Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Urteil vom AG \"ungenannt\"  (Gelesen 34335 mal)

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Offline RR-E-ft

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Urteil vom AG \"ungenannt\"
« Antwort #30 am: 09. November 2010, 19:30:06 »
Normalerweise zeigen sich Gerichte erhabener, insbesondere auch wenn sie die Auffassung der Partei nicht teilen.

Offline uwes

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Urteil vom AG \"ungenannt\"
« Antwort #31 am: 09. November 2010, 19:48:31 »
@Didakt
nochmals meine Bitte:

Welches Amtsgericht hat in Ihrer Sache entschieden?
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline Didakt

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Urteil vom AG \"ungenannt\"
« Antwort #32 am: 10. November 2010, 17:42:35 »
@ uwes u. Cremer

Ich bleibe zunächst aus den bereits geschilderten Gründen dabei, das AG nicht zu benennen und bitte um Verständnis für diese Maßnahme.
Der streitgegenständliche Vertrag ist inzwischen zwar gekündigt, aber das beendete Vertragsverhältnis enthält noch Konfliktstoff, der zu einem weiteren Verfahren gegen mich führen könnte, wenn ich es darauf ankommen lassen sollte. Ich streue deshalb kein Salz in diese Suppe!

Freundliche Grüße

Offline uwes

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Urteil vom AG \"ungenannt\"
« Antwort #33 am: 10. November 2010, 18:24:48 »
Zitat
Original von Didakt
Ich bleibe zunächst aus den bereits geschilderten Gründen dabei, das AG nicht zu benennen und bitte um Verständnis für diese Maßnahme.

@Didakt: Nein, dafür habe ich aus bestimmten Gründen kein Verständnis. Für uns als Anwälte der Verbraucher ist es - im Gegensatz zu den Anwälten der Energieversorger - schwierig den Informatuonsaustausch zu bewerkstelligen. Die Versorgeranwälte haben - auch wegen ihrer geringeren Anzahl und höheren Prozessdichte - weniger Probleme damit. Sie sind uns daher häufig voraus, wenn es darum geht, die Auffassungen der Gerichte im voraus zu erahnen.

Unter den Verbraucheranwälten gibt es wenige, die ihr Wissen weitergeben, da viele nur den eigenen Erfolg suchen.

Durch Ihr Wissen lieber \"Didakt\" könnte man gewissen Problemen, die mit dem betreffenden Richter auftreten können, bereits im Vorfeld mit Rechtsausführungen begegnen.

Ihre Gründe überzeugen auch nicht. Gerichte müssen schon lange damit leben, dass ihre Entscheidungen kritisiert werden. Dies gilt vor allem dann, wenn sie mit wenigen juristischen Argumentationen in der Begründung als unhaltbar dargestellt werden.

Wenn Sie die Beteiligung des Gerichts nur nicht öffentlich kundgeben wollen, dann schreiben Sie mir gerne eine PM. Dafür sollten Sie dann Ihr Postfach freischalten.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline Didakt

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Urteil vom AG \"ungenannt\"
« Antwort #34 am: 11. November 2010, 18:30:37 »
@ uwes

Sie lassen aber auch nicht locker!

Zuvor bitte ich Sie um eine kurze Beantwortung folgender Fragen:

1. Besteht für mich die Möglichkeit und ggf. welche, im Falle einer erneuten Klage wegen Forderung gegen mich mit einem Streitwert von 1 bis zu 5.000 Euro dieses für meinen Wohnort zuständige AG (§ 13 u. 29 ZPO) zu umgehen?

2. Wer entscheidet – vom Problem der Begründbarkeit mal abgesehen – über das Gesuch, den Einzelrichter am AG wegen Befangenheit abzulehnen, und welcher Richter übernimmt im Fall eines positiven Beschlusses die Verhandlungsführung.

3. Kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei einem anderen als dem unter 1. genannten zuständigen Gericht eingereicht werden bzw. können von dem anderen Gericht hierzu Anordnungen getroffen werden?

Danke im Voraus.

MfG

Offline Kampfzwerg

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Urteil vom AG \"ungenannt\"
« Antwort #35 am: 12. November 2010, 14:02:31 »
@Didakt

Offensichtlich hat der Herr Direktor sich durch die Gehörsrüge persönlich in seiner Ehre und in seiner Amtsführung angegriffen und beleidigt gefühlt.
Sein Ego hat wohl auch einige Kratzer erhalten.
Nur schade, dass seine Sachkenntnis wohl eindeutig im Schatten dieses Egos steht.
Vielleicht war er aber auch von seiner eigenen Macht berauscht.

