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Autor Thema: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt  (Gelesen 57062 mal)

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Offline superhaase

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #15 am: 03. Mai 2013, 07:25:07 »
Es ging doch in diesem Thread nicht um die Bonität oder die Insolvenzgefahr von Care Energy, sondern um die den Kunden angebotenen Verträge, die eine Art Generalvollmacht bzgl. Energieversorgung enthalten sollen, die erhebliche rechtliche Gefahren für die Kunden birgt.

Wenn dem so ist, dann ist vor solchen Verträgen zu warnen, völlig unabhängig davon, ob Care Energey bisher zu guten Konditionen Energie geliefert hat und ob die wirtschaftliche Lage der Firma in Ordnungn ist oder nicht.
Ich stelle ja dem freundlichen Bankberater auch keine Generalvollmacht über mein gesamtes Vermögen aus, nur weil die Bank gut dasteht und mein Girokonto bisher ganz ordentlich geführt hat.
8) solar power rules

Offline Stromfraß

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #16 am: 03. Mai 2013, 08:11:33 »
Superhaase schreibt:
Zitat
Es ging doch in diesem Thread nicht um die Bonität oder die Insolvenzgefahr von Care Energy, sondern um die den Kunden angebotenen Verträge, die eine Art Generalvollmacht bzgl. Energieversorgung enthalten sollen, die erhebliche rechtliche Gefahren für die Kunden birgt.
Wenn der BdEV vor Care Energy warnt, dann geht es doch sehr wohl um die Seriösität des Unternehmens und da gehören in erster Linie Bonität und Insolvenzgefahr dazu.
Ich sehe durchaus die Gefahr mit der "Generalvollmacht", die aber seitens des Unternehmens abgestritten wird und erklärt wird, warum das so ist.
Wenn ich bezüglich eines Stromversorgers sicher gehen will, bleibe ich meinem Grundversorger und zahle die hohen Preise. Meine Stadwerke werden nicht in Insolvenz gehen, die AGB sind in Ordnung und ich muss keine "Generalvollmacht" erteilen. "Über den Tisch gezogen" werde ich allerdings insofern, dass ich eben 30 Ct./kWh zahlen müsste.
Also wechseln?
Vorauskasse kommt nicht in Frage, Paketpreise ebenfalls nicht, da wrd hier und anderswo gewarnt. Also ein Anbieter, der 25% oder einen anderen Betrag Neukundenbonus zahlt? Kann man machen und muss notfalls klagen, wenn der Neukundenbonus aus irgendeinem Grund nicht gezahlt wird.
Was mit den sogen. günstigen Tarifen bei Genossenschaften zu erwarten ist, haben wir auch gelesen.
Kurz gesagt, es gibt keinen Anbieter, der günstige Tarife anbietet und bei dem NICHTS zu beanstanden wäre.
Insofern kommt Care Energy bei diesen Vergleichen doch sehr gut weg, zumal der Tarif nicht nur günstig, sondern supergünstig ist.
Wenn der BdEV warnt ist das ok., allerdings reicht das nicht mit Sätzen wie: "Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat vor Care-Energy gewarnt, da das vom Verbraucher zu unterzeichnende Auftragsformular möglicherweise weitreichendere Folgen, als für den Verbraucher zunächst ersichtlich birgt".
Da wären konkrete Aussagen angebracht. Diese kommen in den verschiedenen Threads in den verschiedenen Foren. Allerdings sind das mitunter auch nur bloße Behauptungen und dieser oder jener dargestellte Sachverhalt hat sich schlicht als falsch erwiesen.
Wenn man sich als potenzieller Kunde tatsächlich ein realistisches Bild machen will - es ist nicht möglich.

Offline KarlM

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #17 am: 03. Mai 2013, 08:58:04 »
.... allerdings reicht das nicht mit Sätzen wie: "Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat vor Care-Energy gewarnt, da das vom Verbraucher zu unterzeichnende Auftragsformular möglicherweise weitreichendere Folgen, als für den Verbraucher zunächst ersichtlich birgt".
Da wären konkrete Aussagen angebracht.

