Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!

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Perle1972:
Guten Morgen khh,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hätte jetzt wie folgt gekündigt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund Ihrer mit Email vom 23.11.2013 mitgeteilten Grundpreiserhöhung übe ich hiermit mein gesetzliches Sonderkündigungsrecht aus und kündige das Vertragsverhältnis zum Ablauf des Vertrags- u. Lieferjahres am 30.04.2014.
Ich bitte um schriftliche Eingangsbestätigung bis zum 28. Januar 2014.

Oder ist es ratsam das Vertragsverhätnis jetzt normal zum Ablauf des Vertrags- u. Lieferjahres am 30.04.2014 zu kündigen?

Gruß Perle 1972

Ben:
Paragraphenangabe muss auch dabei stehen (§41 Abs. 3 EnWG).

khh:

--- Zitat von: Perle1972 am 10. Januar 2014, 07:39:30 ---... Ich hätte jetzt wie folgt gekündigt: ...

Oder ist es ratsam das Vertragsverhätnis jetzt normal zum Ablauf des Vertrags- u. Lieferjahres am 30.04.2014 zu kündigen?
--- Ende Zitat ---

Hallo Perle1972,

Sie haben die "Freie Auswahl", kündigen Sie also genau so, wie Sie es geplant haben. Vielleicht ist es sogar besser, das Sonderkündigungsrecht auszuüben, da Sie möglichlicherweise einen Vertrag mit (nach Meinung von almado) nicht identischem Vertrags- und Lieferbeginn haben könnten (siehe die abgehandelten diversen "Versuche" von almado) ;).

Verlangen Sie allerdings anstatt einer Eingangsbestätigung (die bekommen Sie ja für das Einschreiben mit der Einwurf-Dokumentation durch die Post) unbedingt eine (ordnungsgemäße) Kündigungsbestätigung, welche innerhalb von zwei Wochen seitens almado zu erfolgen hat (davon später dann mit dem Auftrag eine Kopie an den neuen Versorger!).

Gruß khh 

LisaSophie:
Hallo khh,
da hatten Sie natürlich Recht, ich habe mich etwas von der Frau am Schalter berieseln lassen, die zu mir meinte, bei einer Kündigung wäre dies der beste Weg... Ich sehe jetzt online auf der Seite der deutschen Post auch auf Abfrage die Worte "Die Sendung wurde am 10.01.2014 ausgeliefert.", nur leider ist auf dem hinterlegten Foto nur eine Unterschrift des Postmitarbeiters, die Zeile für den Empfänger wurde einfach frei gelassen. Soll ich nun doch nochmal eine ...dritte... Kündigung schreiben, per EINWURF-Einschreiben? Das Porto wäre mir egal, nur weiß ich nicht ob ich mir dabei nicht etwas blöd vorkomme...
Viele Grüße,
Lisa

khh:

--- Zitat von: LisaSophie am 13. Januar 2014, 22:40:21 ---Hallo khh, da hatten Sie natürlich Recht, ich habe mich etwas von der Frau am Schalter berieseln lassen, die zu mir meinte, bei einer Kündigung wäre dies der beste Weg...
--- Ende Zitat ---

Da sollte sich die "Frau am Schalter" besser nochmal klug machen, WANN ein Einschreiben mit Rückschein rechtlich als "zugestellt" gilt (nämlich erst mit der Empfangsbestätigung und nicht schon mit dem Einwurf einer Benachrichtigung in das Postfach/den Briefkasten  - im Gegensatz dazu ein Einwurf-Einschreiben bereits mit dem von der Post dokumentierten Einwurf in das Postfach/den Briefkasten des Empfängers) !   


--- Zitat von: LisaSophie am 13. Januar 2014, 22:40:21 ---Ich sehe jetzt online auf der Seite der deutschen Post auch auf Abfrage die Worte "Die Sendung wurde am 10.01.2014 ausgeliefert.", nur leider ist auf dem hinterlegten Foto nur eine Unterschrift des Postmitarbeiters, die Zeile für den Empfänger wurde einfach frei gelassen. Soll ich nun doch nochmal eine ...
--- Ende Zitat ---

Die unterschriftliche Empfangsbestätigung des Empfängers bekommen Sie mit dem Rückschein (das ist der kleine Vorteil dieser Form eines Einschreibens). Und zur Frage: NEIN  -  sollte der Rückschein (und/oder die Kündigungsbestätigung) bis Mitte Februar nicht zugegangen sein, dann können Sie immer noch Ihr Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 28.02.2014 ausüben (dann allerdings besser per Einwurf-Einschreiben ;) ) !

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