen und eventuelle Überzahlungen zurückverlangen.
Zur Durchsetzung meiner vorgenannten berechtigten Ansprüche würde ich nötigenfalls die Schlichtungsstelle Energie e.V. bzw. mit vorhandener Rechtsschutzversicherung gleich einen mit dem Energierecht vertrauten Anwalt in Anspruch nehmen.
--- Ende Zitat ---
Frage zunächst einmal: Sind Sie überhaupt Betroffener?
Falls ja, dann würde ich an Ihrer Stelle eher wie folgt vorgehen:
1. Sich nicht von den neuen AGB ins Bockshorn jagen lassen und nicht sonderkündigen. Denn dann verzichtet man quasi freiwillig auf den Bonus. Sondern ganz normal und frühzeitig (so wörtlich) „zum Ablauf des laufenden Vertrags- und Belieferungsjahres, mithin zum Ablauf des …" kündigen.
2. Bei falscher Bestätigung des Kündigungszeitpunkts sofort widersprechen, Korrektur fordern und widrigenfalls Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie ankündigen (siehe bereits eingangs gepostete Muster) und diese auch „durchziehen“.
3. Je nach Stellungnahme der Schlichtungsstelle ggf. Klage auf Feststellung der richtigen Vertragslaufzeit einreichen.
4. Wenn Almado in der Schlussrechnung den Bonus nicht berücksichtigt, dann erneut widersprechen, die Schlichtungsstelle anrufen und auch hier ggf. Klage einreichen.
--- Zitat ---Hilfreich - auch für künftige Kunden - sollte es sein, wenn man die Verbraucherzentrale zu einer Abmahnung und nötigenfalls Verbandsklage bewegen könnte. Vielleicht wollen Sie sich, @Amazone, wie hier bereits lobenswert gezeigt, auch da engagieren?
--- Ende Zitat ---
Ich engagiere mich für alles, was nützlich ist. Aber eins nach dem anderen. Abgesehen davon dürfen Sie mir gern sagen, aufgrund welcher Rechtsgrundlagen ich die Verbraucherzentrale dazu bewegen könnte, eine Abmahnung auszusprechen oder gar eine Verbandsklage anzustrengen.
khh:
@Amazone
Vorab: Obwohl Ihren Beiträgen durchaus Sachkenntnis zu entnehmen ist, gehe ich mal davon aus, dass Sie (so wie ich) nicht Volljurist/in sind oder über anderweitige ‚Spezialkenntnisse’ im (Kauf)Vertrags- bzw. Energierecht verfügen. Insofern ist es in jeder Hinsicht wenig hilfreich, wenn Sie einerseits laienhafte Einschätzungen anderer User wiederholt oberlehrerhaft und mit absoluter Bestimmtheit als „Falsch!“ und „Richtig!“ benoten oder mit Anmerkungen wie „Sie sollten sich wirklich erst einmal schlau machen“ und „Sie fallen wieder in alte Verwirrungen zurück“ garnieren und andererseits z.B. mir „Neigung zur Polemik“ vorhalten. >:(
Und zu Ihrer Frage, ob ich überhaupt "Betroffener" bin: NEIN - bei meinen jährlichen Versorgerwechsel schließe ich die „Billigheimer“ wie Almado & Co., die in den Vergleichsportalen ganz oben stehen und bei deren Geschäftsmodell und Bonität häufig Probleme + Ärger (bspw. bei Abrechnung u. Wechsel) sowie Risiken (z.B. bzgl. Vorkasse u. Bonus wg. Insolvenz) schon vorprogrammiert sind, selbstverständlich von vornherein aus !
Zum Sachverhalt: In Ihrer Bewertung der Almado-AGB, speziell der Ziff. 2.1, bringen Sie bzgl. Formulierung und Anwendung durch Almado-ENERGY augenscheinlich etwas durcheinander. Für Sie daher nochmals (vgl. Antwort # 21):
Die aktuell verwendete Klausel „Der Vertrag kommt ... durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung.“ definiert im 1. Halbsatz rechtlich völlig korrekt das Zustandekommen eines Kaufvertrages (Angebot durch Antrag des Verbrauchers und Annahme durch den Versorger) sowie im 2. Halbsatz klar und eindeutig den Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis beginnt (nämlich mit Aufnahme der Belieferung). Vertragsbeginn und Lieferbeginn sind somit identisch.
Vertragslaufzeit (1 Jahr gemäß Ziff. 4.1) und Bonusvoraussetzung (nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferung gemäß Ziff. 9.1) stimmen ebenfalls überein.
