Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
khh:
--- Zitat von: fritzman am 20. Januar 2014, 22:17:04 ---ich bin auch Kunde von Almado mit folgenden Daten:
Tarif Almado einfachgrün
Antrag am 29.04.2013 über Check 24
Arbeitspreis 25,39 ct, Grundpreis 8.98€
Versorgungsbeginn: 01.08.2013
Kündigungsfrist: 6 Wochen
Der Stromliefervertrag ... trägt das Datum 02.05.2013. Dort steht ausdrücklich ... : Termin für Ihren Versorgungsbeginn: 01.08.2013
In den AGB steht unter 2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
(1)Der Vertrag kommt ... durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung. ...
... Frage, wann muss ich meinen Vertrag zu welchem Termin kündigen, um einerseits keine Fristen zu versäumen und andererseits ...
Ist mein Vertragsbeginn nun der 02.05.2013 oder der 01.08.2013??? ...
Soll ich die Kündigung sicherheitshalber schon jetzt wegschicken? (21.01.2014)
--- Ende Zitat ---
Alles, z.T. mehrfach, deutlichst angesprochen: Vertrags- und Lieferbeginn ist der 01.08.2013 !
Bei der ordentlichen Kündigung "zum Ablauf des 31.07.2014" ist die Kündigungsfrist einzuhalten, was bedeutet, dass die Kündigung spätestens am 19.06.2014 bei Almado (365 AG) eingegangen sein muss. Um einen gerichtsfesten Zustellungsnachweis zu bekommen, sollte per Einwurf-Einschreiben gekündigt werden. Diese Kündigung kann nach Lieferbeginn auch zu jedem beliebigen früheren Zeitpunkt zum genannten Ablauftermin erfolgen (Vorteil: Wenn Almado die Kündigung nicht ordnungsgemäß bestätigt, hat man genügend Zeit nachzuhaken!).
Aufgrund der bereits mitgeteilten Grundpreiserhöhung ab 01.08.2014 besteht außerdem ein außerordentliches gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Wer die vorgenannte ordentliche Kündigung versäumt, kann also ohne eine einzuhaltende Kündigungsfrist noch "auf den letzten Drücker" ebenfalls zum Ablauf des 31.07.2014 kündigen.
Ist die notwendige Vorgehensweise wirklich so schwer zu verstehen :-\ ?
Nachtrag:
Wer sein Leben einigermaßen strukturiert gestaltet,
führt sicherlich einen Terminkalender o.ä. !
fritzman:
Vielen Dank für die Antwort
Die notwendige Vorgehensweise ist natürlich nicht so schwer zu verstehen, aber ich wollte mich dennoch versichern, dass nicht das aufgedruckte Datum auf dem Stromliefervertrag als Vertragsbeginn gilt, sondern der eigentliche Lieferbeginn auch Vertragsbeginn ist.
Dann werde ich nun noch im Januar den Vertrag zum 31.07.2014 kündigen und falls sie rumzicken, habe ich genügend Zeit mich mit den vorgefertigten Schreiben, Fristsetzungen und falls es nötig wird auch Schlichteranruf, zur Wehr setzen. Wenn alle Stricke reißen habe ich ja auch eine Rechtsschutzversicherung.
Nochmals vielen Dank für die Antwort, meinen nächsten Stromlieferanten werde ich auf jeden Fall ein wenig sorgfältiger auswählen!
Carl:
Ich versprach ja weiter zu berichten:
Aufgrund der (in einer Email versteckten) Grundpreiserhöhung von Almado hatte ich ja am 7.1. zum Ablauf des 31.01.14 (= Ende meines Liefervertrages mit Preisgarantie) per Einwurfeinschreiben - und Fristsetzung zur Kündigungsbestätigung bis 21.01. - sondergekündigt. Die Zustellungsbestätigung vom 8.1. liegt mir vor. Aber bis heute keine Reaktion, Post ist durch. Ich werde also heute Abend eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie generieren. Das hatte ich gestern auch telefon. der Beschwerdestelle (via support) von Almado (die firmieren immer noch so) angekündigt, was wohl im Nirvana verschwunden ist.
Den Erben meines verstorbenen Schwiegervaters ist es exakt genauso gegangen (Sonderkündigung wegen Todesfalls). Hier schrieb Almado aufgrund eines Beschwerdeanrufes per Email, dass der Vorgang noch bearbeitet wird und bittet um Geduld.
Gruß
Carl
khh:
Die Schlichtungsstelle wird Ihre Beschwerde (Ersatzforderung für eventuell entstehende finanzielle Schäden nicht vergessen!) wohl erst nach fruchtlosem Ablauf der 4-Wochenfrist annehmen.
Sollte Almado sich nicht pünktlich beim zuständigen Netzbetreiber abmelden, dann auch Beschwerden an die Bundesnetzagentur wg. der Wechselbehinderung durch Almado (365 AG)!
Nachtrag:
"Sonderkündigung wegen Todesfalls" ? - auf welche Rechtsgrundlage wollen die Erben bzw. die Erbengemeinschaft (Ehefrau / sonstige Rechtsnachfolger des Verstorbenen?) sich da berufen ? :-\
Carl:
Danke, ich werde die Fristen berücksichtigen. Dann ist natürlich auch ein pünktlicher Wechsel nicht mehr möglich. Bis dato lehnt Almado den Wechsel gegenüber Netzbetreiber ab.
Zur Sonderkündigung wegen Todesfall: Das sollte als Kündigung aus wichtigem Grund durchgehen, steht in diversen Broschüren und Foren für Erben.
Zu den Umständen muss noch ergänzt werden, dass die Erben die nicht mehr benötigte Wohnung (es gab keine Mitmieter) ebenfalls zum gleichen Termin gekündigt haben. Die Kündigung wurde vermieterseitig anstandslos angenommen. Dasselbe gilt für alle anderen Verträge, die die gekündigte Wohnung betrafen.
Ich könnte den Erben raten, noch eine Sonderkündigung wegen angekündigter Preisererhöhung (wirksam ab 1.2.) nachzuschieben.
Gruß
Carl
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