Ich finde schon, dass es mit diesem Hinweis reicht, vor Care Energy zu warnen, weil die AGB so schwammig formuliert ist, dass eigentlich keiner wirklich durchblickt. Dass die AGB undurchsichtig ist, beweist doch schon allein die Tatsache, dass solche Vertragsgegenstände zu heftiger Diskussion führen.
Care Energy wirft nun den Ball zurück und warnt vor dem Bund der Energieverbraucher und hängt sich an der  Formulierung "möglicherweise" auf. Doch genau die Formulierung "möglicherweise" trifft es. Es kann sein, muss aber nicht. Aber was nicht muss kann ja mal sein. Was die Vollmacht wirklich bewirken kann und welche Gefahren dahinterstecken ist dem Stromkunden überhaupt nicht bewusst und davor sollte schon gewarnt werden.
Aber nicht nur dieser Punkt ist sehr undurchsichtig.

Wenn ich die AGB durchlese, dann stoße ich doch gleich im Abschnitt 1 Vertragsgegenstand auf für den Kunden sehr ungenaue Aussagen.
Punkt 1.1 Im Sinne nach heißt es hier. Care Energy beliefert den Kunden mit Licht, Kraft, Wärme und Kälte was als Nutzenergie bezeichnet wird.
in Punkt 1.2 heißt es dann "Der Kunde verpflichtet sich für die Dauer dieses Vertrages seinen Nutzenergiebedarf ausschließlich aus den von CE... bereitgestellten Nutzenergien zu decken.

Was heißt dies denn im Klartext. Oder was könnte es heißen. Es könnte zb heißen, dass man, wenn man mit Heizöl heizt, dieses dann über CE bestellen muss. Auch wenn CE jetzt, was ich aber nicht weiß, noch nicht mit Heizöl handelt, könnte es doch in naher Zukunft durchaus bald passieren.
Schon allein dies sagt mir, so einen Vertrag kann ich nicht eingehen.
« Letzte Änderung: 03. Mai 2013, 10:11:59 von KarlM »

Offline khh

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #18 am: 03. Mai 2013, 10:06:37 »
...
Ich sehe durchaus die Gefahr mit der "Generalvollmacht", die aber seitens des Unternehmens abgestritten wird und erklärt wird, warum das so ist.

Die Behauptung und „Erklärung“ von Care Energy  -  Zitat „... Ganz im Gegenteil, handelt es sich bei den AGB der Care-Energy wohl um die verbraucherfreundlichsten Geschäftsbedingungen ... Dass jedoch genau diese Vollmacht eine branchenübliche Vollmacht ist und eingeschränkt auf die Agenden des Energiebezuges ist ...“ Zitatende  -  dürfte schlicht und ergreifend falsch sein, jedenfalls kenne ich keinen Versorger, bei dem ein Haushaltskunde eine AGB-EDL zusätzlich akzeptieren und eine derartige „Generalvollmacht“ unterschreiben muss.

Insofern ist die Warnung des BdEV  -  Zitat "Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat vor Care Energy gewarnt. Das vom Verbraucher zu unterzeichnende Auftragsformular hat möglicherweise weitreichendere Folgen, als für den Verbraucher zunächst ersichtlich." Zitatende  -  m.E. mehr als berechtigt!

Und zu:
Da wären konkrete Aussagen angebracht. Diese kommen in den verschiedenen Threads in den verschiedenen Foren. Allerdings sind das mitunter auch nur bloße Behauptungen und dieser oder jener dargestellte Sachverhalt hat sich schlicht als falsch erwiesen.

Welche dargestellten Sachverhalte haben sich denn als falsch „erwiesen“? Vielmehr ist es doch eher so, dass manche Aussagen in verschiedenen Foren sich als durchaus zutreffend erwiesen haben (siehe bspw. Urteil LG Berlin vom 08.05.2012, Az. 91 O 47/12).

