Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!

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Amazone:
Dann hier mal ein Aufruf an alle anderen:

Weiß jemand, wann genau die obige "März-Fassung" geändert wurde?

Die Kenntnis des genauen Datums dürfte sicher für viele hilfreich sein.

khh:
‚almadoEnergy’ veröffentlicht heute auf den eigenen Internetseiten nachstehende AGB:

--- Zitat --- ...
2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
(1) Der Vertrag kommt ... durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung. ... Über den Beginn der Belieferung erhält der Kunde im Rahmen des Wechselprozesses eine gesonderte Belieferungsbestätigung.
...
4. Laufzeit, ordentliche Kündigung des Vertrags
(1) Die Vertragslaufzeit eines Stromliefervertrags in den Tarifen „Bonus 12“ ... beträgt, sofern in dem jeweiligen Produktdatenblatt keine abweichende Regelung getroffen wurde, ... ein Jahr.
(2) In den Tarifen „Bonus 12“ ... verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der ... Vertragslaufzeit um ... ein Jahr, sofern er nicht zum Ende der ... Vertragslaufzeit von einem der Vertragspartner gekündigt wird. ...
(3)... Die Kündigung eines Stromliefervertrags in den Tarifen „Bonus 12“ ... hat ... mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform zu erfolgen.
...
9. Bonusanspruch / Frei kWh
(1) Ein von ENERGY gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus ... besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde ... .
--- Ende Zitat ---
[Hervorhebungen/Unterstreichung durch khh]

Meine Frage: Welche ist denn nun die aktuellste AGB-Version?  -  Die vorstehende heute auf den almado-Internetseiten veröffentlichte
                      oder die nachstehende gestern von @Amazone zitierte ?

--- Zitat von: Amazone am 20. Juni 2013, 18:28:50 ---... aus der aktuellsten AGB-Änderung von Almado, die den Almado-Kunden just heute ins E-Mail-Postfach geflattert ist. Sehr interessant darin,
dass Almado in Bezug auf den Vertragsbeginn nunmehr von ihrer letzten missverständlichen Formulierung („Der Vertrag … beginnt mit Aufnahme
der Belieferung.“) abrückt und klarstellt:

--- Zitat ---(1) Der Vertrag kommt  -  vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2  -  durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande. Vertragsbestandteil sind  -  neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen  -  auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag) sowie die Vertragsbestätigung von ENERGY. Über den Beginn der Belieferung erhält der Kunde im Rahmen des Wechselprozesses eine gesonderte Belieferungsbestätigung.
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Wenn die heute im Internet veröffentlichte AGB-Version gilt (wovon ich eher ausgehe), dann trifft die nachstehende Aussage

--- Zitat von: Amazone am 20. Juni 2013, 18:28:50 ---Wer unter solchen Bedingungen noch daran denkt, bei Almado einen Vertrag abzuschließen, sollte sich darüber im Klaren sein, dass Almado einen Bonus nur noch dann zahlen muss, wenn der Vertrag mindestens zwei Jahre läuft! Denn da ein Bonus erst nach Ablauf eines vollständigen Belieferungsjahres gezahlt wird, dieses jedoch bei einer Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres (das regelmäßig VOR dem Ablauf des ersten Belieferungsjahres endet) noch nicht erfüllt ist, entfällt auch der Anspruch auf den Bonus. ...
--- Ende Zitat ---
m.E. nicht zu. Weder ist die AGB-Version lt. Internetseiten missverständlich noch kann die Bonuszahlung nur dann erfolgen, wenn der Vertrag mindestens zwei Jahre läuft. Insofern verstehe ich nicht mehr so ganz, welches „Problem“ hier eigentlich diskutiert wird !?  :-\

Übrigens, @Amazone, mit Ihrer Auslegung zu „Einverständnis des Kunden durch eine Erklärungsfiktion“ gehe ich immer noch nicht uneingeschränkt konform. In der Argumentation gegenüber Almado bzgl. Kündigungszeitpunkt sowie Bonusanspruch würde ich das natürlich nicht zum Ausdruck bringen und Amado wird ja sicherlich nicht ihre verwendete AGB-Änderungsmöglichkeit selbst in Frage stellen wollen.  ;)

Nachtrag:
Interessant ist, dass Almado nach wie vor die nachstehende AGB-Klausel Ziff. 8 [8] verwendet

--- Zitat ---8. Preismodell, Preisanpassung, Sonderkündigungsrecht
...
[8] Preisänderungen erfolgen entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 1 StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz). Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ab Zugang der Mitteilung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von ENERGY in der Mitteilung gesondert hingewiesen. ...
--- Ende Zitat ---

Zu genau dieser Preisänderungsklausel hat der EuGH mit Urteil vom 21.03.2013 (Az: C-92/11) quasi deren Unwirksamkeit für Sonderverträge entschieden, was vom BGH aufgrund der EuGH-Vorgabe (voraussichtlich im August?) noch endgültig umzusetzen ist. Damit sollten Amado-Kunden doch was anfangen können !  :)

Amazone:
@ khh

Sie haben wirklich ein Talent, alles durcheinander zu werfen! Die AGB, die Sie zitieren, sind die aktuellen, de Almado schon seit etlicher Zeit verwendet und wurden nicht etwa "heute veröffentlicht". Die neuen AGB, aus denen ich zitierte, wurden gestern per E-Mail angekündigt und sollen zum 01.08.2013 wirksam werden.


--- Zitat ---Übrigens, @Amazone, mit Ihrer Auslegung zu „Einverständnis des Kunden durch eine Erklärungsfiktion“ gehe ich immer noch nicht uneingeschränkt konform. In der Argumentation gegenüber Almado bzgl. Kündigungszeitpunkt sowie Bonusanspruch würde ich das natürlich nicht zum Ausdruck bringen und Amado wird ja sicherlich nicht ihre verwendete AGB-Änderungsmöglichkeit selbst in Frage stellen wollen.
--- Ende Zitat ---

Sie sollten sich wirklich erst einmal schlau machen. Was meinen Sie auch mit dem Weiteren? Auch Ihren Hinweis zu Preisänderungen verstehe ich nicht. Wir reden hier von AGB-Änderungen.

KKRUBIN:
Nur noch mal als Zusammenfassung:

Nur in der aktuellen AGB - Version ( vom Frühjahr 2012 - Ende Juli 2013) findet  sich der irreführende Zusatz: "... und beginnt mit Aufnahme der Belieferung". Denn Almado hält m.W. weiterhin am Auftragsdatum  und der Vertragsbestätigung durch ENERGY, als Zeitpunkt des Vetragsbeginns und somit auch entscheident für den späteren Kündigungstermin, fest.

HK:
Was bitte ist an der Formulierung ... und beginnt mit Aufnahme der Belieferung .. irreführend? Eindeutiger geht es doch nicht: Vertragsbeginn = Lieferbeginn.

Ich bin genau wie viele hier Opfer der gleichen Masche und letztendlich geht es genau um diese unter 2.1 der AGB aufgeführte Formulierung. Für mich war die bei Vertragsabschluss eindeutig: Der Vertrag beginnt zum Zeitpunkt der Belieferung und dauert 1 Jahr.

Ich meine meine Frage nicht provokativ sondern ernst. Übersehe ich etwas, kann man diesen Zusatz auch anders interpretieren?

HK

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