gratis Modul klingt schon mal gut.
Einem geschenkten Gaul....
Weiß jemand zu welcher der vielen verschiedenen Gesellschaften die vorgeblich 236.711 zufriedenen Kunden zählen sollen,
derer man oder frau (wer eigentlich?!) sich auf der Seite
http://www.care-energy.de/ berühmt?
Verwiesen wird über den Link auf
Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sich inhaltlich auf eine
Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG beziehen.
Zunächst muss man doch aber erst einmal einen
Vertrag abschließen, in den dann ggf. Allgemeine Geschäftsbedingungen gem.
§ 305 Abs. 2 BGB wirksam einbezogen werden können.
Für einen Vertragsabschluss muss man zunächst einen Antrag im Sinne des § 145 BGB irgendwohin richten.
Einen Antrag welchen Inhalts muss man dafür an wen richten?