Im Übrigen ist es bezeichnend, wenn ein „Energiedienstleister“ eine anerkannte Organisation wie den BdEV als „selbsternannte Verbraucherschutzorganisation“ tituliert, vor Aussagen des BdEV warnt, sich mit einigen nie gestellten Fragen abfällig über den BdEV äußert und sich selbst kurz zuvor in einer anderen Pressemitteilung mit einer höchst fragwürdigen „Empfehlung“ durch verbraucherschutz.de schmückt (siehe bspw. Urteil OLG Dresen vom 03.07.2012, Az. 14 U 167/12, bzgl. „Irreführung durch Gütesiegel“).

Wenn man sich also als potenzieller Kunde ein Bild machen will, dann ist das durchaus möglich, man muss nur die bereits bekannten Fakten auch wahrnehmen wollen!
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline DieAdmin

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vzbv mahnt Care Energy ab
« Antwort #19 am: 03. Mai 2013, 11:03:46 »
Die Pressemitteilung des vzbv von heute:
http://www.vzbv.de/11548.htm
Zitat
vzbv mahnt Care Energy ab
Angebote des Stromanbieters sind intransparent
03.05.2013


Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die unter der Marke Care Energy handelnden Unternehmen wegen unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen und unlauterer Werbung abgemahnt. Care Energy lockt Kunden mit Strompreisen von knapp 20 Cent pro Kilowattstunde. Problematisch dabei: Mit wem Verbraucher tatsächlich einen Vertrag abschließen, ist unklar.

Sowohl auf der Internetseite als auch in der Korrespondenz zwischen Care Energy und den Kunden fehlen konkrete Angaben über den Vertragspartner und den genauen Vertragsinhalt. Das Impressum der Website listet sieben verschiedene Firmen auf, die Auftragsbestätigung nennt zwei Unternehmen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird eine weitere Firma genannt. Immer wieder taucht dabei der Name der mk-group auf. Dennoch können Verbraucher aus diesen Angaben nach Ansicht des vzbv nicht erkennen, mit wem sie einen Vertrag haben.

Diese Praxis hat der vzbv nun beanstandet, denn nach seiner Auffassung muss der Verbraucher wissen, wer sein Vertragspartner ist und welche Leistungen ihm vertraglich zustehen. „Der Vertrag von Care Energy ist für die Verbraucher schwer zu verstehen“, so Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Der Anbieter betreibe ein Contracting-Modell, bei dem die Kunden einem Unternehmen der mk-group ihren Hausanschluss übertragen. Der vzbv befürchte, dass die Schutzrechte aus dem Energiewirtschaftsgesetz damit für die Verbraucher nicht mehr greifen.

Im Auftragsformular versteckt sich eine tückische Vollmachtsklausel. Der Verbraucher erteilt der Firma mk-power damit umfangreiche Befugnisse, Verträge in seinem Namen abzuschließen und zu kündigen. Zusätzlich enthalten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Belieferung mit Strom“ aus Sicht des vzbv unter anderem ein unklar formuliertes Preiserhöhungsrecht und einen unbestimmten Liefertermin. Außerdem können die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auch ohne Zustimmung der Kunden an Unternehmen der mk-group sowie an deren nicht genannte regionale Partner übertragen werden.

vzbv-Vorstand Gerd Billen mahnt zur Vorsicht: „Günstige Strompreise liegen zwar im Interesse der Verbraucher. Doch die beiden Großinsolvenzen von TelDaFax und FlexStrom haben gezeigt, dass nicht jedes günstig erscheinende Angebot auf dem Energiemarkt vorteilhaft für Verbraucher ist.“

Die Zahl der Verbraucher, die unseriöse Anbieter fürchten, hat sich im Jahr 2012 fast verdoppelt. 49 Prozent der Haushaltskunden nennen dies als wichtigsten Grund, der sie von einem Wechsel ihres Stromanbieters abhält.

