Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Stromfraß:
Ein wenig kann ich kjubie auch verstehen.
Ich schrieb am 23.10.13:
--- Zitat ---Ich habe gerade eine gerichtliche Auseinandersetzung hinter mir. Es ging finanziell eigentlich auch nur um ca. 90 Euro. Selbst wenn man sich im Recht glaubt, muss man die Zeit und die Nerven haben, das durchzustehen. Letztlich habe ich einem gerichtlich vorgeschlagenen Vergleich zugestimmt, um keinen weiteren Ärger zu haben. Ergebnis etwa fifty – fifty.
--- Ende Zitat ---
Wenn Almado aber nun praktsch ein "Vergleichsangebot" macht ...
Ich weiß, Nerven, Aufwand und Ärger stehen eigentlich in keinem Verhältnis zu den paar Euro.
Allerdings, das von Amazone nochmals Angeführte hätte ich auch versucht:
--- Zitat ---Mindestens sinnvoll wäre es gewesen, Almado die Geltendmachung von Schadensersatzsprüchen anzudrohen und bei Nichteingehen auf Ihren Vergleichsvorschlag die Angelegenheit der Schlichtungsstelle vorzulegen. Dies wäre lediglich mit etwas Schreibaufwand verbunden gewesen und hätte Ihnen alle Optionen offen gehalten.
--- Ende Zitat ---
Ich hatte es im Vorjahr auch über die Schlichtungsstelle versucht. Die versprochene 3-Monats-Frist ist wohl passé und nach 5 Monaten kam der gerichtliche Mahnbescheid. Damit war der "Fall" für die Schlichtungsstelle erledigt und ich hatte das Verfahren am Halse.
Man darf von der Schlichtungsstelle nicht zuviel erwarten. Außerdem: eine Schlichtungsempfehlung muss nicht akzeptiert werden.
khh:
--- Zitat von: Stromfraß am 28. Oktober 2013, 07:50:24 ---Man darf von der Schlichtungsstelle nicht zuviel erwarten. Außerdem: eine Schlichtungsempfehlung muss nicht akzeptiert werden.
--- Ende Zitat ---
Das ist eine sehr subjektive Bewertung. Verbraucher können von der www.schlichtungsstelle-energie.de durchaus viel Positives erwarten (siehe u.a. die auf deren Internetseiten beispielhaft veröffentlichte „Schlichtungsempfehlungen“) !
Nach eigener mehrfacher Erfahrung bewirkt oftmals allein schon die Ankündigung des Verbrauchers, sich nötigenfalls mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle zu wenden, dass Versorger eine Beanstandung des Kunden zumindest zügig bearbeiten oder sogar von sich aus zufriedenstellende Lösungen anbieten. Anzunehmen ist, dass die dem Versorger drohende, im Beschwerdefall an die Schlichtungsstelle zu zahlende Fallpauschale von bis zu 450 Euro wesentlich dazu beiträgt. :)
Wenn Versorger die Regeln des Schlichtungsverfahrens missachten, zum Beispiel - Auszug:
--- Zitat ---„... empfiehlt die Schlichtungsstelle den beteiligten Beschwerdegegnern für die Dauer des Schlichtungsverfahrens bereits eingeleitete Mahn- oder Inkassoverfahren ruhen zu lassen.“
--- Ende Zitat ---
oder Schlichtungsempfehlungen nicht akzeptieren, dann ist das kein Wertmaßstab für die Arbeit der Schlichtungsstelle bzgl. deren wichtige Zielsetzung „einvernehmliche und außergerichtliche Streitbeilegung“.
Stromfraß:
khh, wir sind uns sicher einig, dass allein die Androhung, sich an die Schlichtungsstelle zu wenden, beim Versorger etwas bewirken könnte.
Wenn ich aber auf deren Seite lese, dass von 25 Schlichtungsempfehlungen immerhi 9 von der einen oder der anderen Seite nicht anerkannt wurden, ist das doch ein beträchtlicher Anteil.
Hinzu kommen noch die "Fälle", bei denen von der Schlichtungsstelle gar keine Empfehlung ausgesprochen wurde, weil z.B. zwischenzeitlich eine Klage vor einem Zivigericht eingereicht wurde.
Ich will die an sich nützliche Tätigkeit der Schlichtungsstelle nicht herabwürdigen, aber -wie gesagt- man darf auch keine Wunder erwarten.
khh:
--- Zitat von: Stromfraß am 28. Oktober 2013, 21:15:42 ---... Wenn ich ... lese, dass von 25 Schlichtungsempfehlungen immerhi 9 von der einen oder der anderen Seite nicht anerkannt wurden, ist das doch ein beträchtlicher Anteil.
Hinzu kommen noch die "Fälle", bei denen von der Schlichtungsstelle gar keine Empfehlung ausgesprochen wurde, weil z.B. zwischenzeitlich eine Klage vor einem Zivigericht eingereicht wurde. ...
--- Ende Zitat ---
Aber selbst mit nicht akzeptierten Schlichtungsempfehlungen bekommt der Verbraucher durch den Ombudsmann, einem BGH-Richter a.D., eine qualifizierte rechtliche Bewertung des Sachverhalts, welche auch in einem Gerichtsverfahren hilfreich sein kann.
Und die "Fälle", wo ein Versorger eine Schlichtungsempfehlung nicht anerkennt oder während eines laufenden Schlichtungsverfahrens gerichtlich Klage erhebt, ist das für mich bzgl. dieses Anbieters für die Zukunft ein Ausschlusskriterium bei der Versorgerwahl!
Stromfraß:
--- Zitat ---Und die "Fälle", wo ein Versorger eine Schlichtungsempfehlung nicht anerkennt oder während eines laufenden Schlichtungsverfahrens gerichtlich Klage erhebt, ist das für mich bzgl. dieses Anbieters für die Zukunft ein Ausschlusskriterium bei der Versorgerwahl!
--- Ende Zitat ---
Ich werde diesen Versorger auch nie wieder nehmen und hatte ihn auch nicht genommen!
Es war so, dass ich mir diesen Versorger nie gesucht habe, sondern ich wurde von einem sogen. "Vermittler" von der EnergenSüd zu diesem Versorger "übergeleitet" und das trotz Sonderkündigung.
Leider "fand" sich diese Kündigung erst, nachdem mir schon der erste Abschlag beim neuen Versorger abgezogen wurde.
Aber das ist wieder eine andere Geschichte ...
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