Zitat
Es ist ausschließlich Sache des Beklagten, wenn er die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Weise missachtet, dass er wie das Lager der Gasanpassungsgegner die ihm gefällige Entscheidung des Kartellsenats des BGH herauspickt und die anderen, überzeugenderen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ignoriert.
DAS ist unverschämt!

 
\"Erhaben\" ist wahrlich nicht das Wort der ersten Wahl, noch nicht einmal das der letzten, das einem bei dieser in \"Beschlussform gegossenen\" Tirade und des geharnischten Rüffels an Ihre Adresse, in den Sinn kommt.
 
Unter Beachtung der oft zitierten Binsenweisheit \"der Fisch stinkt am Kopf zuerst\" ist Ihre Zurückhaltung bei der namentlichen Nennung des AG für mich gut nachzuvollziehen, wenn zu befürchten steht, noch einmal vor diesem einen Streit ausfechten zu müssen.
Andererseits muss solchen \"Herrschaften\" argumentativ das Handwerk gelegt werden können. Folgen Sie uwes´Rat und nutzen Sie die PN!

Offline uwes

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Urteil vom AG \"ungenannt\"
« Antwort #36 am: 12. November 2010, 23:27:00 »
Zitat
Original von Didakt
1. Besteht für mich die Möglichkeit und ggf. welche, im Falle einer erneuten Klage wegen Forderung gegen mich mit einem Streitwert von 1 bis zu 5.000 Euro dieses für meinen Wohnort zuständige AG (§ 13 u. 29 ZPO) zu umgehen?

Sicher gibt es die. Dazu müsste man wissen, welches Amtsgericht Sie umgehen wollen, damit man ergründen kann, ob und ggfs wie das übergeordnete Landgericht - Kartell- oder KfH seine zuständigkeit sieht. Manchmal weiß man das ja.

Zitat
Original von Didakt
2. Wer entscheidet – vom Problem der Begründbarkeit mal abgesehen – über das Gesuch, den Einzelrichter am AG wegen Befangenheit abzulehnen, und welcher Richter übernimmt im Fall eines positiven Beschlusses die Verhandlungsführung.

Siehe hier. Den übernehmenden Richter könnte ich Ihnen wahrscheinlich namentlich benennen, wenn ich wüsste, welcher Amtsrichter von welchem Amtsgericht abgelehnt werden soll.

Zitat
Original von Didakt
3. Kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei einem anderen als dem unter 1. genannten zuständigen Gericht eingereicht werden bzw. können von dem anderen Gericht hierzu Anordnungen getroffen werden?

Die Frage wird sich wohl nicht stellen. Wofür sollte jetzt noch ein Eilbedürfnis bestehn, das den Erlass einer e.V. rechtfertigen könnte? Die Frage der Zuständigkeit eines anderen Gerichts richtet sich danach, was das Prozessziel ist und ob eine bestimmte rechtliche Argumentation eine andere Zuständigkeit begründen könnte. Um auch hier eine Beurteilung vornehmen zu können, müsste ich wissen, welches Amtsgericht bisher von wem angerufen wurde. Außerdem müsste ich wissen, an welchem Ort Kläger und/oder der Beklagte wohnen.

Zitat
Original von Didakt
Danke im Voraus.

Gern geschehen. Ich würde mich für die erbene Information ebenfalls gerne bedanken. Dafür müsste ich sie nur bekommen.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline Didakt

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Urteil vom AG \"ungenannt\"
« Antwort #37 am: 13. November 2010, 12:25:46 »
@ Kampfzwerg

Anmerken sollte ich an dieser Stelle noch, dass ich den Schriftsatz der Gehörsrüge zwar bestimmt, aber sehr sachlich und unter dem Gebot der Höflichkeit formuliert habe, frei von jeglicher Polemik, Aggressivität und persönlicher Verletzung, so wie es sich einem Gericht gegenüber gehört. Die Antwort des Gerichts kann deshalb auch nicht als stilistische „Retourkutsche“ betrachtet werden. Die Art und Weise der Beantwortung ähnelt vielmehr dem Schreibstil des Urteils, der naturgemäß auch immer einen Eindruck von der Persönlichkeit des Verfassers vermittelt. Mich hat der Auftritt nicht überrascht.