Insofern sind die aktuellen AGB diesbzgl. sowohl aus rechtlicher als auch aus Verbrauchersicht absolut in Ordnung! Mit Ihrer Bewertung
--- Zitat von: Amazone am 22. Juni 2013, 01:01:36 ---Was soll an dieser AGB-Klausel "klarstellend" sein? "Perfider Irreführungsversuch“ wäre wohl der richtige Ausdruck. Denn Almado möchte den juristisch unbedarften Verbraucher damit glauben machen, als begänne der Vertrag erst mit der Aufnahme der Belieferung zu laufen, um sich dann aber im Streitfall darauf zu berufen, dass dies eine Fehlinterpretation des Kunden sei, weil ja zuvor auch klar bestimmt worden sei, dass der Vertrag mit der Auftragsbestätigung zustande komme und rechtlich gesehen damit auch die Vertragslaufzeit beginne. Auf den Punkt gebracht: Almado versucht mit der besagten Klausel die juristische Unerfahrenheit der meisten Verbraucher in miesest denkbarer Weise auszunutzen.
Da eine derartig auf ein "Übers Ohr hauen" der Verbraucher angelegte AGB-Klausel von jedem Gericht "zerlegt" werden dürfte (die Erfahrung dürfte Almado auch schon gemacht haben), hat man sich nun offensichtlich entschlossen, die irreführende Formulierung ab dem 01.08.2013 durch eine klarstellendere zu ersetzen, die nicht mehr suggeriert, dass die Vertragslaufzeit der Belieferungszeit entspreche. Wirkliche Klarstellung erfolgt dadurch jedoch immer noch nicht. Denn nur dem sehr aufmerksamen Verbraucher erschließt sich in der Gesamtbetrachtung sämtlicher Bestimmungen, dass er einen Bonus nur dann erhält, wenn er mindestens zwei Jahre Almados Stromkunde bleibt. Im Grunde ist der Bonus in Kombination mit den AGB damit ein reines Lockvogelangebot, mit dem Verantwortliche bei Almado, denen jede Moral und Ethik abgeht, in perfider Weise versuchen, juristisch unbedarfte Verbraucher über den Tisch zu ziehen.
--- Ende Zitat ---
liegen Sie folglich falsch. Die aktuellen AGB sind klar und eindeutig - deren Auslegung und Anwendung durch Almado ist allerdings NICHT in Ordnung und zweifellos vertragswidrig! DAS dürfte tatsächlich von jedem Gericht oder von der www.schlichtungsstelle-energie.de „zerlegt“ werden.
Ebenfalls nicht i. O., weil m.E. irreführend/täuschend und den Verbraucher unangemessen benachteiligend, ist hingegen die ab 1.8.13 vorgesehene AGB-Änderung (Streichung des Halbsatzes „... und beginnt mit Aufnahme der Belieferung“ in Ziff. 2.1). Im 1. Vertragsjahr ist damit im Regelfall eine 12-monatige Belieferung nicht gegeben mit allen von Ihnen richtig beschriebenen negativen Folgen für die Kunden. Das ist für „normale“ Verbraucher bei Vertragsabschluss kaum zu erkennen, sollte daher in einem Rechtsstreit aber zu Lasten des AGB-Verwenders Almado gehen.
Diese angekündigte einseitige AGB-Änderung - für die Bestandskunden eine deutliche Schlechterstellung - sollte der Verbraucherzentrale vorgetragen werden und Anlass sein für deren zu erbittende Abmahnung etc. Die Rechtsgrundlage für ihre eigenen Abmahnungen (siehe Beispiel ‚Care Energy’) wird die VZ sicherlich selbst kennen. ;)
Zweifel bestehen m.E. auch zur Rechtmäßigkeit der angekündigten AGB-Verschlechterung mit Einverständnis der Bestandskunden durch fingierte Erklärung. Nicht ersichtlich ist jedenfalls, ob die in Ziff. 3 der AGB vorbehaltene einseitige Änderung der Vertragsbedingungen den rechtlichen Anforderung genügt.
Abschließend eine Anmerkung zu Ihrem Alternative-Vorschlag für „Betroffene“:
--- Zitat ---1. Sich nicht von den neuen AGB ins Bockshorn jagen lassen und nicht sonderkündigen. Denn dann verzichtet man quasi freiwillig auf den Bonus. Sondern ganz normal und frühzeitig kündigen „zum Ablauf des laufenden Vertrags- und Belieferungsjahres, mithin zum Ablauf des . .201 " (so wörtlich).
