Problem ist, dass es nicht nur die Lieferantenrahmenverträge mit den Verteilnetzbetreibern (VNB), sondern auch die Bilanzkreise mit den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) gibt. Die VNB senden eine Summenzeitreihe, in der die gesamte Energiemenge für alle Kunden des jeweiligen Lieferanten in dem Verteilnetz, die voraussichtlich am nächsten Tag benötigt wird, enthalten ist, an den Lieferanten.
Der Lieferant muss dann die entsprechende Menge in den Bilanzkreis beim ÜNB einstellen. Tut er das nicht, gleicht der ÜNB die Differenz aus und berechnet dafür dem Lieferanten die teuren Ausgleichs- und Regelenergiepreise dafür. So wird es für jeden Tag gemacht.
Wenn ein Lieferant größere Differenzmengen offen lässt, verhält er sich regelwidrig und es könnte ihm deshalb der Bilanzkreisvertrag gekündigt werden.
Das könnte ja evt. einem Lieferanten, der von der Insolvenz bedroht ist oder sogar bereits Insolvenzantrag gestellt hat, egal sein. Der könnte nun auf folgende Idee kommen: die Energie, die er als Forward bereits eingekauft hatte, verkauft er fröhlich am Markt und nominiert überhaupt nichts (oder nur sehr wenig). Dann hat er erst einmal etwas Liquidität aus dem Energieverkauf gewonnen.
Der ÜNB muss jetzt die fehlenden Mengen mit Ausgleichs- und Regelenergie ausgleichen. Die Rechnung dafür kommt dann einige Monate später - und dann bleibt der ÜNB vielleicht auf diesen Kosten sitzen, da die Insolvenz bei diesem Lieferanten bereits eingetreten ist.
Schon rein aus kaufmännischer Vorsicht kündigen deshalb die ÜNB bei Insolvenzantrag eines Lieferanten den Bilanzkreisvertrag mit dem betroffenen Lieferanten. Dadurch hat der Lieferant dann keinen Bilanzkreis mehr. Ohne Bilanzkreis kann er aber dem VNB keine Energie für seine Kunden liefern, wodurch diese dann in der Ersatzversorgung landen.
Mit diesen - zugegebenermaßen sehr fachlochen - Ausführungen möchte ich verdeutlichen, dass es gar nichts nützt, wenn dem VNB die Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags mit dem insolventen Lieferanten untersagt werden würde, wenn der ÜNB den Bilanzkreisvertrag kündigt.