@ uwes

Es ist eine Freude, mit Ihnen zu kommunizieren!
Sie beschämen mich, wenn Sie sich zu nachtschlafender Zeit noch der Beantwortung meiner Fragen zuwenden, die im Grunde rhetorisch gemeint waren und den Anlass für meine Zurückhaltung umschreiben sollten. Die Situation quasi, die man mit „Gefangen im Spinnennetz der Gerichtsbarkeit“ betiteln könnte. Die Antworten gibt ja die ZPO, allerdings bei weitem nicht so ausführlich, wie von Ihnen dargelegt.

Auf rhetorische Fragen erwartet man in der Regel ja keine Antworten. Nachdem Ihre sofortige Erwiderung ausblieb, bin ich von Ihrer entsprechenden Bewertung meines Beitrags ausgegangen. Deshalb an dieser Stelle nochmals Danke für Ihre Stellungnahme.

Ich denke, dass sich in meinem Fall in Kürze etwas bewegt, was auch immer? Sie erhalten zu ggb. Zeit die gewünschte Information von mir. Versprochen!

Mit freundlichen Grüßen

Offline Kampfzwerg

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Urteil vom AG \"ungenannt\"
« Antwort #38 am: 14. November 2010, 22:56:25 »
@Didakt
Ihre Anmerkung in allen Ehren, allerdings hatte ich Anderes auch nicht angenommen  ;)
Aber selbst wenn, eine stilistische \"Retourkutsche\" hätte ich unter jeden Umständen als ausgesprochen unangemessen empfunden.
Denn gerade von einem Richter erwarte ich nicht nur entsprechende Rechts- und Sachkenntnis sondern auch entsprechende Umgangsformen.
Sicher aber keine derartig offensichtliche Zurschaustellung von Arroganz und/oder Ignoranz.
Derartiges Gebaren, bzw. eine derartig offen präsentierte Arroganz, fördert nur das Misstrauen der Verbraucher und Bürgerin die Rechtsprechung an sich und in deren Vertreter im Speziellen. Kein Wunder, dass so viele Menschen resignieren und nicht mehr bereit sind, ihre Rechte zu verteidigen, oder zumindest auch nur zu versuchen, diese durchzusetzen.

Offline Didakt

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Urteil vom AG \"ungenannt\"
« Antwort #39 am: 15. November 2010, 18:00:18 »
@ Kampfzwerg,

d´accord auf der ganzen Linie! Wie sollte es auch anders sein? ;)

MfG

Offline uwes

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Re: Urteil vom AG \\
« Antwort #40 am: 12. Januar 2014, 01:03:28 »
Ich bleibe zunächst aus den bereits geschilderten Gründen dabei, das AG nicht zu benennen und bitte um Verständnis für diese Maßnahme.

Ich glaube, es war das AG Bad Gandersheim. Liege ich richtig?
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline Energietourist

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Re: Urteil vom AG \\
« Antwort #41 am: 12. Januar 2014, 14:58:19 »
@uwes
so spät noch unterwegs? Schön das es sie noch gibt. Sollten sie sich nicht mehr um die EGNW kümmern? Ach ja, hatte ich ja fast vergessen, die sind ja insolvent! Kennen sie die Gründe für die Insolvenz? Wenn ja, teilen sie uns die Gründe bitte mit:

Offline khh

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Re: OFF - TOPIC
« Antwort #42 am: 12. Januar 2014, 16:44:01 »
... Kennen sie die Gründe für die Insolvenz? Wenn ja, teilen sie uns die Gründe bitte mit.

Hallo Energietourist,

ist Ihnen wirklich nicht klar, wer die "Schuldigen" sind ?  Ist doch ganz einfach, nämlich wie immer:
NIE die Verantwortliche der EGNW, sondern selbstverständlich wie gehabt irgendwelche Dritte !

Speziell die Insolvenz ausgelöst haben, na wer wohl ?  Die ihre Mitgliedschaft kündigenden Genossen ! 
(siehe EGNW-Pressemitteilung vom 13.11.2013)   8)

Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline bolli

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Re: Urteil vom AG \\
« Antwort #43 am: 13. Januar 2014, 08:17:22 »
@Energietourist und @khh
Jetzt fangen Sie bitte nicht an, sämtliche Threads "zuzuspamen". Für EGNW-Themen gibt es andere Beiträge. Danke !

Offline khh

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Re: OFF - TOPIC
« Antwort #44 am: 13. Januar 2014, 11:40:43 »
... @khh
Jetzt fangen Sie bitte nicht an, sämtliche Threads "zuzuspamen". Für EGNW-Themen gibt es andere Beiträge. ...

@bolli,
Sie haben selbstverständlich völlig Recht und ich werd mich bemühen.
Auslöser war allerdings, dass jemand wohl aus bestimmten Gründen "im Dunklen stochert" !?  :) 
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