Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!

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Carl:
auf Seite 4 des sechsseitigen Anhanges/Schreibens steht (u.a.):

"Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es Verringerungen oder Erhöhungen, an sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpassen. Den gegenwärtigen Stand der Umlagen entnehmen Sie bitte der Grafik. Nach offizieller Bekanntgabe der Höhe der Änderung werden wir Ihnen diese auf der Webseite WWW.kundenservice-energie.de/umlagen/2014....(nicht vollständig) bekannt geben.
Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeldbestandteile und Fremdkosten, auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.02.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 EUR fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als Produktkunde im Tarif almado ökosiegel B garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich. Damit sind sie vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.

In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert.

Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpasung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fasssung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 1 ges Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBI. I S. 1738, 1748 (EnWG)."

Für mich ist jetzt die wichtigste Frage: Kann ich noch wirksam (m)ein Sonderkündigungsrecht ausüben, zum Ablauf des letzten Liefertages (31.01.2014, 24.00 Uhr) ?

Es wird ja ab 1.2.2014 erstmalig ein Grundpreis i.H.v. 19,95 EUR bei mir eingeführt - bisher lag der bei 0.0 EUR. Zitat a.d. laufenden Vertrag: "Grundpreis: 0,0 EUR/Monat"

Danke für die Mühe!
Carl

khh:

--- Zitat von: Carl am 07. Januar 2014, 02:25:33 ---auf Seite 4 des sechsseitigen Anhanges/Schreibens steht (u.a.):

"... Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.02.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 EUR fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. ...
Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpasung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz ..."

Für mich ist jetzt die wichtigste Frage: Kann ich noch wirksam (m)ein Sonderkündigungsrecht ausüben, zum Ablauf des letzten Liefertages (31.01.2014, 24.00 Uhr) ?

Es wird ja ab 1.2.2014 erstmalig ein Grundpreis i.H.v. 19,95 EUR bei mir eingeführt - bisher lag der bei 0.0 EUR. Zitat a.d. laufenden Vertrag: "Grundpreis: 0,0 EUR/Monat"
--- Ende Zitat ---

Richtig erkannt, diese Grundpreiserhöhung ermöglicht Ihnen die Ausübung des gesetzlichen Sonderkündigungsrechts zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung ohne Einhaltung von Fristen! Hat sich die Sucherei doch gelohnt :)!

Schreiben Sie (Einwurf-Einschreiben an die abgesprochene Postfach-Adresse): "Aufgrund Ihrer mit Email vom 14.11.2013 mitgeteilten Grundpreiserhöhung übe ich hiermit mein gesetzliches Sonderkündigungsrecht aus und kündige das Vertragsverhältnis zum Ablauf des 31.01.2014. Ihre entsprechende Kündigungsbestätigung erwarte ich innerhalb von 2 Wochen hier zugehend."

Und denken Sie über den (noch möglichen) Widerruf des an ExtraEnergie (?) erteilten Auftrags nach, selbst wenn Sie dann ab 1.2.2014 kurzzeitig in die Ersatzversorgung Ihres Grundversorgers fallen sollten, weil ein Wechsel ab 1.2. zu einem seriöseren Anbieter zeitlich knapp werden dürfte ;).

Carl:
Wird heute Vormittag erledigt!

An dieser Stelle nochmal ausdrücklich mein Dank an Sie, für das überaus große Engagement incl. nötiger Beharrlichkeit, dass Sie, quasi "rund um die Uhr" und zum öffentlichen Nutzen der permanent und schwer gebeutelten Verbraucher-Gemeinschaft, hier zur Wirkung bringen!!!

Ich berichte dann wie es weiter geht bzw. ausgegangen ist.

Beste Grüße
Carl

khh:
Sachverhalt:
In den vorstehenden Beiträgen, wie schon in früheren almado-Threads, ist von Kunden der Almado (jetzt 365 AG) beschrieben und zitiert, wie dieser Versorger eine Grundpreiserhöhungsmitteilung in sechsseitigen Emails versteckt !

Einschätzung:
Absicht von Almado wird sein, dass Kunden diese wichtige Mitteilung übersehen und ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht nicht ausüben. Diese verbraucherfeindliche Praxis dürfte wohl kaum dem in § 41 Abs. 3 EnWG bzw. in der übergeordneten EU-Binnenmarktrichtlinie den Energielieferanten zur Mitteilungspflicht über Preiserhöhungen auferlegten Transparenzgebot genügen.

Frage an den BdEV:
Sehen BdEV bzw. Verbraucherzentralen / vzbv hier ausreichend Anlass, Ihrerseit eine Abmahnung o.ä.
gegenüber der almado-ENERGY GmbH und/oder der almado AG / 365 AG auszusprechen ?

Mit der Hoffnung auf eine Antwort
Gruß khh

energienetz:
Abmahnung durch Bund der Energieverbraucher e.V.: Wir beobachten viele Wettbewerbsverstöße. Leider können wir nur wenige und sehr krasse Beispiele aufgreifen. Das hat folgenden Grund. Ist die Abmahnung bzw das sich anschließende Gerichtsverfahren erfolgreich, dann bekommt der Verbraucherverein seine Kosten zurückerstattet (bestenfalls, in aller Regel jedoch bleibt auch beim Obsiegen ein nicht erstattungsfähiger Rest zu finanzieren, wie zB Fahrtkosten). Bei auch nur teilweisem Unterliegen bleibt der Verein auf einem Teil der oft nicht unerheblichen Kosten sitzen. Es ist also keineswegs so, dass bei erfolgreicher Abmahnung ein Rest oder Gewinn verbleibt, der nicht erfolgreiche Fälle mittragen könnte. Anders als die Verbraucherzentralen, die mit staatlicher Förderung arbeiten, finanziert sich der Bund der Energieverbraucher e.V. ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen. 

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