Der vzbv sieht deshalb auch den Staat in der Pflicht. Gerd Billen fordert: „Die Bundesnetzagentur muss mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dazu beitragen, dass die Verbraucher den Anbietern auf dem Energiemarkt wieder vertrauen können“.
« Letzte Änderung: 03. Mai 2013, 11:13:39 von Evitel2004 »

Offline DieAdmin

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #20 am: 03. Mai 2013, 13:35:19 »
3 Stunden hats gedauert. ist ja auch die lange PM :

Care-Energy kontert die Abmahnung der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
http://www.presseportal.ch/de/meldung/100737284/t

Offline bobby3301

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #21 am: 03. Mai 2013, 13:44:44 »
evitel warum löschen Sie die Stellungnahme der mk group?

Offline DieAdmin

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #22 am: 03. Mai 2013, 13:45:50 »
Weil ich ein Beitrag zuvor schon zu der PM verlinkt habe. Das Kopieren dieser ellenlangen PM ist nicht notwendig

Offline bobby3301

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #23 am: 03. Mai 2013, 13:47:26 »
aber es gibt sehr viele elenlange PM hier die nicht gelöscht werden???

Offline bobby3301

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #24 am: 03. Mai 2013, 13:50:39 »
Ein Schelm, wer auf Grund der Mitgliedschaft des „Bundes der Energieverbraucher“ bei den subventionierten Verbraucherzentralen einen Zusammenhang zwischen deren Publikation und der gestrigen Erwiderung auf die Mitgliederwerbeaktion des „Bundes der Energieverbraucher“ sieht…

Offline KarlM

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #25 am: 03. Mai 2013, 13:55:33 »
Ein Schelm, wer auf Grund der Mitgliedschaft des „Bundes der Energieverbraucher“ bei den subventionierten Verbraucherzentralen einen Zusammenhang zwischen deren Publikation und der gestrigen Erwiderung auf die Mitgliederwerbeaktion des „Bundes der Energieverbraucher“ sieht…

In dem Fall würde ich aber nicht von Schelm, sondern von Dummkopf reden.

Offline energienetz

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auch interessant
« Antwort #26 am: 03. Mai 2013, 15:11:14 »
http://openjur.de/u/368530.html
und
http://openjur.de/u/368529.html
Keine Befreiung von EEG-Umlage, KWK-Zuschlag und Mehrwertsteuer!

Offline khh

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heutige "Stellungnahme" von Care Energy
« Antwort #27 am: 03. Mai 2013, 16:56:06 »
Auszüge:
1.
Zitat
... schon am 25.04.2013 eine Stellungnahme von Care-Energy verfasst wurde, in welcher Care-Energy klar angeregt hat, sich bei einem Gesprächskreis einzufinden, um zumindest zukünftig ein kooperatives Gesprächsklima zu gewährleisten..

Die Impertinenz von Care Energy ist wirklich beispiellos !  ::)

2.
Zitat
... Nach Aufklärung des oben dargestellten Sachverhalts über die genaue Vertragsgestaltung dürfen wir nunmehr davon ausgehen, dass sich die Sache damit erledigt hat.

Na denn: Auf in die nächste (dann eben gerichtliche) Runde !  >:(
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Offline bobby3301

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #28 am: 03. Mai 2013, 17:00:54 »
Auch Ihre Impertinenz Herr khh ist nicht nur beispiellos sondern spiegelt den Neid, als wahrscheinlich ehemaligen Vermittler, der gekündigt wurde wieder!!!!!!

Offline RR-E-ft

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #29 am: 03. Mai 2013, 17:29:14 »
Auch Ihre Impertinenz Herr khh ist nicht nur beispiellos sondern spiegelt den Neid, als wahrscheinlich ehemaligen Vermittler, der gekündigt wurde wieder!!!!!!

Wie kommt man auf so etwas?

 

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