Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
LisaSophie:
Vielen Dank für die schnelle Auskunft, ich habe damals den Vertrag erst Mitte März abgeschlossen, aber natürlich schon ab Anfang März dort gewohnt und auch dieses Datum bei Vertragsabschluss angegeben. In einem Schreiben mit dem Betreff "Versorgungsbeginn/Abschlagszahlung" hieß es: "nun ist es endlich soweit: Seit dem 01.03.2013 beziehen Sie unseren günstigen Direkt-Strom." ...das darf ich als Lieferbeginn ansehen denke ich. Ich werde jetzt eine neue Kündigung schreiben und mich in ein paar Minuten auf den Weg zur Post machen. Vielen dank für die Hinweise zum Inhalt der Kündigung. Ich werde alles mit einbringen. Für meinen Strom ab 1.3.14 werde ich vielleicht nicht unbedingt wieder den erstbesten Anbieter wählen.
Liebe Grüße
Perle1972:
Hallo ins Forum,
ich habe auch diese 6 Seiten von Almado bekommen und bei mir steht folgendes:
Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es
Verringerungen oder Erhöhungen, an Sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpassen, der
hiernach bei 23,92 Cent/kWh liegt. Den gegenwärtigen Stand der Umlagen entnehmen Sie bitte der Grafik.
Nach offizieller Bekanntgabe der Höhe der Änderungen werden wir Ihnen diese auf der Webseite
www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014 <http://www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014> bekannt
geben.
Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.05.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als
Produktkunde im Tarif transparent B green garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.
Mein Vertrag läuft seit dem 1. Mai 2013. Wenn ich jetzt das Sonderkündigungsrecht zum 30. April 2014 nutze, muß Almado den Bonus dann trotzdem zahlen?
Gruß Perle1972
khh:
--- Zitat von: Perle1972 am 09. Januar 2014, 17:01:05 ---... können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.05.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert ...
Mein Vertrag läuft seit dem 1. Mai 2013. Wenn ich jetzt das Sonderkündigungsrecht zum 30. April 2014 nutze, muß Almado den Bonus dann trotzdem zahlen?
--- Ende Zitat ---
Zu diesem Zeitpunkt können Sie das Vertragsverhältnis sowohl ordentlich, mit Wahrung der in den AGB bestimmten Frist als auch außerordentlich ohne Wahrung einer Frist per gesetzlichem Sonderkündigungsrecht wg. der mitgeteilten Grund-preiserhöhung kündigen. Sinnvollerweise (um einen gerichtsfesten Nachweis für den Zugang der Kündigung bei almado zu haben) per Einwurf-Einschreiben und mit der Formulierung "zum Ablauf des Vertrags- u. Lieferjahres am 30.04.2014".
Wenn Sie so verfahren, dann muss almado selbstverständlich den vertraglich vereinbarten Bonus zahlen :) !
LisaSophie:
In meinem Anhang der Mail vom 14.11.13 stand genau das gleiche, wie bei Perle1972. Ich war vorhin noch bei der Post und auf Empfehlung der Dame am Schalter ging meine Kündigung nun per Einschreiben raus, welches ich online verfolgen kann und mir auch gleich die Unterschrift des Empfängers angezeigt wird, wenn es dann jemand annimmt.. Ich hoffe es funktioniert einfach alles reibungslos...
Liebe Grüße,
Lisa
khh:
--- Zitat von: LisaSophie am 09. Januar 2014, 20:51:42 ---... Ich war vorhin noch bei der Post und auf Empfehlung der Dame am Schalter ging meine Kündigung nun per Einschreiben raus, welches ich online verfolgen kann und mir auch gleich die Unterschrift des Empfängers angezeigt wird, wenn es dann jemand annimmt...
--- Ende Zitat ---
Hallo Lisa,
das von der Post-Dame wohl empfohlene "Einschreiben mit Rückschein" anstatt des meinerseits angeratenen "Einwurf-Einschreiben" hätten Sie besser sein gelassen. Beide Versionen können Online verfolgt werden und dokumentieren gerichtsfest den Zugang (lt. BGH-Urteil im Frühjahr 2012), das mit Rückschein aber eben erst "wenn es dann jemand annimmt" und das kann manchmal durchaus zeitlich eng werden, wenn Zugangstermine wie hier der 17.01.2014 bedeutsam sind!
Nun gut, lassen Sie es jetzt so, ist ja auch noch gut eine Woche Zeit und ohnehin nicht mehr zu ändern (zudem bleibt notfalls ja auch noch die bereits genannte Alternative des gesetzlichen Sonderkündigungsrechts).
mfG khh
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