Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!

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khh:

--- Zitat von: Carl am 23. Januar 2014, 11:18:51 ---
--- Zitat von: Filzstift001 am 23. Januar 2014, 09:29:00 ---Ich gehe davon aus, dass mir die AGB´s nie zugegangen sind. Nur dies zu beweisen dürfe ebenfalls sehr schwierig sein. ...
--- Ende Zitat ---

Zugangen sind mir die AGBs auch nicht. Aber vermutlich reicht ja der Hinweis im Stromliefervertrag "Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, etc. gemäß Allgemeine Geschäftsbedingungen almado-EBERGY." aus.
--- Ende Zitat ---

Nein, allein "der Hinweis" und ein Verweis auf AGB reicht nicht aus. Und "zugegangene" AGB, was ja erst nach Antragstellung durch den Verbraucher der Fall sein könnte, wäre wohl zu spät für eine wirksame Einbeziehung von AGB in ein Vertragsverhältnis (vgl. § 305 BGB).

Dass AGB bereits bei Antragstellung vorliegen, hatte ich in meiner vorstehenden Antwort #171 angesprochen. Wer sich die hinterlegten AGB nicht ausdruckt oder abspeichert, hat dieses Versäumnis ganz allein selbst zu vertreten.

Carl:
Ich kann das (jetzt) bestätigen. Ein Glück, dass ich seit Jahren sämtliche Emails bei Wechselprozessen archiviert habe.

Konkret beim Wechsel zu Almado via Verivox:
Hier verstecken sich die AGBs von Almado in einem 11seitigem Anhang von Verivox, und zwar auf S. 9 -11. Nicht besonders transparent, wie ich finde. Verivox ist eben auch nicht viel besser als...
Später folgten noch zwei Emails von Almado: Vertragsbestätigung und Versorgungsbestätigung - diese enthalten in den Anhängen keine AGBs, nur die zit. Floskel.

Gruß
Carl

khh:

--- Zitat von: Carl am 23. Januar 2014, 16:26:07 ---Ich kann das (jetzt) bestätigen. ... Konkret beim Wechsel zu Almado via Verivox:
Hier verstecken sich die AGBs von Almado in einem 11seitigem Anhang von Verivox, und zwar auf S. 9 -11. ...
--- Ende Zitat ---

Die AGB sind schon vorher da: Bei Verivox unter "Mehr zu Ihrem Tarif > Details zum Tarif"  -  diese "Details" sowie die wichtigsten AGB-Klauseln sollte man sich besser vor Antragstellung ansehen !

Carl:
Unabhängig davon frage ich mich, warum per Email gesendete AGBs als zugestellt gelten, eine von mir gemailte Kündigung (hypothetisch) aber nicht. Warum hat eigentlich der Energieversorger - im Gegensatz zu mir - keine Beweisprobleme?

Gruß
Carl

khh:

--- Zitat von: Carl am 23. Januar 2014, 18:51:34 ---Unabhängig davon frage ich mich, warum per Email gesendete AGBs als zugestellt gelten, eine von mir gemailte Kündigung (hypothetisch) aber nicht. Warum hat eigentlich der Energieversorger - im Gegensatz zu mir - keine Beweisprobleme?
--- Ende Zitat ---

1. Weil die Kündigung eine "einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung" ist, wobei der Kündigende im Streitfall beweispflichtig ist für den (rechtzeitigen) Zugang. Eine Email hat keine gerichtsfeste Beweiskraft (vgl. BGH-Rechtsprechung).

2. AGB "per Email zugestellt" ist nicht relevant. Der Versorger muss im Streitfall beweisen, dass die AGB dem Kunden vor oder bei Vertragsabschluss vorgelegen hat bzw. zugänglich war (vgl. § 305 BGB). Bei einem Online-Abschluss ist das im Regelfall gegeben (siehe obige Ausführungen).

Nachtrag:
Wenn wir das im Betreff benannte hier noch ausführlicher diskutieren,
dann wird das eigentliche Thema dieses Threads total verwässert !

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