Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
LisaSophie:
Hallo khh,
es war ein Einschreiben was bei Erhalt unterschrieben werden muss, einen Rückschein bekomme ich nicht. Ich habe eben bei der Post angerufen, weil auf der Abbildung ja keine Unterschrift es Empfängers zu sehen ist. Die Frau am Telefon sagte mir, dass es somit wie ein Einwurf-Einschreiben behandelt wird, auf wunsch könne ich jetzt Nachforschungen einleiten. Die Kündigung gilt aber als zugestellt per Einwurf am 10.01. und ich denke nicht, dass ich jetzt noch Nachforschungen betreiben lassen muss, ich bin mal gespannt, ob ich eine Kündigungsbestätigung bekomme. Und wenn ja, auf welches Datum soll ich besonders achten? Den Lieferbeginn, richtig?
Vielen Dank,
Lisa
khh:
--- Zitat von: LisaSophie am 14. Januar 2014, 11:56:16 ---... ich bin mal gespannt, ob ich eine Kündigungsbestätigung bekomme. Und wenn ja, auf welches Datum soll ich besonders achten? Den Lieferbeginn, richtig?
--- Ende Zitat ---
Alles schon wiederholt angesprochen: Die Bestätigung der Kündigung zum richtigen Termin 31.03.2014 (so haben Sie ja auch gekündigt) muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen!
schimmi2008:
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin, ebenso wie ein Großteil der Community, Kunde von Almado Energy. Ich habe eine Frage zur gängigen Rechtslage bezüglich der Versorgungsdauer von einem Jahr oder 12 Monaten, damit ich den Bonus bekomme.
Folgend stelle ich mein Sachverhalt dar. Ich habe eine schriftliche Zusage, dass mein Belieferungstermin auf den 02.07.2013 datiert ist. Im Laufe des Jahres werde ich den Vertrag fristgerecht zum 31.06.2014 kündigen. Die Probleme, die andere Kunden mit der Vertragsendzeit haben, habe ich vernommen. In meinem Sachverhalt geht es mir viel mehr darum, ob ich über den Zeitraum von einem Jahr von Almado versorgt wurde???
Darüber hinaus interessiert mich die weitere Verfahrensweise des Versorgers. Gehen wir mal davon aus, dass sich mein Vertrag verlängert und ich so ein weiteres Jahr gebunden bin. Ist es hier nicht gängige Praxis, dass der Strompreis vom Versorger erhöht wird und ich ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen kann?!
Meine nächste Frage:
Gehen wir davon aus, dass sich Almado bei der Bonizahlung quer stellt. Im Normalfall sollte es möglich sein genau auszurechnen welche Summe ich für meinen Strom hätte bezahlen müssen. Demzufolge habe ich nun die Summe X, die ich bezahlt habe und Summe Y, die dem eigentlichen Verbrauch entspricht und den Bonus enthält.
Hier mal ein Rechenbeispiel:
Ich bezahle einen Abschlag von 65€ im Monat macht im Jahr 780€ bei einem Verbrauch von 2500kw/h. Nehmen wir also an ich habe genau die Kilowattstunden verbraucht, die der Berechnungsgrundlage von Almado dienten. Demnach ziehe ich jetzt 25% von 780€ ab und bin bei der Summe, die ich hätte zahlen müssen. In Summe: 585€, die ich hätte zahlen müssen. Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ich die Abbuchungen von Almado storniere und das Geld bis zur Klärung einbehalte??? Im Mietrecht findet eine ähnliche Verfahrensweise statt und wird auch rechtlich toleriert solange das Geld auf einem separaten Konto gelagert wird.
Vielen Dank im Voraus.
khh:
Hallo schimmi2008,
wenn bei Ihrem Vertrag der 02.07.2013 Lieferbeginn war, dann müssen Sie "zum Ablauf des Lieferjahres am 01.07.2014" per Einwurf-Einschreiben unter Beachtung der lt. Almado-AGB einzuhaltenden Frist kündigen. Damit besser nicht bis "auf den Drücker" warten, sondern schon bald entsprechend verfahren, dann bleibt genügend Zeit, auf eventuelle "Versuche" von Almado/365 AG möglichst richtig zu reagieren.
Kündigen sollten Sie unbedingt, da im 2. Vertrags- und Lieferjahr der Bonus entfällt und die Preise erfahrungsgemäß drastisch erhöht werden (Almado muss sich schließlich den im 1. Jahr gewährten "Lock-Preisvorteil" wiederholen ;)). An hypothetische Diskussionen, was vielleicht noch alles passieren könnte und wie man dann reagieren kann/sollte (siehe diverse Foren-Threads zu Almado), beteilige ich mich im Vorfeld nicht. Augen immer aufhalten und ganz einfach erstmal abwarten!
Gruß khh
LisaSophie:
--- Zitat von: khh am 14. Januar 2014, 12:28:04 ---Alles schon wiederholt angesprochen: Die Bestätigung der Kündigung zum richtigen Termin 31.03.2014 (so haben Sie ja auch gekündigt) muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen!
--- Ende Zitat ---
Lieferbeginn war bei mir der 01.03.2013, ich habe also zum
28.02.2014 gekündigt und bis zum 01.02.14 eine Kündigungsbestätigung verlangt. Ist Ihnen diese Art des Einschreibens (mit Unterschrift, ohne Rückschein) bekannt?
Ich melde mich, sobald sich etwas ändert.
Vielen Dank für die große Hilfe, die Unwissenden hier geboten wird!
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