--- Ende Zitat ---
Zwar "verzichtet" man bei einer Sonderkündigung wg. AGB-Änderung m.E. nicht auf den Bonus (siehe Ziff. 9, Abs. 1, Satz 2 der aktuellen AGB), aber ansonsten JA, das und die weitere Vorgehensweise 2. bis 4. ist ein guter Vorschlag. Allerdings sollte eine solche 'ordentliche' Kündigung in Schriftform zum kundenindividuellen Ablauftermin „frühzeitig“, nämlich aus 'Vorsichtsgründen' vor dem 1.8.13 bei Almado zugehen, da lt. der ab dann vorgesehenen AGB Vertrags- und Belieferungsjahr im jeweiligen Einzelfall u.U. nicht mehr identisch sein könnte [abhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde und seit wann die (noch) aktuelle AGB gilt].
KKRUBIN:
Neuer Strategiewechsel bei Almado AG im Kampf gegen die Kunden: Im Falle einer Kündigung durch den Kunden tut man einfach so, als wenn man diese nicht erhalten habe.
Zur Erinnerung:
(Laufzeit des Vertrages lt.Almado vom 18.03.12 - 31.05.2013 incl. 12 monatlicher Belieferungsdauer, bzw. bestätigte Kündigung zum 19.03.2014)
Auf Grund der angekündigten Preiserhöhung zum 01.06.2013 mit Schreiben vom 25.11.2012 durch Almado, hatte ich mein mir zugestandenes Recht genutzt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, den Vertrag am 28.05.13 zum 31.05.2013 24.00 Uhr zu kündigen.
1 Mal Einschreiben + Rückschein und 1 Mal Einschreiben Einwurf (falls ein Kündigungschreiben verlorengehen sollte). Beide Einschreiben wurden der Almado AG bzw. dem Postbevollmächtigten am 31.05.2013 übergeben (lt.Protokoll der Dt.Post) und der Rückschein auch unterschrieben (Postfach an Ausgabe Abholer). Zustellung am 31.05.13 als bewußt gewähltes Datum, damit eine unterjährige Kündigungsbestätigung durch Almado ausgeschlossen werden kann.
Meldung des Zählerstandes an den Almado Kundenservice am 03.06.13 mit Eingangsbestätigung vom 03.06.13 durch den Kundenservice. Almado hatte aber schon am 16.05.13 den Abschlag(76,--Euro) für Juni 13 abgebucht, heute am 19.06.13 haben die den Abschlag(76,-- Euro) für Juli 13 abgebucht. Zwischenzeitlich, trotz E-Mail von mir vom 17.06., keine Bestätigung der Kündigung, keine Rückmeldung oder Auskunft in irgendeiner Form.
Am 19.06.2013 habe ich die zuviel abgebuchten Abschläge für Juni und Juli (Almado kassiert den Abschlag im Voraus) zurückgebucht. Am 20.06.13 habe ich dann eine "freundliche Zahlungserinnerung" von derzeit 92,50 Euro erhalten (Abschlag+Gebühren).
Mit E-Mail vom 21.06. habe ich mich jetzt bei Almado mal freundlich erkundigt, wie es sein kann, daß trotz Vertragsbeendigung am 31.05.13 am 17.06. noch Forderungen entstehen und kurzfristig um Kündigungsbestätigung, Jahresendabrechnung und Storno der offenen Forderung gebeten. Der Wahnsinn geht weiter.
Auszug aus der E-Mail der Almado AG vom 25.11.2012
Preisänderung
Sie haben bei uns einen Strombelieferungsvertrag im Tarif Bonus 12 abgeschlossen. Dieser Tarif enthält
eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.05.2013, von der hoheitliche Umlagen, Abgaben und
Steuern ausgenommen sind. Mit Wirkung zum 01.06.2013 ändert sich Ihr Stromarbeitspreis um 3,995 Ct
netto je kWh auf 29,06 Ct pro kWh inkl. MwSt. Aufgrund dieser Preisanpassung haben Sie das Recht,
den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Preisänderung zu kündigen.
khh:
@ KKRUBIN
Wenden Sie sich am 28.06.2013 (nach Ablauf der 4-Wochenfrist) an die Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin.
Wenn Sie ab 01.06.13 (oder für später) einen neuen Versorger beauftragt haben und sollte Almado den Anschluss nach dem 31.05.13 nicht unverzüglich freigegeben haben, dann machen Sie für dadurch ggf. entstehende finanzielle Schäden (zusätzlich zu Ihren sonstigen Forderungen) Schadensersatz geltend (in der Beschwerde an die Schlichtungsstelle mit anführen) !
Nachtrag
Mein Tipp (basierend auf den Entscheidungen in ähnlichen Fällen): Die Schlichtungsstelle wird vorschlagen, dass Almado Sie bis zum möglichen Lieferbeginn durch den neuen Versorger (sofern Sie einen solchen beauftragt haben) zum Preis vor dem 1.6.13 beliefert. ;)
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