Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Filzstift001:
Hallo Zusammen.
Erstmal vielen Dank für die vielen interessanten Beiträge, welche ich schon seit einiger Zeit verfolge. Auch von dem Fachwissen bin ich wirklich begeistert und hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich habe ebenfalls ein Problem mit der Kündigung bei Almado. Ich habe den Tarif Power Pack B gewählt. Belieferungsbeginn war der 1.4.2013. Gekündigt habe ich zum Ablauf des 31.3.2014. Jetzt schreibt mir Almado, dass Sie meine Kündigung erst zum 31.03.2015 berücksichtigen, da ich die Kündigungsfrist (3 Monate) nicht eingehalten habe und sich somit mein Vertrag um weitere 12 Monate automatisch verlängert hat. Ich war immer der Meinung, dass ich 6 Wochen Kündigungsfrist habe. Leider finde ich die Kündigungsfrist in keinem Schreiben. Wahrscheinlich ebenfalls eine Masche von Almado.
Wie wahrscheinlich den meisten Kunden, ging mir auch die Email "Informationen zu Ihrer Energieversorung" am 23.11.2013 zu. Hier wird mir unter anderem mitgeteilt, dass:
[EMail entfernt]
Steht mir demzufolge nicht ein außerordentliches Kündigungsrecht zum 1.4.2014 zu? Soll ich jetzt einfach nochmal mit dieser Begründung außerordentlich kündigen? Meinen Bonus sollte ich doch dann erhalten, da 12 Monate beliefert wurde. Wie müsste ich diese Kündigung formulieren, dass ich nicht wieder in der nächsten Falle bin?
Meine zweite außerordentliche Kündigungsmöglichkeit ergibt sich aus meiner Sicht zum 1.2.2014 aufgrund der ebenfalls in dieser Email genannten Umstellung auf das SEPA Lastschriftverfahren.
[EMail entfernt]
Bei dieser Variante wäre jedoch dann mein Bonus auf jeden Fall weg, oder?
Ich hoffe Ihr könnt mir die richtigen Tipps geben.
khh:
--- Zitat von: Filzstift001 am 22. Januar 2014, 21:45:29 ---... ging mir auch die Email "Informationen zu Ihrer Energieversorung" am 23.11.2013 zu. Hier wird mir unter anderem mitgeteilt, dass - Ich zitiere:
"... Grundpreise enthalten [bla, bla, bla] ... Grundpreis ab dem 01.04.2014 [bla, bla, bla] ... Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 22,54 € fixiert [bla, bla, bla] ... Aufgrund von Anpassungen der Strom ... -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden ..."
Steht mir demzufolge nicht ein außerordentliches Kündigungsrecht zum 1.4.2014 zu? Soll ich jetzt einfach nochmal mit dieser Begründung außerordentlich kündigen? Meinen Bonus sollte ich doch dann erhalten, da 12 Monate beliefert wurde.
--- Ende Zitat ---
(Einfügungen [bla, bla, bla] durch khh ;))
Zu Ihren Fragen: JA und JA und JA. Kündigen Sie JETZT per "Einschreiben Einwurf" mit einer Formulierung wie bspw. "Aufgrund Ihrer mit Email vom 23.11.2013 mitgeteilten Grundpreiserhöhung ab 01.04.2014 übe ich hiermit mein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 31.03.2014 aus. Ihre Kündigungsbestätigung erwarte ich bis zum (2 Wochen + 2 Tage Postlaufzeit später) hier eingehend."
Ab ca. Mitte Februar den neuen Stromlieferanten beauftragen - Anregungen für die Anbieterauswahl und für ein Wechselkonzept findet man bspw. hier www.bezahlbare-energie.de !
Carl:
--- Zitat von: khh am 21. Januar 2014, 17:55:39 ---Die Schlichtungsstelle wird Ihre Beschwerde (Ersatzforderung für eventuell entstehende finanzielle Schäden nicht vergessen!) wohl erst nach fruchtlosem Ablauf der 4-Wochenfrist annehmen.
Sollte Almado sich nicht pünktlich beim zuständigen Netzbetreiber abmelden, dann auch Beschwerden an die Bundesnetzagentur wg. der Wechselbehinderung durch Almado (365 AG)!
Wann beginnt eigentlich diese 4Wochenfrist? Mit Datum meines Kündigungsschreibens? Oder muss ich noch zusätzlich eine Beschwerde an Almado schreiben?
Gruß
Carl
--- Ende Zitat ---
stromer51:
Hallo Filzstifft001
beim Tarif Power Pack B stehen 12 Wochen Kündigungsfrist in den AGB. Die Kündigung hätte 84 Tage vor
dem 31.03. beim Anbieter sein müssen.
Hier ein Achtung dieser Anbieter hat keine einheitlichen Kündigungsfristen. Schauen sie nach welchen Tarif sie
haben.
mfg
bolli:
--- Zitat von: Filzstift001 am 22. Januar 2014, 21:45:29 ---Leider finde ich die Kündigungsfrist in keinem Schreiben. Wahrscheinlich ebenfalls eine Masche von Almado.
--- Ende Zitat ---
Die Kündigungsfrist ist in der Regel in den jeweiligen AGB enthalten. Sollte dieses nicht so sein oder die AGB nicht ordnungsgemäß in den Vertrag einbezogen worden sein (indem sie z.B. nicht bei Vertragsabschluss vorlagen sondern erst später mit einer Auftragsbestätigung mitgeschickt wurden), so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Kündigungsrecht.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln