Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!

<< < (32/51) > >>

khh:

--- Zitat von: LisaSophie am 14. Januar 2014, 16:47:03 ---... Lieferbeginn war bei mir der 01.03.2013, ich habe also zum 28.02.2014 gekündigt und bis zum 01.02.14 eine Kündigungsbestätigung verlangt. ...
--- Ende Zitat ---

OK, mein Fehler (bei den vielen ähnlichen "Fällen" kommt man schon mal ins schleudern ;)).

Abwarten was kommt, falls bis ca. 08.02.2014 / rd. 4 Wochen nach Kündigung keine (richtige) Kündigungsbestätigung zugegangen ist, sicherheitshalber ein Sonderkündigung aufgrund der Preiserhöhung zum Ablauf des 28.02.2014 nachschieben und insbesondere eine Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de auf den Weg bringen.

jumbo:
Hallo,
ich habe mich im letzten Jahr auch auf Almado eingelassen und jetzt zufällig dieses Forum entdeckt. Super, dass es euch gibt. Ich bin nur erschrocken über  diesen Anbieters. Dazu habe ich letztes Jahr leider nicht soviel Negatives gehört bzw. gelesen. 

Meine Daten:
Tarif: fair & einfach
Belieferungsbeginn und meines Erachtens auch Vertragsbeginn (obwohl Vertrag schon vorher zustande gekommen ist): 1.3.2013
Preisgarantie: 12 Monate

Ich habe jetzt auch diese versteckte Erhöhungs e-mail (bei mir vom 15.11. 2013) gefunden. Darin Erhöhung des Grundbetrages von € 7,94 auf 19,95.

1. Ich frage mich jetzt, ob ich besser heute noch "normal" per Einwurf Einschreiben kündigen soll. Fraglich, ob das morgen noch innerhalb der 6-Wochenfrist zugestellt wird oder besser das Sonderkündigungsrecht nutzen soll, oder beides?

2. An wen soll ich das adressieren, Postfach oder Firmensitz? Firmensitz wäre korrekt nach AGB. Hier im Forum wird aber meist das Postfach genannt.

3. Sepa habe ich nicht unterschrieben. Dennoch wurde am 3.1.2014 normal der Abschlag für Januar 2014 abgebucht. Damit sind auch die 11 geforderten Anzahlungen geleistet und da der Verbrauch in Höhe der Ursprungsschätzung ist, erwarte ich eine Rückzahlung wenn denn der 25% Bouns gezahlt wird. Ich möchte die Einzugsermächtigung gerne für den Februar widerrufen, da Almado ja schon mehr Geld hat als ihr zusteht. Geht das ohne weiteres oder was muß ich beachten?

 Vielen lieben Dank für eine schnelle Antwort.

 

khh:
Hallo @jumbo,

für eine ordentliche Kündigung "zum Ablauf des 28.02.2014" dürfte es zeitlich zu knapp werden (müsste bei der genannten Kündigungsfrist morgen am 17.01. bei Almado zugestellt sein!).

Üben Sie also per Einwurf-Einschreiben an die Postfachadresse (und wenn Sie es für nötig halten nochmal auch an den Firmensitz adressiert) mit Bezugnahme auf die mitgeteilte Grundpreis-erhöhung Ihr gesetzliches und vertragliches Sonderkündigungsrecht "zum (s.o.)" aus.

Die Einzugsermächtigung können Sie widerrufen, da ab Februar nur noch SEPA möglich ist (sofern nicht bis August verlängert, wie in der Presse geschrieben stand). Wenn alle vertraglich verlangten Abschlagszahlungen für das 1. Lieferjahr bereits geleistet sind, hat sich das aber ja ohnehin erledigt. Sollte für Februar aber doch noch ein Abschlag fällig sein, dann unbedingt überweisen, weil die Nichtzahlung ein Vertragsverstoss sein und die Bonuszahlung gefährden könnte (AGB prüfen!).

Lesen Sie auch mal hier www.schlichtungsstelle-energie.de unter Menuepunkt "Schlichtungsempfehlungen" die am 08.03.2013 veröffentlichte Empfehlung!

fritzman:
Hallo,

ich bin auch Kunde von Almado mit folgenden Daten:

Tarif Almado einfachgrün
Antrag am 29.04.2013 über Check 24
Arbeitspreis 25,39 ct, Grundpreis 8.98€
Versorgungsbeginn: 01.08.2013
Kündigungsfrist: 6 Wochen

Der Stromliefervertrag den ich von Almado mit allen Daten bekam, trägt das Datum 02.05.2013. Dort steht ausdrücklich drauf: "....vielen Dank für Ihren Auftrag. Dies ist ihr neuer Stromliefervertrag"
Termin für Ihren Versorgungsbeginn: 01.08.2013

In den AGB steht unter
 2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
(1)Der Vertrag kommt-vorberhaltlich der Regelung in Abs. 2- durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung. Vertragsbestandteil sind - neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen- auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag), sowie die Vertragsbestätigung von ENERGY

Nun stellt sich mir natürlich auch die Frage, wann muss ich meinen Vertrag zu welchem Termin kündigen, um einerseits keine Fristen zu versäumen und andererseits das Jahr ununterbrochener Stromlieferung zu gewährleisten und damit natürlich meinen Anspruch auf den Bonus nicht zu verlieren.

Ist mein Vertragsbeginn nun der 02.05.2013 oder der 01.08.2013???

Wie genau muss ich meine Kündigung formulieren, damit es keinerlei Schlupflöcher für Almado und damit Abzockmöglichkeiten von Seiten Almado gibt?

Soll ich die Kündigung sicherheitshalber schon jetzt wegschicken? (21.01.2014)

Schon mal vielen Dank für die Hilfe und Gruß an alle "Leidensgenoss(inn)en"

Ich wechsle schon seit vielen Jahren meinen Stomanbieter jährlich, aber so ein "Geschäftsmodell" ist mir bisher noch nie zu Ohren gekommen...

fritzman:
NACHTRAG:

Am 25.11.2013 bekam ich auch die SEPA Lastschrift Info, die ich ausgefüllt zurückschickte.
Darin wurde ebenfalls erwähnt, dass der Arbeitspreis ab 01.01.2014 auf 26,38 Ct. aufgrund der Erhöhung der hoheitlich festgelegten Preisbestandteile, angepasst würde. (Was ja leider nicht unter die Preisgarantie fällt)

Außerdem wurde auf folgendes hingewiesen:
....Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.08.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95€ fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert...

Würde das nicht darauf hinweisen, dass Vertragsbeginn der 01.08.2013 ist, da die Preisgarantie für den Grundpreis auch ab diesem Zeitpunkt ein Jahr besteht?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln