Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
khh:
Hallo Carl,
siehe PM !
Gruß khh
Carl:
Danke nochmal!
Nun habe ich tatsächlich doch ein Schreiben mit Preiserhöhung in der Mailbox entdeckt, dessen Details aber praktischer Weise in dem Thread "Versuch einer Sonderkündigung..." zur Diskussion gestellt - siehe bitte dort.
Sozusagen wieder ein Hoffnungsschimmer...
Gruß
Carl
khh:
--- Zitat von: Carl am 07. Januar 2014, 00:17:35 ---Ich habe gerade in meiner Mailbox auch so eine versteckte Preiserhöhung (Sauerei, im Email-Absendernamen stand auch nicht mehr Almado..) entdeckt (Email vom 14.11.2013), sowie im gleichen Schreiben eine "Ergänzung der Allgemeinen Stromlieferbedingungen" die in meinem Falle am 1.1.2014 zu Anwendung käme - so der Text. Vermutlich habe ich zu diesem Punkt mein Sonderkündigungsrecht verbeutelt.
Die Preiserhöhung wird aber erst zum 1.2.2014 wirksam, glaube ich, da ich ja einen Vertrag mit Preisgarantie bis 31.1.2014 abgeschlossen habe (genau dann laufen auch die 12Monate ab, an die der Bonus geknüpft ist). Kann ich bezogen auf die Preiserhöhung noch wirksam sonderkündigen, und kann ich dabei den 31.1.2014 (letzter Belieferungstag) angeben? Ich hoffe ja sehr, dass das noch geht - was meint ihr?
--- Ende Zitat ---
Glauben Sie ? Was genau steht denn da geschrieben ?
Carl:
Im Vertrag steht unter dem Punkt:
Die wesentlichen Vertragsdetails:
Preisgarantie: bis 31.01.2014
Soweit zumindest das Fettgedruckte.
Weiter unten - im Kleingedruckten - steht dann noch "..gemäß Allgemeine Stromlieferbedingungen almado-ENERGY." Also doch keine Preisgarantie??
Allerdings frage ich mich, wie man den Preis vor Ablauf des Lieferzeitraumes innerhalb eines Strompaketes (ich bleibe im Verbrauch knapp drunter) mit einem Festpreis erhöhen will, zumal ja auch keine Zwischenzählerstände abgefragt oder abgelesen wurden. Naja, offensichtlich war ich schon wieder zu optimistisch.
Gruß
Carl
khh:
Meine Frage war, was genau (wörtlich!) steht in der Email vom 14.11.2013 bzgl. der Preiserhöhung ?
Zu Ihrer Frage zum "Festpreis": Die Preisgarantie könnte bspw. EEG-Umlagenerhöhungen NICHT einschließen,
wobei diesbzgl. die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende AGB (soweit rechtskonform) maßgeblich ist und nicht die mit der Email mitgeteilte "Ergänzung der Allgemeinen Stromlieferbedingungen", welche keinesweg so ohne weiteres am bzw. ab 1.1.2014 für Sie zur Anwendung kommt, wie von Almado dreist behauptet !
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